Mit der Gesetzesvorlage soll die Ehe auch für gleichgeschlechtliche Paare geöffnet werden. Über diese zivilrechtliche Gesetzesanpassung hinaus will sie jedoch auch lesbischen Paaren der Zugang zur Samenspende gewähren, die heute nur unfruchtbaren Ehepaaren erlaubt ist. Die Umdeutung des Begriffs der «Unfruchtbarkeit» von «Sterilität» zu «unerfüllter Kinderwunsch» schafft Raum für weitergehende Forderungen in der Fortpflanzungsmedizin. Das überparteiliche parlamentarische Komitee «Nein zur Samenspende für gleichgeschlechtliche Paare» hatte deshalb das Referendum mitergriffen.
Seine Mitglieder sprechen sich gegen die Samenspende für gleichgeschlechtliche Paare aus. Diese macht die faktische Vaterlosigkeit zum gesetzlichen Regelfall, der für die ungezeugten Kinder Identitätsprobleme mit sich bringt. Die Samenspende für lesbische Frauen schafft zudem eine Diskriminierung zwischen lesbischen Frauen und schwulen Männern. Um diese Diskriminierung zu beseitigen, müssten die Eizellenspende für homosexuelle Männer und auch die fragwürdige Leihmutterschaft legalisiert werden. Nicht zuletzt ist die willkürliche Umdeutung des Begriffs der Unfruchtbarkeit auch verfassungswidrig, da die Verfassung die Fortpflanzungsmedizin nur als «ultima ratio», also bei Unfruchtbarkeit, zulässt.