Revision des Sozialhilfegesetzes: Senkung des Grundbedarfs ist sozialpolitisch inakzeptabel

Revision des Sozialhilfegesetzes: Senkung des Grundbedarfs ist sozialpolitisch inakzeptabel

Die EVP lehnt die vom Regierungsrat vorgeschlagene Revision des Sozialhilfegesetzes ab. Die vorgesehene Kürzung beim Grundbedarf um 10-30 Prozent erachtet die EVP als sozialpolitisch inakzeptabel. Von diesen einschneidenden Massnahmen wären hauptsächlich Kinder und Jugendliche betroffen. Die EVP befürchtet, dass andere Kantone mit einer Kürzung beim Grundbedarf nachziehen könnten und es in der Folge zu einem unerwünschten Sozialhilfewettbewerb kommen könnte. Skeptisch beurteilt die EVP die geplante Erhöhung der Anreizleistungen. Sie bezweifelt, dass mit dieser Massnahme mehr Sozialhilfebeziehende in den Arbeitsmarkt integriert werden können.

Die EVP wehrt sich entschieden gegen eine Unterschreitung der SKOS-Ansätze für den Grundbedarf. Die finanzielle Lage der sozial Schwächsten in der Gesellschaft würden damit nochmals deutlich verschlechtert. Von diesen einschneidenden Massnahmen wären hauptsächlich Kinder und Jugendliche betroffen. Diese machen einen Drittel aller unterstützten Personen im Kanton Bern aus. Die Ansätze der SKOS- Richtlinien sind von der Sozialdirektorenkonferenz breit abgestützt und verdienen weiterhin die Unterstützung des Kantons Bern. Bei einer Unterschreitung befürchtet die EVP einen unerwünschten Sozialhilfewettbewerb, der schliesslich schweizweit in eine «Armenjagd» ausufern könnte.

Die geplanten Erhöhungen der Anreizsysteme versprechen eine bessere soziale und berufliche Integration der Sozialhilfebeziehenden. Die EVP befürchtet jedoch, dass die Erhöhung der Integrationszulagen nur eine minimale Wirkung haben wird. Dies aufgrund der Tatsache, dass es an Arbeitsplätzen für schlechter qualifizierte Personen mangelt und viele Sozialhilfebeziehenden nicht über die erforderlichen Ressourcen für eine erfolgreiche Tätigkeit im ersten Arbeitsmarkt verfügen.

Weiter gilt es zu bedenken, dass die Erhöhung des Einkommensfreibetrages zu weiteren Schwelleneffekten zwischen Sozialhilfe und Niedriglohnbereich führen könnte. Dies muss nach Ansicht der EVP unbedingt vermieden werden. Arbeit muss sich lohnen!

Die EVP bedauert, dass sich der Regierungsrat bei der Erarbeitung der Vorlage dieser Gesetzesrevision nicht breiter von den Fachpersonen aus dem Sozialbereich und den betroffenen Gemeinden beraten liess.

Kontakt:
Christine Schnegg, Grossrätin EVP, Präsidentin EVP Kanton Bern, 076 536 62 88