Jahresrechnung 2023 des Kantons: EVP lehnt eine Aushebelung der Schuldenbremse bei der Investitionsrechnung ab

Jahresrechnung 2023 des Kantons: EVP lehnt eine Aushebelung der Schuldenbremse bei der Investitionsrechnung ab

Die EVP ist erfreut darüber, dass bei der Erfolgsrechnung des Kantons Berns trotz ausbleibender Gewinnausschüttung der SNB in der Höhe von 320 Millionen Franken ein Aufwandüberschuss von lediglich 13 Millionen Franken resultiert. Erfreulich ist ebenfalls die höhere Investitionstätigkeit zugunsten wichtiger Projekte, die der Kanton allerdings nicht vollständig aus eigenen Mitteln zu finanzieren vermag. Es resultiert ein Finanzierungsfehlbetrag von 163 Millionen Franken. Die EVP spricht sich entschieden gegen die Absicht der Regierung aus, bewusst auf einen Ausgleich dieses Fehlbetrags zu verzichten. Dies umso mehr, als zur Kompensation Finanzierungsüberschüsse in der Höhe von insgesamt 555 Millionen Franken genügend Mittel aus den letzten fünf Jahren zur Verfügung stehen.

Die EVP des Kantons Bern bedankt sich bei Regierungsrat und Verwaltung für den umsichtigen Umgang mit den Kantonsfinanzen und freut sich, dass ein grösserer Aufwandüberschuss verhindert werden konnte. Dank höherer Steuereinnahmen, einem Plus bei den Staatsbeiträgen, dem restriktiven Budgetvollzug und Mehrerträgen aus Dividendausschüttungen hält sich das Defizit in Grenzen. Bei steigenden Kosten bei Krankenkassen, Mieten und Lebensmitteln bedauert die EVP jedoch, dass die Mehreinnahmen bei den Staatsbeiträgen nicht vollständig für Familienzulagen, Ergänzungsleistungen und Prämienverbilligungen weitergegeben wurden.

Die EVP nimmt erfreut zur Kenntnis, dass im Jahr 2023 Nettoinvestitionen in Höhe von 470 Millionen Franken getätigt wurden, was das Budget um rund 8 Millionen Franken überschreitet. Die steigenden Investitionen zeigen, dass wichtige Projekte wie der Bau des BFH Campus Biel, das kantonale Polizeizentrum und die barrierefreie Gestaltung von Bushaltestellen vorangetrieben werden. Leider können diese Investitionen nicht vollständig aus eigenen Mitteln finanziert werden, sodass ein Finanzierungsfehlbetrag von 163 Millionen Franken verbleibt.

Die Regelung zur Schuldenbremse verlangt, dass dieser Fehlbetrag durch Finanzierungsüberschüsse der vergangenen Jahre oder im Budget der kommenden Jahre kompensiert wird. Mit einer 3/5 Mehrheit des Grossen Rats kann diese Regel aufgehoben werden. Der Regierungsrat beantragt dem Parlament nun genau diese Aufhebung in Zusammenhang mit dem Abschluss 2023, da auch in den kommenden Jahren hohe Investitionen anstehen. Die EVP betrachtet dieses Vorhaben kritisch und lehnt einen Kompensationsverzicht ab. Dies umso mehr, als aus den letzten fünf Jahren rund 555 Millionen Franken an Finanzierungsüberschüssen zur Verfügung stehen, um den aktuellen Finanzierungsfehlbetrag ausreichend zu kompensieren. Auch nach einer allfälligen Kompensation stünden für die kommenden Jahre nach wie vor Überschüsse von rund 390 Millionen Franken zur Verfügung.

Die EVP nimmt erfreut zur Kenntnis, dass trotz der herausfordernden finanziellen Situation die Bruttoschuld nur leicht um 37 Millionen Franken gestiegen ist. Bei der Nettoschuld ist sogar ein Abbau von 139 Millionen Franken zu verzeichnen.

Kontakt: 
Barbara Stotzer-Wyss, Grossrätin und Mitglied Finanzkommission, 079 270 96 95