Medienmitteilungen
06.12.2019 | EVP befürwortet Transitplatz in Wileroltigen und Kantonswechsel von Clavaleyres

Die Delegierten der EVP Kanton Bern sagen klar Ja zum Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen sowie zum Kantonswechsel der Gemeinde Clavaleyres. Bei den eidgenössischen Vorlagen lehnen die EVP-Delegierten die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» klar ab und beschliessen mit einer Zweidrittelmehrheit die Nein-Parole zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm.
Kantonale Vorlagen:
Klar Ja sagen die Delegierten zum Transitplatz in Wileroltigen. Mit der Schaffung des Transitplatzes erhalten ausländische…

Die Delegierten der EVP Kanton Bern sagen klar Ja zum Transitplatz für ausländische Fahrende in Wileroltigen sowie zum Kantonswechsel der Gemeinde Clavaleyres. Bei den eidgenössischen Vorlagen lehnen die EVP-Delegierten die Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen» klar ab und beschliessen mit einer Zweidrittelmehrheit die Nein-Parole zur Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm.
Kantonale Vorlagen:
Klar Ja sagen die Delegierten zum Transitplatz in Wileroltigen. Mit der Schaffung des Transitplatzes erhalten ausländische Fahrende eine offizielle und längerfristig gesicherte Haltemöglichkeit an idealer Lage. Damit wird die Basis geschaffen, um unerwünschte Landbesetzungen im Rahmen von Spontananhalten von Fahrenden, wie sie in letzter Zeit gehäuft im Seeland vorgekommen sind, zu verhindern. Wegweisungen werden einfacher möglich sein.
Die Delegierten stimmen dem Konkordat zum Kantonswechsel Clavaleyres einstimmig zu. Die Fusion der Berner Exklave mit dem freiburgischen Murten ist sinnvoll und entspricht dem Willen der einheimischen Bevölkerung.
Eidgenössische Vorlagen:
Mit klarer Mehrheit fassen die Delegierten die Nein-Parole zur Initiative «Mehr bezahlbare Wohnungen». Sie stellen sich damit deutlich hinter den indirekten Gegenvorschlag des Bundesrates, den Rahmenkredit für den Fonds de Roulement auf 250 Millionen Franken aufzustocken. Damit soll das genossenschaftliche Wohnen gefördert und finanziell tragbarer Wohnraum geschaffen werden.
Die Erweiterung der Anti-Rassismus-Strafnorm lehnen die Delegierten mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmen ab. Das geltende Recht bietet bereits ausreichenden Schutz vor Hassreden und Hasstaten sowie Diskriminierungen gegenüber Personen aufgrund ihrer sexuellen Orientierung oder Geschlechtsidentität.
Rückfragen:
Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88
02.09.2019 | EVP-Vorstoss: Italienisches Modell für Unternehmenskirchensteuer

In der Septembersession berät der Grosse Rat einen Vorstoss, der fordert, die Kirchensteuer für Unternehmen neu fakultativ, also freiwillig zu gestalten, so dass Unternehmen im Kanton Bern nicht mehr verpflichtet wären, eine Kirchensteuer zu entrichten. Die EVP lehnt auch diesen Versuch der Teilabschaffung der Kirchensteuern ab. Gleichzeitig reicht die EVP aber ein Postulat ein, das den Regierungsrat auffordert zu prüfen, inwiefern das italienische Kirchensteuermodell «Otto per Mille» sich auch für Unternehmen im Kanton Bern eignen würde.
Die EVP kann nachvollziehen, dass in unserer Gesellschaft, die gerade auch in religiöser Hinsicht immer vielfältiger wird, das Verständnis dafür…

In der Septembersession berät der Grosse Rat einen Vorstoss, der fordert, die Kirchensteuer für Unternehmen neu fakultativ, also freiwillig zu gestalten, so dass Unternehmen im Kanton Bern nicht mehr verpflichtet wären, eine Kirchensteuer zu entrichten. Die EVP lehnt auch diesen Versuch der Teilabschaffung der Kirchensteuern ab. Gleichzeitig reicht die EVP aber ein Postulat ein, das den Regierungsrat auffordert zu prüfen, inwiefern das italienische Kirchensteuermodell «Otto per Mille» sich auch für Unternehmen im Kanton Bern eignen würde.
Die EVP kann nachvollziehen, dass in unserer Gesellschaft, die gerade auch in religiöser Hinsicht immer vielfältiger wird, das Verständnis dafür schwindet, dass nur die drei Landeskirchen von der Unternehmenssteuer profitieren sollen. So ist doch die Belegschaft von Firmen heute in vielen verschiedenen Religionsgemeinschaften bzw. in keiner daheim. Diesem Umstand sollte Rechnung getragen werden.
Deshalb fordert die EVP das italienische Modell für die Unternehmenskirchensteuer. Dieses Modell («Otto per mille») sieht vor, dass die Unternehmen entscheiden können, welcher sozial tätigen Religionsgemeinschaft sie den geschuldeten Betrag zukommen lassen wollen. Zudem ist es auch möglich, keine der Religionsgemeinschaften zu berücksichtigen und stattdessen den Betrag dem Kanton für seine sozialen Aufgaben zukommen zu lassen. Die Religionsgemeinschaften müssten gewisse Minimalstandards erfüllen, um den Genuss von Steuergeldern kommen zu können. Eine Möglichkeit dazu bietet zum Beispiel eine Charta der Religionsgemeinschaften, wie sie die EVP Schweiz letzte Woche vorgestellt hat (für mehr Infos zur Charta hier klicken).
Kontakt:
Barbara Streit-Stettler, Grossrätin, Postulantin, 079 783 54 78, barbara.streit(at)evp-bern.ch
Marc Jost, Grossrat, Postulant, 076 206 57 57, marc.jost(at)gmail.com
29.08.2019 | Steuerstrategische Irrfahrt der Regierung

Die EVP ist sehr erstaunt über die von der Regierung vorgelegte Steuergesetzrevision 2021. Dies wenige Tage vor der Diskussion in der vorberatenden Kommission.
Schon in der Vernehmlassung hat die EVP kritisiert, dass vor der STAF Abstimmung eine unausgegorene und zum Teil irreführende Vorlage in Abkehrung der…

Die EVP ist sehr erstaunt über die von der Regierung vorgelegte Steuergesetzrevision 2021. Dies wenige Tage vor der Diskussion in der vorberatenden Kommission.
Schon in der Vernehmlassung hat die EVP kritisiert, dass vor der STAF Abstimmung eine unausgegorene und zum Teil irreführende Vorlage in Abkehrung der bisherigen Steuerstrategie vorgelegt wurde. Nun legt die Regierung nochmals eine neue Stossrichtung vor, verabschiedet sich definitiv von einer klaren Linie und balanciert auf einem mehrstufigen Verfahren mit zeitverschobenen Entscheiden ausserhalb des Gesetzgebungsprozesses. (Steueranlageentscheide in der Budgetdebatte). Ohne die Vorlage weiter inhaltlich zu werten, erachtet die EVP ein solches Vorgehen als nicht zweckdienlich, um den Kanton Bern weiter zu stärken.
Kontakt:
Hans Kipfer, Grossrat, Mitglied Finanzkommission, 079 624 13 88
23.08.2019 | EVP zum Voranschlag 2020 und Finanzplan 2020-23: Investitionen sichern – auch ohne Fondslösung

Die guten Planunterlagen der Finanzverwaltung zu Budget und Finanzplan ermöglichen konkrete Entscheide auf ordentlichem Weg. Für den von der Regierung vorgeschlagenen Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen besteht aus Sicht der EVP keine Notwendigkeit.
Im Hinblick auf die anstehenden kantonalen Herausforderungen sind die vorliegenden Finanzplanzahlen für die EVP von besonderer Bedeutung. Die Zahlen…

Die guten Planunterlagen der Finanzverwaltung zu Budget und Finanzplan ermöglichen konkrete Entscheide auf ordentlichem Weg. Für den von der Regierung vorgeschlagenen Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen besteht aus Sicht der EVP keine Notwendigkeit.
Im Hinblick auf die anstehenden kantonalen Herausforderungen sind die vorliegenden Finanzplanzahlen für die EVP von besonderer Bedeutung. Die Zahlen dienen als hilfreiche Basis für die konkreten parlamentarischen Entscheide. Sie liefern insbesondere die Grundlage für Entscheide zu den anstehenden Investitionen und für die Weiterentwicklung des Steuersystems.
Eine erste Wertung zeigt erfreulicherweise eine stabilisierte Erfolgsrechnung, in der alle aktuell bekannten und relevanten Faktoren abgebildet sind. Der kleine finanzielle Handlungsspielraum soll nach Ansicht der EVP nicht wie von der Regierung vorgesehen für steuerpolitische «Zückerchen» bei natürlichen Personen verwendet werden, sondern für die Weiterentwicklung der Steuern von juristischen Personen. Profitieren sollen dort nicht in erster Linie die gewinnstärksten, sondern die mittleren und kleineren Unternehmen.
Die Investitionsplanung liefert eine Übersicht der in den nächsten Jahren anstehenden Projekte. Transparent, und ohne Fonds, wird damit der kommende Finanzbedarf ausgewiesen. Wohlwollend nimmt die EVP zur Kenntnis, dass in den Planjahren sogar ein Schuldenabbau vorgenommen werden kann. Die EVP sieht sich bestärkt darin, den ordentlichen finanzpolitischen Weg weiter zu beschreiten und auf den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen zu verzichten. Auf diese Weise können pro Planjahr und für jedes Investitionsvorhaben konkrete Entscheide gefällt werden und - falls nötig - auch eine Neuverschuldung mittels Kompensationsverzicht akzeptiert werden. Flankierend schlägt die EVP vor, insbesondere den SNB-Gewinnausschüttungsfonds spätestens per 2024 aufzulösen und die noch vorhandenen Mittel in den Folgejahren gestaffelt der Jahresrechnung zum Ausgleich des Finanzierungssaldos zuzuführen.
Der Vorgehensvorschlag der EVP erlaubt es, ohne Fondslösung, aber mit konkreten Entscheiden, vor allem die wichtigen bildungspolitischen Projekte voranzutreiben.
Kontakt:
Hans Kipfer, Grossrat, Mitglied Finanzkommission, 079 624 13 88
22.08.2019 | EVP lanciert Charta als Leitsätze für den Religionsfrieden

Die EVP Schweiz hat heute zum internationalen UNO-Gedenktag für die Opfer religiöser Gewalt in Bern eine Charta der Religionsgemeinschaften vorgestellt. Sie gibt damit eine religionspolitische Antwort auf die zunehmende Religionsvielfalt in der Schweiz und ihre Herausforderungen. Mit der Charta stellt die EVP konkrete Leitsätze für ein friedliches Zusammenleben der Religionsgemeinschaften in der Schweiz zur Diskussion.
Der Einfluss der Landeskirchen schwindet, manche Freikirchen erleben dagegen deutliches Wachstum. Gleichzeitig nimmt…

Die EVP Schweiz hat heute zum internationalen UNO-Gedenktag für die Opfer religiöser Gewalt in Bern eine Charta der Religionsgemeinschaften vorgestellt. Sie gibt damit eine religionspolitische Antwort auf die zunehmende Religionsvielfalt in der Schweiz und ihre Herausforderungen. Mit der Charta stellt die EVP konkrete Leitsätze für ein friedliches Zusammenleben der Religionsgemeinschaften in der Schweiz zur Diskussion.
Der Einfluss der Landeskirchen schwindet, manche Freikirchen erleben dagegen deutliches Wachstum. Gleichzeitig nimmt migrationsbedingt die Anzahl nicht-christlicher Religionsgemeinschaften in der Schweiz zu. Dies führt zu Verunsicherung, Skepsis und Ängsten in der Bevölkerung. «Damit in einer pluralistischen Gesellschaft ein Dialog auf Augenhöhe und ein friedliches Neben- und Miteinander möglich ist, braucht es Leitlinien für das Zusammenleben unterschiedlicher religiöser Gruppen», begründet EVP-Parteipräsidentin Marianne Streiff die Entwicklung der Charta.
Werte-Bekenntnis schafft Akzeptanz
«Die Charta kann für Religionsgemeinschaften eine Möglichkeit sein, sich öffentlich zu den Werten unserer Gesellschaft und zu unserem Rechtssystem zu bekennen und damit Akzeptanz und Vertrauen zu schaffen», ist laut Marianne Streiff eine wichtige Intention der Charta der Religionsgemeinschaften. Mit ihrer Unterschrift könnten Religionsgemeinschaften somit ihre aktive Bereitschaft zur gesellschaftlichen Integration bezeugen. Gleichzeitig kann die Charta aber eben auch dazu beitragen, diejenigen sichtbar werden zu lassen, «die sich eben nicht in unsere Gesellschaft integrieren möchten, weil ihre Weltanschauungen nicht mit unseren Grundsätzen des Zusammenlebens vereinbar sind», ergänzt Landrätin Andrea Heger, Baselland, aus kantonaler Sicht.
Prävention, Professionalität und Transparenz
Ausgangspunkt der Charta ist die Menschenwürde. Sie legt den Fokus auf die Rechte und Pflichten, die mit der Religionsfreiheit verbunden sind. «Alle Rechte gehen einher mit der Pflicht, sie auch für andere zu akzeptieren. So entfaltet die Charta auch präventive Wirkung, in dem sich die Religionsgemeinschaften verpflichten, sich gegen Hassaufrufe zu stellen oder Dialog als Konfliktlösungsansatz zu priorisieren», erläuterte der Berner Grossrat Marc Jost.
Die Charta erlaubt und anerkennt im Gegensatz zu vielen anderen Dokumenten ihrer Art die Vielfalt der Gemeinschaften – auch innerhalb einer Konfession. Sie legt damit Wert auf den intra-religiösen und nicht nur den interreligiösen Dialog. Einziges Kriterium zum Beitritt ist die Bereitschaft, sich zu ihren Leitsätzen zu verpflichten. Die Charta thematisiert auch Machtfragen oder den professionellen Umgang mit Menschen in Not, etwa in der Seelsorge sowie den Aspekt der Transparenz in Führung und Finanzen.
Politische Pionierleistung
«Ich erachte die Charta als eine politische Pionierleistung. Sie fördert einen pragmatischen und unverkrampften Umgang mit der Religionsfrage in unserem Lande», so Religionsexperte Matthias Inniger. «Sie lässt sich dynamisch und gemeinsam weiterentwickeln. Diese Charta leistet damit einen wichtigen Beitrag dazu, als Staat und Gesellschaft sinnvoll mit der heutigen Religionsdiversität umzugehen.»
Gemeinsam im Dialog weiterentwickeln
Als nächsten Schritt will die EVP den heute vorgelegten Entwurf der Charta einem Verein oder einer noch zu berufenden Expertengruppe aus Vertretern und Vertreterinnen unterschiedlicher Religionen und Religionsgemeinschaften übergeben. Diese soll die Charta diskutieren, weiterentwickeln und künftig «hüten» sowie fortan Religionsgemeinschaften in der Schweiz dazu einladen, diese zu unterschreiben.
Zudem wird die EVP die Charta je nach Situation in den Kantonen wo immer möglich und sinnvoll in den religionspolitischen Prozess einspeisen.
Mediendokumentation Charta Foto zum Download
Bildlegende: Dr. Matthias Inniger, Religionsexperte; Marianne Streiff, Nationalrätin und Parteipräsidentin EVP Schweiz; Marc Jost, Grossrat Kanton Bern; Andrea Heger, Kantonsrätin Baselland
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Marianne Streiff, Nationalrätin und Parteipräsidentin: 079 664 74 57
Marc Jost, Grossrat Kanton Bern: 076 206 57 57
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Roman Rutz, Generalsekretär: 078 683 56 05
Dirk Meisel, Leiter Kommunikation: 079 193 12 70
16.08.2019 | NRW19: 100-jährige EVP tritt mit voller Kandidierendenpower an

An den National– und Ständeratswahlen 2019 im Herbst nimmt die EVP Schweiz zu ihrem 100-jährigen Jubiläum mit 304 Kandidierenden erstmals in 16 Kantonen teil – in so vielen Kantonen wie noch nie in der Parteigeschichte. Der Frauenanteil liegt bei knapp 50 Prozent, das Durchschnittsalter beträgt 43 Jahre.
Die EVP Schweiz tritt bei den diesjährigen National– und Ständeratswahlen erstmals in 16 Kantonen zur Wahl an, unter anderem wieder…

An den National- und Ständeratswahlen 2019 im Herbst nimmt die EVP Schweiz zu ihrem 100-jährigen Jubiläum mit 304 Kandidierenden erstmals in 16 Kantonen teil – in so vielen Kantonen wie noch nie in der Parteigeschichte. Der Frauenanteil liegt bei knapp 50 Prozent, das Durchschnittsalter beträgt 43 Jahre.
Die EVP Schweiz tritt bei den diesjährigen National- und Ständeratswahlen erstmals in 16 Kantonen zur Wahl an, unter anderem wieder oder neu auch in den Kantonen Zug, Schaffhausen, Schwyz und Jura. Ein Wahlantritt in 16 Kantonen ist erstmalig in der 100-jährigen Geschichte der Partei.
Weibliche Kandidierendenpower in bestem Alter
Auch die Zahl der Kandidierenden ist so hoch wie noch nie: 304 Kandidierende, davon beinahe 50 Prozent Frauen, stellen sich auf 23 Listen zur Wahl, davon fünf Listen der *jevp, eine Frauenliste und eine Seniorenliste EVP-Plus. Das Durchschnittsalter liegt bei 43 Jahren.
Sechs Ständeratskandidaturen
In den Kantonen Aargau, Bern, Zürich, Baselland, Genf und Waadt stellen sich Kandidierende der EVP zudem zur Wahl für den Ständerat, darunter die Spitzenkandidierenden Dr. Roland Frauchiger (AG), Parteipräsidentin und Nationalrätin Marianne Streiff (BE), Nationalrat Nik Gugger (ZH) oder die ehemalige Landratspräsidentin Baselland Elisabeth Augstburger.
Sitzgewinn nicht unrealistisch
Die Ziele der EVP Schweiz sind klar: Sie will ihren Stimmanteil über die Zwei-Prozent-Marke bringen und neben dem Erhalt der beiden bisherigen Sitze in den Kantonen Zürich und Bern einen dritten Sitz erobern. Aufgrund der jeweiligen Ausgangslage sind die Hoffnungen auf einen dritten Sitzgewinn in einem der Kantone Aargau, Waadt oder Baselland nicht unberechtigt und die Chancen hierfür intakt.
Brückenbauerin stärkt die Mitte
Als konsensorientierte Brückenbauerin zwischen den Polen will die EVP konsequent die Mitte stärken. Deshalb geht sie in den Kantonen unterschiedliche Listenverbindungen mit Mitteparteien wie CVP, BDP und GLP ein.
Frauen auch auf Spitzenplätzen
146 Frauen stellen sich für die EVP Schweiz zur Wahl – das ist mit 48 Prozent beinahe die Hälfte aller Kandidierenden. Entscheidend: Frauen belegen auch Spitzenplätze auf den Listen so im Kanton Bern die Plätze 1 / 2 / 4 / 5 auf der Hauptliste und 1 / 2 / 4 / 5 auf der *jevp-Liste. Marianne Streiff kandidiert zudem für den Ständerat. Im Kanton Aargau rangieren Frauen auf den Plätzen 1 und 4 auf der Hauptliste, 1 und 2 auf EVP-Plus-Liste und 2 / 3 / 5 auf *jevp-Liste. Hier ist Lilian Studer Spitzenkandidatin, die den Sitz für die EVP erringen soll. Auch in Baselland führen auf der Hauptliste Frauen die ersten 3 Plätze an. Elisabeth Augstburger kandidiert hier auch für den Ständerat.
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25.07.2019 | Gesetz über Handel und Gewerbe: EVP lobt und tadelt den Regierungsrat

Die EVP begrüsst es, dass der Regierungsrat die bestehende Gesetzeslücke bezüglich E-Zigaretten und andere neue Produkte schliessen und so den klaren Auftrag des Grossen Rates so rasch wie möglich umsetzen will. Die im Gesetz vorgeschlagenen Änderungen zu den Ladenöffnungszeiten lehnt die EVP dagegen entschieden ab. Es entspricht nicht den demokratischen Abläufen und Spielregeln, wenn die Forderungen einer im Grossen Rat eingereichten Motion in ein neues Gesetz geschrieben werden, bevor das Parlament dazu Stellung bezogen hat. Damit nimmt der Regierungsrat eine Verzögerung der dringend nötigen Gesetzesanpassungen für E-Zigaretten und andere neue Produkte in Kauf, denn ein Referendum gegen die umstrittene Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Die EVP befürwortet die umfassende Ausweitung der Regeln im Gesetz über Handel und Gewerbe betreffend Tabakwerbung und –abgabe auf alle Tabakprodukte,…

Die EVP begrüsst es, dass der Regierungsrat die bestehende Gesetzeslücke bezüglich E-Zigaretten und andere neue Produkte schliessen und so den klaren Auftrag des Grossen Rates so rasch wie möglich umsetzen will. Die im Gesetz vorgeschlagenen Änderungen zu den Ladenöffnungszeiten lehnt die EVP dagegen entschieden ab. Es entspricht nicht den demokratischen Abläufen und Spielregeln, wenn die Forderungen einer im Grossen Rat eingereichten Motion in ein neues Gesetz geschrieben werden, bevor das Parlament dazu Stellung bezogen hat. Damit nimmt der Regierungsrat eine Verzögerung der dringend nötigen Gesetzesanpassungen für E-Zigaretten und andere neue Produkte in Kauf, denn ein Referendum gegen die umstrittene Ausweitung der Ladenöffnungszeiten ist so sicher wie das Amen in der Kirche.
Die EVP befürwortet die umfassende Ausweitung der Regeln im Gesetz über Handel und Gewerbe betreffend Tabakwerbung und -abgabe auf alle Tabakprodukte, pflanzlichen Rauchprodukte und elektronische Zigaretten. Weitestgehende Werbeeinschränkungen sind unbedingt nötig, um den Einstieg von Kindern und Jugendlichen in den oft krankmachenden und in vielen Fällen tödlich endenden Konsum zu verhindern. Auch das generelle Mindestabgabealter von 18 Jahren leistet diesbezüglich einen wichtigen präventiven Beitrag. Die EVP befürwortet ebenfalls die vorgeschlagene Ausweitung des Passivrauchschutzes auf den «Passivkonsum von erhitzten Tabakprodukten und elektronischen Zigaretten» als wichtigen Beitrag zum Jugendschutz und zum Gesundheitsschutz der Bevölkerung insgesamt.
Mit grossem Befremden nimmt die EVP dagegen die vorgeschlagenen Änderungen der Ladenöffnungszeiten (neu vier statt zwei bewilligungsfreie Sonntagsverkäufe und Ausweitung der Ladenöffnungszeiten an Wochenenden und vor Feiertagen) zur Kenntnis. Die Forderungen einer im Grossen Rat eingereichten Motion in ein Gesetz zu schreiben, bevor das Parlament dazu Stellung bezogen hat, entspricht nicht den demokratischen Abläufen und Spielregeln.
Mit diesem Vorgehen setzt sich die Volkswirtschaftsdirektion dem Verdacht aus, die dringendst nötigen Anpassungen für E-Zigaretten und andere neue Produkte verzögern zu wollen. Denn es scheint so klar wie das Amen in der Kirche, dass gegen die Liberalisierung der Ladenöffnungszeiten das Referendum ergriffen werden wird. Dadurch würde sich die Einführung der unbestrittenen Gesetzesänderungen, die namentlich dem Jugendschutz und dem Gesundheitsschutz dienen, massiv verzögern. Für die EVP ist dieses Vorgehen nicht akzeptabel und wir fordern den Regierungsrat auf, darauf zu verzichten.
Kontakt:
Ruedi Löffel, Grossrat, Urheber des Vorstosses zur Gesetzesänderung, Präventionsfachmann, 031 398 14 52
04.06.2019 | EVP nimmt Jahresrechnung 2018 mit Vorbehalten zur Kenntnis

Die EVP nimmt den Geschäftsbericht 2018 mit Vorbehalten zur Kenntnis.
Sie hat dazu zwei Bemerkungen:
1. Optimierungsprozesse im Rechnungswesen weiter vorantreiben
Der Prozess zur Instandstellung der…

Die EVP nimmt den Geschäftsbericht 2018 mit Vorbehalten zur Kenntnis.
Sie hat dazu zwei Bemerkungen:
1. Optimierungsprozesse im Rechnungswesen weiter vorantreiben
Der Prozess zur Instandstellung der Buchführungsprojekte ist noch nicht abgeschlossen. Auch wenn noch ein eingeschränktes Testat erfolgt, ist die EVP bereit, die Rechnung in der vorliegenden Form zu genehmigen. Dies befreit jedoch die Finanzdirektion nicht davon, die Optimierungsprozesse - wie in den beiden EVP-Motionen gefordert - strikte voranzutreiben. Der Kanton soll in Zukunft wieder völlig bedenkenlose Rechnungen vorlegen.
2. Verzicht auf Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben
Die EVP nimmt auch das sehr positive Rechnungsergebnis zur Kenntnis. Dieses trägt jedoch nicht zum steigenden Vertrauen in die Finanzplanung bei. Dies umso mehr, als der Finanzierungssaldo um 277 Mio. Franken vom budgetierten Wert abweicht. Gerade unter dem Aspekt der zukünftigen Investitionsplanung ist dies kein gutes Zeichen. Dies bestärkt die EVP darin, auf den geplanten Fonds zur Finanzierung von strategischen Investitionsvorhaben zu verzichten und somit auch keine Einlagen zu tätigen. Vielmehr soll der Grosse Rat über die Finanz- und Investitionsplanung jährlich und damit zeitnah und konkret entscheiden. Für sinnvolle Investitionen ist die EVP inskünftig bereit, im Falle eines negativen Finanzierungssaldos auf Kompensationen zu verzichten.
Kontakt:
Hans Kipfer, Grossrat, Mitglied Finanzkommission, 079 624 13 88
10.04.2019 | Für eine nachhaltige Sozialhilfe und für mehr Sicherheit

Die Delegierten der EVP Kanton Bern lehnen das revidierte Sozialhilfegesetz der Grossratsmehrheit klar ab. Beim Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» beschliessen sie Stimmfreigabe, ziehen aber bei der Stichfrage den Volksvorschlag eindeutig der Grossratsvorlage vor. Bei den eidgenössischen Vorlagen stimmen die EVP-Delegierten der AHV-Steuervorlage und der EU-Waffenrichtlinien deutlich zu.
Kantonale Vorlage:
Sozialhilfegesetz: Nein zur Grossratsvorlage und Stimmfreigabe zum Volksvorschlag
Die Delegierten der EVP lehnen das revidierte…

Die Delegierten der EVP Kanton Bern lehnen das revidierte Sozialhilfegesetz der Grossratsmehrheit klar ab. Beim Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» beschliessen sie Stimmfreigabe, ziehen aber bei der Stichfrage den Volksvorschlag eindeutig der Grossratsvorlage vor. Bei den eidgenössischen Vorlagen stimmen die EVP-Delegierten der AHV-Steuervorlage und der EU-Waffenrichtlinien deutlich zu.
Kantonale Vorlage:
Sozialhilfegesetz: Nein zur Grossratsvorlage und Stimmfreigabe zum Volksvorschlag
Die Delegierten der EVP lehnen das revidierte Sozialhilfegesetz des Grossen Rates mit klarem Mehr ab. Betroffen von den Kürzungen beim Grundbedarf wären trotz Ausnahmeregelung auch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, welche rund einen Drittel aller Sozialhilfebeziehenden ausmachen. Damit können zwar kurzfristig Kosten eingespart werden, aber es gibt deswegen nicht weniger Sozialhilfebeziehende. Mit der Unterschreitung der SKOS-Richtlinien untergräbt der Kanton Bern den nationalen Konsens und fördert damit einen folgenreichen Kürzungswettbewerb zwischen den Kantonen zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft.
Zum Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» sind die Meinungen unter den EVP-Delegierten geteilt, weshalb Stimmfreigabe beschlossen wird. Einerseits verlangt der Volksvorschlag die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe nach den schweizweit anerkannten Ansätzen der SKOS-Richtlinien und will über 55-jährigen Sozialhilfebeziehenden die Altersarmut durch erhöhte Sozialhilfeleistungen in Höhe von Ergänzungsleistungen ersparen. Andererseits schafft die Vorlage weniger Anreize zum Ausstieg aus der Sozialhilfe. Volksvorschlag wie Grossratsbeschluss sehen Handlungsbedarf bei der Integration und verstärken Massnahmen zur besseren Qualifizierung und Wiedereingliederung der Sozialhilfebeziehenden. Bei der Stichfrage ziehen die Delegierten den Volksvorschlag der Grossratsvorlage fast einstimmig vor.
Zusätzliche Lösungsansätze der EVP für eine nachhaltige Sozialhilfe:
Familien oder Alleinerziehende mit Kindern sind nicht nur eine grosse, sondern auch eine besonders verletzliche Gruppe von Sozialhilfebeziehenden. Die EVP will sie durch Familien-Ergänzungsleistungen aus der Sozialhilfe lösen und dazu beitragen, dass Kinder kein Armutsrisiko darstellen (Massnahme aus EVP Vorstoss "Familienkonzept").
Mehr Informationen
Die EVP sieht Probleme im föderalen System, wenn die Sozialhilfe unkoordiniert und kantonal unterschiedlich festgelegt und ausgerichtet wird. Sie schlägt darum vor, dies auf nationaler Ebene zu koordinieren und die Sozialhilfe in einem schlanken Rahmengesetz oder Konkordat zu regeln.
Mehr Informationen
Eidgenössische Vorlagen:
AHV-Steuervorlage: Ja zum Kompromiss
Deutlich Ja sagen die Berner EVP-Delegierten zur AHV-Steuervorlage. Sie ist ein Kompromiss, der international nicht akzeptierte Steuerprivilegien abschafft und die AHV finanziell unterstützt. Gegenüber der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III (USR III) wurde die neue Vorlage deutlich nachgebessert. Der nicht akzeptable Zinsabzug für Eigenkapital entfällt. Zudem werden die Dividenden beim Bund künftig wenigstens zu 70% (vorher 50%) und in den Kantonen zu mindestens 50% besteuert. Die EVP begrüsst, dass eine Zusatzfinanzierung für die AHV im Umfang der Steuerausfälle gewährt wird. Nichtdestotrotz bleibt der Reformbedarf in der Altersvorsorge bestehen.
Umsetzung der EU-Waffenrichtlinien: Ja zu mehr Sicherheit für die Bevölkerung
Einstimmig unterstützen die Delegierten der Berner EVP die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinien. Der von der EU akzeptierte Kompromissvorschlag schränkt lediglich den freien Zugang zu halbautomatischen Waffen ein, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Die beschlossenen Ausnahmen tragen dem traditionellen Waffenbesitz und dem Schiesswesen Rechnung. Zentral für die EVP-Delegierten ist, dass die weitere Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Abkommens auf keinen Fall gefährdet wird.
Rückfragen:
Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88
20.03.2019 | EVP bedauert den Parteiwechsel von Josef Jenni

Mit grossem Bedauern nimmt die EVP Kanton Bern den Parteiwechsel des ehemaligen EVP-Grossrates Josef Jenni zur Kenntnis. Sein Übertritt ist offensichtlich die direkte Folge seiner Nichtnomination für die Nationalratswahlen vom Oktober 2019.
Die Mehrheit der Delegierten der EVPBE verzichtete an der Nominationsversammlung vom 13. Dezember 2018 nach eingehender Diskussion auf die…

Mit grossem Bedauern nimmt die EVP Kanton Bern den Parteiwechsel des ehemaligen EVP-Grossrates Josef Jenni zur Kenntnis. Sein Übertritt ist offensichtlich die direkte Folge seiner Nichtnomination für die Nationalratswahlen vom Oktober 2019.
Die Mehrheit der Delegierten der EVP BE verzichtete an der Nominationsversammlung vom 13. Dezember 2018 nach eingehender Diskussion auf die kurzfristig eingereichte Kandidatur von Josef Jenni und verabschiedete die Liste mit den 24 im Vorfeld fristgerecht gemeldeten Kandidatinnen und Kandidaten.
Dass Jenni nun im Pensionsalter der EVP den Rücken kehrt und auf einer anderen Liste für den Nationalrat kandidiert ist bedauerlich weil er damit indirekt den bisherigen Sitz von EVP-Nationalrätin Marianne Streiff angreift.
Für Rückfragen (nur Vormittag): Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88
12.03.2019 | Nein zum Rückkehrzentrum

Die EVP-Fraktion im Grossen Rat ist gegen ein zentrales Rückkehrzentrum. Dabei steht nicht Prêles im Zentrum der Kritik, sondern die Tatsache, dass abgewiesene Asylsuchende, die nicht ausgeschafft werden können, in einem (abgelegenen) Zentrum untergebracht werden sollen.
Ziel eines solchen Zentrums ist es, Menschen zu zermürben und sie zu einer Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen. Erfahrungen zeigen, dass nur wenige,…

Die EVP-Fraktion im Grossen Rat ist gegen ein zentrales Rückkehrzentrum. Dabei steht nicht Prêles im Zentrum der Kritik, sondern die Tatsache, dass abgewiesene Asylsuchende, die nicht ausgeschafft werden können, in einem (abgelegenen) Zentrum untergebracht werden sollen.
Ziel eines solchen Zentrums ist es, Menschen zu zermürben und sie zu einer Rückkehr in ihr Heimatland zu bewegen. Erfahrungen zeigen, dass nur wenige, die sich in einem solchen Rückkehrzentrum befinden, auch tatsächlich zurückkehren können oder wollen.
Die EVP fordert, dass abgewiesene Asylsuchende aus Ländern, mit denen kein Rücknahmeabkommen besteht, dezentral in den herkömmlichen Asylzentren untergebracht werden oder in ihren Wohnungen bleiben können – dort wo sie ihre Bezugspersonen haben und sich ein wenig auskennen.
Im neuen Asylgesetz, das im März 2019 in Kraft tritt, heisst es (Art. 46, Abs. 2): „Erweist sich der Vollzug aus technischen Gründen als nicht möglich, so beantragt der Kanton dem SEM die Anordnung einer vorläufigen Aufnahme.“
Die EVP verlangt vom Regierungsrat, dass er diesen Passus umsetzt, anstatt ein überdimensioniertes Rückkehrzentrum einzurichten, das mit grosser Wahrscheinlichkeit Mehrkosten und keinen Nutzen mit sich bringen wird.
Weitere Informationen: Barbara Streit-Stettler, Grossrätin, 079 783 54 78
02.02.2019 | EVP zum Prüfbericht Sozialhilfe: Experten liefern plausible und solide Zahlen

Die EVP ist erleichtert, dass der Expertenbericht zu den finanziellen Auswirkungen des revidierten Sozialhilfegesetzes (SHG) solide und plausibel ausgefallen ist. Er zeigt insbesondere, dass die Kosten, die der Regierungsrat für die «Ergänzungsleistungen für ältere Arbeitnehmende» (ELA) veranschlagt, weit entfernt von der Realität sind. Die von den Experten errechneten Zahlen sind hingegen realistisch und durchaus finanzierbar. Berücksichtigt man zusätzlich die langfristigen Auswirkungen der ELA gegen die Altersarmut, lohnt es sich umso mehr, diese einzuführen und damit dem Volksvorschlag zuzustimmen.
Die Zahlen, die im Expertenbericht errechnet wurden, geniessen bereits von verschiedener Seite her Akzeptanz, so dass nun der Erstellung der…

Die EVP ist erleichtert, dass der Expertenbericht zu den finanziellen Auswirkungen des revidierten Sozialhilfegesetzes (SHG) solide und plausibel ausgefallen ist. Er zeigt insbesondere, dass die Kosten, die der Regierungsrat für die «Ergänzungsleistungen für ältere Arbeitnehmende» (ELA) veranschlagt, weit entfernt von der Realität sind. Die von den Experten errechneten Zahlen sind hingegen realistisch und durchaus finanzierbar. Berücksichtigt man zusätzlich die langfristigen Auswirkungen der ELA gegen die Altersarmut, lohnt es sich umso mehr, diese einzuführen und damit dem Volksvorschlag zuzustimmen.
Die Zahlen, die im Expertenbericht errechnet wurden, geniessen bereits von verschiedener Seite her Akzeptanz, so dass nun der Erstellung der Abstimmungsbotschaft für den 19. Mai 2019 nichts mehr im Wege steht. Die EVP ist zufrieden, dass dem Zahlenstreit zwischen Regierungsrat und Komitee Volksvorschlag nun beigelegt ist und die SHG-Vorlage nun sachlich diskutiert werden kann. Die insgesamt bescheidenen Einsparungen, die durch das revidierte SHG auf Kosten der Ärmsten erreicht werden sollen, erachtet die EVP als fragwürdig. Betrachtet man die langfristigen Auswirkungen der Kürzungen im Grundbedarf der Sozialhilfe, stellt sich sowieso die Frage, inwiefern diese Einsparungen tatsächlich zum Tragen kommen bzw. inwiefern sie sich letztlich als Bumerang erweisen.
Weitere Auskünfte:
- Barbara Streit-Stettler, Grossrätin und Mitglied des Komitees Volksvorschlag, Tel. 079 783 54 78-
- Christine Schnegg, Grossrätin und Präsidentin der EVP-Fraktion, Tel. 076 536 62 88.
28.01.2019 | #WahlCH19: Die EVP tritt mit zwei Listen an

Die Delegierten der EVP des Kantons Bern haben die Kandidatinnen und Kandidaten für die Nationalratswahlen 2019 nominiert. Die EVP wird mit zwei vollen Listen (Stammliste und *jevp) mit insgesamt 48 Kandidierenden zur Wahl antreten. Für die EVP ist 2019 nicht nur ein Wahl-, sondern auch ein Jubeljahr: Die EVP Schweiz und die EVP Kanton Bern feiern ihr 100jähriges Bestehen!
Die EVP hat sich zum Ziel gesetzt, den Nationalratssitz von Marianne Streiff-Feller zu verteidigen. Mit einer lösungs– und werteorientierten…

Die Delegierten der EVP des Kantons Bern haben die Kandidatinnen und Kandidaten für die Nationalratswahlen 2019 nominiert. Die EVP wird mit zwei vollen Listen (Stammliste und *jevp) mit insgesamt 48 Kandidierenden zur Wahl antreten. Für die EVP ist 2019 nicht nur ein Wahl-, sondern auch ein Jubeljahr: Die EVP Schweiz und die EVP Kanton Bern feiern ihr 100jähriges Bestehen!
Die EVP hat sich zum Ziel gesetzt, den Nationalratssitz von Marianne Streiff-Feller zu verteidigen. Mit einer lösungs- und werteorientierten Politik will die EVP der zunehmenden Polarisierung zwischen den grossen politischen Blöcken entgegenwirken und dazu beitragen, die Blockaden in der Bundespolitik zu überwinden. Die EVP steigt mit dem Slogan «Damit Werte wieder zählen!» in den Wahlkampf.
Nebst der amtierenden Nationalrätin Marianne Streiff-Feller und den 10 Grossratsmitgliedern kandidieren auf der Stammliste einige erfahrene Mitglieder von Gemeindebehörden. Der Frauenanteil der beiden Listen beläuft sich auf beachtliche 42%. Die Kandidierenden im Überblick:
Stammliste EVP BE
Streiff-Feller Marianne, 1957, Urtenen-Schönbühl, Nationalrätin, bisher
Beutler-Hohenberger Melanie, 1977, Gwatt, Grossrätin
Bossard-Jenni Tabea, 1988, Burgdorf, Stadträtin
Fink Anna, 1967, Spiez, Gemeinderätin
Grogg Christine, 1963, Bützberg, Grossrätin/Gemeinderätin
Hofer Christine, 1970, Grosshöchstetten, Gemeindepräsidentin
Jans-Troxler Bettina, 1980, Bern, Stadträtin
Schnegg Christine, 1966, Lyss, Grossrätin
Stotzer-Wyss Barbara, 1975, Büren a.A., Gemeinderätin
Streit Barbara, 1962, Bern, Grossrätin
Aeschlimann Martin,1966, Burgdorf, Grossrat
Bach Hans Peter, 1964, Frutigen, a. Gemeinderat
Gerber Tom, 1976, Reconvilier, Grossrat
Hauser Joel (*jevp), 1987, Nidau, Stadtrat
Herrmann Stefan, 1972, Rütschelen, Gemeindepräsident
Jost Marc, 1974, Thun, Grossrat
Kipfer Hans, 1966, Münsingen, Grossrat
Locher Patrik (*jevp), 1989, Liebefeld
Löffel Ruedi, 1962, Münchenbuchsee, Grossrat
Rentsch Lukas, 1979, Schalunen
Steiner Hanspeter, 1964, Boll
Stürmer Matthias, 1980, Bern, Stadtrat
Wenger Markus, 1957, Spiez, Grossrat
Zaugg Bernhard, 1970, Schliern b. Köniz, Mitglied GGR
Liste *jevp BE
Baumann Danae, 1996, Seftigen
Hari Jasmine, 1989, Aeschlen
Heiniger Janina, 1997, Lotzwil
Möri Nadine, 1992, Bern
Oppliger Valérie, 1989, Tramelan, Mitglied GGR
Renfer Rebecca, 1994, Münsingen, Mitglied GGR
Rubin Melody, 1988, Steffisburg
Schnegg Sara, 1990, Lyss, Mitglied GGR
Schwyn Saskia,1988, Boll
Zürcher Myriam, 1989, Ostermundigen, Mitglied GGR
Badertscher Simon, 1987, Thun
Bühlmann Matthias, 1985, Bern
Frey Dario, 1997, Spiez
Grimm Nicolai, 1997, Belp
Hählen Raphael, 1995, Thun
Haller Matthias, 2000, Ittigen
Küenzi Patric, 1989, Brenzikofen
Lehmann Andrin, 1988, Biel
Liechti Silas, 1985, Biel
Meinen Jonas, 1990, Konolfingen
Sollberger Lévi, 1998, Nods
Surbeck Tim, 1999, Steffisburg
Wellauer Lukas, 1987, Bern
07.01.2019 | EVP unterstützt Energiegesetz, Polizeigesetz und Zersiedelungsinitiative

Die Delegierten der Berner EVP sagen klar Ja zum kantonalen Energiegesetz und zum Polizeigesetz. Auf eidgenössischer Ebene stimmen die Delegierten der Zersiedelungsinitiative mit knappem Mehr zu.
Energiegesetz: Griffige Massnamen für den Gebäudebereich
Die Delegierten befürworten das kantonale Energiegesetz einstimmig. Rund 40% des…

Die Delegierten der Berner EVP sagen klar Ja zum kantonalen Energiegesetz und zum Polizeigesetz. Auf eidgenössischer Ebene stimmen die Delegierten der Zersiedelungsinitiative mit knappem Mehr zu.
Energiegesetz: Griffige Massnamen für den Gebäudebereich
Die Delegierten befürworten das kantonale Energiegesetz einstimmig. Rund 40% des Gesamtenergieverbrauchs entfällt auf den Gebäudebereich. Nach Ansicht der Delegierten braucht es deshalb griffige Regelungen und Standards, um den Anteil an fossilen Energieträgern bei den Gebäuden spürbar zu vermindern, um erneuerbare Energien effizient zu fördern und damit den Klimaschutz zu stärken. Das revidierte Energiegesetz berücksichtigt die technologischen Entwicklungen und trägt mit dem Ausbau der erneuerbaren Stromproduktion dazu bei, einen Teil des fehlenden Stroms nach der Ära Mühleberg zu ersetzen.
Polizeigesetz: klare Verbesserungen und Optimierungen
Die EVP-Delegierten stimmen dem Polizeigesetz mit deutlichem Mehr zu weil es klare Verbesserungen bringt. So wird die Zusammenarbeit zwischen Gemeinden und Kantonspolizei optimiert. Die Kosten werden pauschalisiert und von allen Gemeinden nach ihrer Bevölkerungszahl übernommen. Opfer von häuslicher Gewalt und Stalking werden besser geschützt, weil das Gesetz neu auch ein Kontakt- und Annäherungsverbot enthält. Von den EVP-Delegierten ebenfalls positiv beurteilt wird, dass bei unbewilligten Demos mit Gewalttätigkeiten die Gemeinden die Möglichkeit erhalten, Veranstalter oder gewaltausübende Personen zur Kasse zu bitten.
Zersiedelungsinitiative: keine ungebremste Überbauung mehr
Mit knappem Mehr unterstützen die Delegierten der EVP die Zersiedelungsinitiative. Kulturland, naturnahe Landschaften und Grünflächen sollen nicht weiter ungebremst überbaut werden, sondern vorhandenes Bauland effizienter genutzt werden. Die Delegierten begrüssen, dass die Initiative nachhaltige Formen des Wohnens und Arbeitens fördern sowie eine qualitätsvolle Siedlungsentwicklung nach innen anstreben will.
Rückfragen:
Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88