Wiederhergestellte Handlungsfähigkeit sorgfältig nutzen

Schwache schützen, Stärken des Kantons erhalten, keine Schulden dulden

Der Geschäftsbericht 2014 zeigt auf, dass der Kanton insbesondere durch die unerwartet hohen Steuereinnahmen seine Handlungsfähigkeit wieder herstellen konnte. In Anbetracht des in den nächsten Jahren kritischen Finanzierungssaldos gilt es aber weiterhin sorgfältig mit den Kantonsfinanzen umzugehen.

Die EVP stellt fest, dass in der Rechnung 2014 trotz fehlender SNB-Gelder ein positives Resultat erreicht werden konnte und damit sämtliche Defizite aus dem 2012 kompensiert sind. Die ASP-Massnahmen entfalteten eine Wirkung, welche teilweise über die getroffenen Annahmen hinaus gingen und nachhaltig schädlich wirkten. Die EVP will die Solidarität nicht überstrapazieren, die Handlungsfähigkeit sorgfältig nutzen und setzt sich für folgende Korrekturen ein:

  • die Höhe der Prämienverbilligungen soll gekoppelt an den Bund mind. 10% der Bruttoprämien ausmachen (siehe Finanzmotion EVP). 

  • in der Steuergesetzrevision (Juni-Session) soll der Fahrkostenabzug gemäss ASP-Vorschlag und entgegen dem FIKO Vorschlag so gesenkt werden, dass dieser die mobilitätsbeschränkende Wirkung entfalten. 

  • Unternehmersteuersenkungen können aktuell noch kein Thema sein.

    Trotz positivem Finanzierungssaldo im 2014 sehen die Prognosen in der Investitionsrechnung düster aus. Ob 2016 SNB-Gelder fliessen werden, ist sehr fraglich, gleichzeitig zeichnet sich ab, dass die Gelder aus dem NFA sinken. Ebenso steigt durch die Verpflichtung bei den Pensionskassen die Bruttoschuld des Kantons deutlich an. Für die EVP sind dies genügend Fakten, um auch in der Investitionsrechnung der nächsten fünf Planjahre sehr sorgfältig und zurückhaltend zu planen. Aus diesem Grund wird die EVP beim Investitionsspitzenfonds in der März-Session einen Antrag stellen, welcher erlaubt, die Verwendung der Restmittel auf die Zeit bis 2020 zu konzentrieren und so eine Kontinuität bei der Investitionspolitik sicherstellt.

    Zur Idee eines Fonds SNB: Grundsätzlich begrüssen wir die Verstetigung der Einnahmen. Unter diesem Gesichtspunkt halten wir einen SNB-Fonds für prüfenswert, sind uns aber auch bewusst, dass dadurch sofort Begehrlichkeiten geweckt werden.

    Der Regierungsrat ist gehalten, in den nächsten konjunkturell unsicheren Planjahren eine klare finanzpolitische Linie aufzuzeigen, welche die Kantonsinteressen über Einzelinteressen stellt. Die wiederhergestellte Handlungsfähigkeit soll sorgfältig genutzt werden für eine gestärkte Solidarität unter den Bevölkerungsschichten und eine weitsichtige Entwicklung des Kantons.

    Auskünfte:
    Barbara Streit, Grossrätin, Mitglied Finanzkommission, 079 783 54 78
    Hans Kipfer, Grossrat, Mitglied Finanzkommission 079 624 13 88 / 033 826 26 01