Steuerstrategie: Massnahmen schiessen weit über das Ziel hinaus und entlasten die Falschen!

Steuerstrategie: Massnahmen schiessen weit über das Ziel hinaus und entlasten die Falschen!

Die von der Regierung in der Steuerstrategie vorgeschlagene Senkung der dritten Tarifstufe bei der Unternehmensgewinnsteuer im Umfang von 220 bis 300 Millionen Franken schiesst nach Ansicht der EVP weit über das Ziel hinaus. Diese Massnahme berücksichtigt primär die Interessen grosser gewinnstarker Unternehmen und hat das Gesamtwohl des Kantons zu wenig im Auge. Der Einflussfaktor des Steuerwettbewerbs auf die Standortattraktivität ist nicht nachgewiesen und wird von der Regierung eindeutig überschätzt. Die massive Reduktion bei der Unternehmensgewinnsteuer schränkt den finanziellen Handlungsspielraum des Kantons zulasten wichtiger Investitionen sowie der Schwächsten in der Gesellschaft unnötig ein. Sie schwächt die Attraktivität des Standorts Bern und entlastet zudem die Falschen.

Massnahmen zur Stärkung der Berner Wirtschaft sollten nach Ansicht der EVP vor allem kleineren und mittleren Unternehmen zu Gute kommen. Viele dieser Betriebe setzen alles daran, Arbeitsplätze im Kanton zu erhalten, obwohl sie teilweise massiv unter der Frankenstärke leiden. Neben der Tätigung von Investitionen in Bildung und Service Public als zentrale Grundlage und Vorleistungen zur Stärkung der kantonalen Standortattraktivität soll deshalb die Regierung prüfen, wie die erste und allenfalls die zweite Tarifstufe bei der Unternehmensgewinnsteuer ausgeweitet werden könnten. Die dafür benötigten Mittel (rund 40 Millionen Franken) sollen mit einer Erhöhung der Motorfahrzeugsteuer auf das schweizerische Mittel gegenfinanziert werden. Mit der Annahme und Umsetzung der EVP-Motion, welche eine Effizienzsteigerung in der Verwaltung in der Höhe von 10% auf 5 Jahre fordert, könnte zudem noch zusätzlicher finanzieller Handlungsspielraum geschaffen werden. Entlastungen für grosse gewinnstarke Unternehmen sind dagegen lediglich im Umfang der vom Bund als Ausgleichzahlungen für die Unternehmenssteuerreform III zur Verfügung gestellten Mittel in der Höhe von 47 Millionen Franken zu gewähren.

Die EVP lehnt schliesslich die vorgeschlagene Erhöhung des Drittbetreuungsabzugs auf 10‘100 Franken ab. Die Abzugsvielfalt bei den familienpolitischen Massnahmen soll stattdessen durch eine einheitliche Gutschrift pro Kind auf dem Steuerbetrag ersetzt werden, womit eine wirksame und wünschbare sozialpolitische Umverteilung zugunsten der einkommensschwächeren Familien erreicht werden könnte.

Kontakt:
Grossrat Hans Kipfer, Mitglied FIKO, 079 624 13 88


Vollständige Stellungnahme der EVP zur Steuerstrategie

EVP-Motion „Nach ASP nun eine Verwaltungs- und Effizienzüberprüfung“