Sozialversicherungsrecht: JA zur gesetzlichen Regelung von Observationen

Sozialversicherungsrecht: JA zur gesetzlichen Regelung von Observationen

Sozialversicherungsmissbrauch soll konsequent geahndet werden, um Betrugsfälle aufzudecken. Doch es gibt auch berechtigte Einwände gegen die neue Gesetzesbestimmung.

Die IV-Stellen führten seit Jahren Observationen durch und deckten damit Betrugsfälle auf. Nachdem der Europäische Gerichtshofs für Menschenrechte im Herbst 2016 die fehlende Rechtsgrundlage bemängelte, stellten die Unfallversicherer und die IV die Observationen ein. Um diese wieder zu ermöglichen, beschlossen National- und Ständerat einen neuen Observationsartikel im allgemeinen Teil des Sozialversicherungsrechts. Gegen diesen wurde das Referendum ergriffen.

Laut Sozialversicherungen konnten durch die Observationen in der Vergangenheit jährlich 78 Millionen an ungerechtfertigten Zahlungen verhindert werden. Bei der Wiedereinführung würden die Observationen auf weitere Sozialversicherungen ausgedehnt (Kranken-, Unfall- und Arbeitslosenversicherung sowie AHV).

Einerseits stellt sich zu Recht die Frage, ob eine Versicherung teils weitergehende Massnahmen zur Überwachung ergreifen darf als die Staatsanwaltschaft oder das Gericht. Anderseits wird bloss gesetzlich geregelt, was schon Praxis war. Zudem braucht es für technische Überwachungsmassnahmen eine gerichtliche Genehmigung. Versicherungen setzen nach eigenen Aussagen Observationen nur in begründeten Verdachtsfällen ein.


Persönlich gewichte ich bei Verdachtsfällen das Aufdecken von Betrug höher als den Persönlichkeitsschutz der Versicherten und empfehle wie die Delegierten der EVP Kanton Bern ein Ja.

Christine Schnegg, Grossrätin