Sanierung von Schiessanlagen – Verursacherprinzip soll stärker zum Tragen kommen!

Sanierung von Schiessanlagen – Verursacherprinzip soll stärker zum Tragen kommen!

Mit der Revision des kantonalen Abfallgesetzes soll u.a. die Sanierung der Schiessanlagen geregelt werden. Die Vernehmlassungsfrist läuft am Freitag ab. In ihrer Stellungnahme fordert die EVP, dass bei der Schiessplatzsanierungen das Verursacherprinzip stärker zur Anwendung kommen soll. Es ist stossend, dass die Kosten zu einem überwiegenden Teil von der Allgemeinheit und nicht von den eigentlichen Verursachern getragen werden sollen.

Nach Ansicht der EVP sollte der kantonale Abfallfonds bei Sanierungen von Schiessanlagen (nach Abzug der Beiträge von Bund und Standortgemeinden) maximal 50% der Restkosten übernehmen müssen. Der verbleibende Betrag sollte verursachergerecht von den Sportschützinnen und –schützen selber getragen werden. Mit der Erhebung einer massvollen Abgabe auf jedem Schuss könnten sich die Schützenvereine stärker an den Sanierungskosten beteiligen, als dies der regierungsrätliche Gesetzesentwurf vorsieht.

Mit einer solchen Lösung würde sich der Kanton Bern im interkantonalen Vergleich immer noch sehr grosszügig zeigen. Da die Schützenvereine alleinige Verkäufer der Munition sind, könnten sie beim Verkauf eine Abgabe erheben und auf diese Weise ihre Beteiligung finanzieren. Dies ist umso gerechtfertigter, als der Hauptanteil der Schussabgaben durch Sportschützinnen und –schützen erfolgt.

Kontakt:
Richard Volz, Dr. phil. nat., Präsident EVP-Fachkommission Bau/Energie/Verkehr, 031 839 57 70