Ja zur Dringlichen Gesetzgebung zur Verbesserung der Krisentauglichkeit des Kantons
Einstimmig Ja sagen die Delegierten zur Einführung der Dringlichen Gesetzgebung. Die Corona-Pandemie ist seit gut zwei Jahren vorbei. Auch wenn diese vom Kanton insgesamt gut bewältigt worden ist, besteht nicht zuletzt auf institutioneller Ebene Optimierungsbedarf. Mit der Einführung der Dringlichen Gesetzgebung wird im Krisenfall sowohl die Handlungsfähigkeit der Behörden als auch die demokratische und rechtsstaatliche Legitimität staatlicher Entscheide gestärkt. Dank dem Erfordernis einer qualifizierten Mehrheit im Parlament und einer obligatorischen Volksabstimmung spätestens sechs Monate nach Erlass eines dringlichen Gesetzes ist sichergestellt, dass die Volksrechte nicht ausgehebelt werden.
Stimmfreigabe zur Initiative für eine 13. AHV-Rente
Sehr uneinig sind sich die Berner EVP-Delegierten bei der Beurteilung einer 13. AHV-Rente. Das Ziel, den älteren Menschen einen wirtschaftlich einigermassen gesicherten Lebensabend in Würde zu ermöglichen, ist unbestritten. Um jedoch Altersarmut effektiv zu bekämpfen, sollten die Gelder bedarfsgerecht und gezielt eingesetzt werden. Ob, wann und wie tatsächlich Verbesserungen - zum Beispiel beim EL-Eintritt, bei der AHV-Minimalrente oder mit einer Pflegeversicherung - möglich sein werden, ist ungewiss. Weil aus Sicht der EVP sowohl die Pro- wie auch die Gegenargumente sehr ernst zu nehmen sind, beschliesst die EVP Stimmfreigabe.
Nein zur Renteninitiative
Die Renteninitiative lehnen die EVP-Delegierten ohne Gegenstimme ab. Für die EVP ist unbestritten, dass es weitere Schritte braucht, um die Finanzierung der Altersvorsorge nachhaltig zu stabilisieren. Es wäre jedoch ein Affront gegen die Frauen, würde man unmittelbar im Anschluss an die Reform AHV 21 das Renteneintrittsalter erneut erhöhen. Jetzt gilt es erst einmal Erfahrungen mit dem flexiblen Renteneintrittsalter zu sammeln und auf die Vorschläge des Bundesrates zur längerfristigen Stabilisierung der AHV zu warten.