Überparteiliches NEIN zur Selektion von Menschen

Überparteiliches NEIN zur Selektion von Menschen

Das nationale Komitee „NEIN zur PID“ hat sich heute an einer Medienkonferenz in Bern klar gegen die Einführung der Präimplantationsdiagnostik (PID) und die hierfür notwendige Änderung der Verfassung am 14. Juni ausgesprochen. Die vermeintlich harmlose Verfassungsänderung öffne Tür und Tor für die gezielte Selektion von Menschen. Das überparteiliche Komitee aus Vertretern von BDP, CVP, EDU, EVP, SP und SVP startet damit unter der Leitung der EVP ihre Kampagne gegen die PID.

Die vom Parlament bereits im Dezember verabschiedete Revision des Fortpflanzungsmedizingesetzes kann erst in Kraft treten, wenn Volk und Stände am 14. Juni die Verfassung ändern. Die Revision erlaubt die Präimplantationsdiagnostik inklusive der Untersuchung von Embryonen auf Chromosomenanomalien aller Art (Chromosomen-Screening) sowie das Tiefgefrieren überzähliger Embryonen. Das überparteiliche Komitee „NEIN zur PID“ lehnt diese Änderungen und ihre Konsequenzen entschieden ab. Daher tritt es bereits am 14. Juni gegen die Verfassungsänderung ein.

Keine Selektion zwischen „lebenswerten“ und „lebensunwerten“ Menschen
„Wir wollen verhindern, dass das Tor zur Selektion von Menschen geöffnet wird“, erklärte EVP-Nationalrätin und Parteipräsidentin Marianne Streiff. Selbst Bundesrat Alain Berset habe beide Räte deutlich vor der Gefahr der „Selektion“ und den „eugenischen Tendenzen“ dieser Untersuchungsmethoden gewarnt, zitierte Streiff den Bundesrat aus seinem Votum vor dem Nationalrat. „Die PID ist ganz klar ein Instrument der Selektion zur Unterscheidung zwischen ˈlebenswertenˈ und ˈlebensunwertenˈ Menschen“, machte Streiff deutlich.

Kein grosser Schritt mehr zum Designerkind
Die Öffnung des Artikels 119 der Bundesverfassung sei ein weiterer Schritt hin zu einer grenzenlosen Fortpflanzungsmedizin, skizzierte CVP-Nationalrat Dominique de Buman die unabsehbaren Folgen der Verfassungsänderung. Ein Blick ins Ausland zeige, dass die Grenze kaum mehr gezogen werden könne, welche Tests zur Aussonderung von Embryonen angewendet werden dürften. De Buman mit Blick auf die amerikanische Praxis weiter: „Ist die PID für genetische Untersuchungen von Erbkrankheiten und Chromosomenanomalien erst einmal erlaubt, ist es kein grosser Schritt mehr bis zur Zulassung von Designerkindern“ – das heisst der Selektion nach Geschlecht, Haar- und Augenfarbe sowie gewünschten körperlichen und geistigen Eigenschaften. Weitere Liberalisierungsschritte wie die Herstellung von „Retterbabys“, Eizellspende, Embryonenspende und Leihmutterschaft seien in der Schweiz bereits ebenfalls Gegenstand der politischen Diskussion.

Kein Embryonenschutz mehr: Tausende Embryonen werden vernichtet oder „verbraucht“
„Mit der geplanten Verfassungsänderung gibt es praktisch keinen Embryonenschutz mehr“, machte SVP-Nationalrätin Sylvia Flückiger-Bäni deutlich. Die geplante Aufhebung des Tiefgefrierverbotes für Embryonen sei inakzeptabel. Tausende Embryonen würden übrig bleiben, die spätestens nach 10 Jahren aufgetaut, vernichtet oder durch die Forschung verbraucht werden müssten. „Das menschliche Leben ist ein Wunder und darf nie zum Mittel zum Zweck verkommen“, so Flückiger.

Kein gesundes Kind: die PID garantiert nichts
„Die PID kann nie alle bekannten genetischen Defekte gleichzeitig testen. Viele werden gar nicht erfasst oder machen sich erst zu einem späteren Zeitpunkt bemerkbar“, kritisierte CVP-Nationalrätin Christine Bulliard-Marbach den Mythos von der leidensfreien Welt, den die Befürworter der Präimplantationsdiagnostik suggerierten. 40 Prozent der Embryonen werden während der angeblich gefahrlosen PID derart verletzt, dass sie sich nicht mehr im Mutterleib einnisten könnten. Die PID leistet zudem keinen wirklichen Beitrag zum medizinischen Fortschritt. Im Gegenteil: „Anstatt nach neuen Therapien zu forschen, eliminiert man einfach allfällig Behinderte oder Kranke“, so Bulliard.

Kein Stigma für Menschen mit Behinderung
„Wenn wir diesen Weg weitergehen, brandmarken wir Menschen mit Behinderungen künftig als ˈlebensunwertˈ“, warnte CVP-Nationalrat Christian Lohr vor den diskriminierenden Folgen der PID für Menschen mit Behinderung oder schweren Krankheiten. Sie würden künftig als unerwünschte und vermeidbare Risiken und Belastung betrachtet – mit gravierenden Auswirkungen für ihr Selbstverständnis und unser Zusammenleben mit ihnen. Leistungsverweigerungen der Sozialversicherungen und Krankenkassen könnten die Folgen sein. „Es ist Aufgabe der Politik, der Gesellschaft und der Gesetzgebung, Menschen mit Behinderung sozial und wirtschaftlich zu integrieren – nicht sie zu verhindern und zu eliminieren“, so Lohr. Die Zulassung der PID würde einen starken gesellschaftlichen Druck auf werdende Eltern auslösen, behindertes Leben zu verhindern.

Bern, 31. März 2015/dm

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Kampagnenmaterial: http://www.nein-zur-pid.ch/mitmachen/

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§ Sylvia Flückiger-Bäni, Nationalrätin SVP: 079 303 95 64, sylvia.flueckiger@parl.ch
§ Christine Bulliard-Marbach, Nationalrätin CVP: 79 449 05 69, christine.bulliard-marbach@parl.ch
§ Christian Lohr, Nationalrat CVP: 79 405 41 72, christian.lohr@parl.ch
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