Die Finanzdirektion hält nach wie vor an der Senkung der Steueranlage für juristische Personen um zwei Steuerzehntel fest. Sollte wider Erwarten die Schweizerische Nationalbank im Jahr 2024 eine Gewinnausschüttung vornehmen, ist vorgesehen, die Steueranlage für natürliche Personen um 0.5 Steuerzehntel zu senken. Gleichzeitig wird lediglich ein Teuerungsausgleich von 2% gewährt. Für das Kantonspersonal stehen zusätzlich 1.3% für individuelle Gehaltserhöhungen zur Verfügung, während Lehrkräfte sogar 1.5% erhalten sollen. Die Bemühungen zur Verbesserung der Gehaltssituation im Bildungsbereich werden von der EVP begrüsst. Allerdings wird erneut die Gehaltsentwicklung im Gesundheitssektor vernachlässigt. Trotz der Teuerungskompensation von 2% profitiert das Gesundheitspersonal lediglich mit 0.7% bei individuellen Gehaltssteigerungen, da in diesem Bereich die Rotationsgewinne wegfallen. Die EVP fordert mit Nachdruck, dass die Gehaltssituation der Pflegenden analog zu derjenigen der Lehrkräfte verbessert wird.
Angesichts der Teuerung ist es nicht angezeigt, weiterhin an Steuersenkungen festzuhalten, da diese dem Kanton jährliche Mindereinnahmen von 40 Millionen Franken bei juristischen Personen bzw. 79 Millionen Franken bei natürlichen Personen bescheren würden. Zusätzlich tragen Minderaufwände bei Prämienverbilligungen und Ergänzungsleistungen zur Finanzierung der Steuersenkung bei. Aufgrund der steigenden Lebenshaltungskosten sind Einsparungen in diesem Bereich aus Sicht der EVP inakzeptabel. Steuersenkungen dürfen nicht auf Kosten der Schwächsten unserer Gesellschaft realisiert werden.
Das Investitionspotenzial im Kanton Bern bleibt nach wie vor hoch. Die EVP unterstützt die Bemühungen, wichtige Bauprojekte insbesondere im Bildungsbereich voranzutreiben. Im Jahr 2021 sprachen sich sowohl der Grosse Rat als auch die Regierung bei der Priorisierung der Hochbauinvestitionen für eine maximale Neuverschuldung von CHF 500 Millionen Franken im Zeitraum von 2022 bis 2031 aus. Die EVP ist besorgt darüber, dass trotz Überarbeitung der Prioritätenliste diese Obergrenze der Neuverschuldung nicht eingehalten werden kann.
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Barbara Stotzer-Wyss, Präsidentin EVP BE, Grossrätin, Mitglied FiKo, 079 270 96 95