Präventives Terrorismusgesetz gegen Gefährder

Präventives Terrorismusgesetz gegen Gefährder

Mit dem Bundesgesetz über polizeiliche Massnahmen zur Bekämpfung von Terrorismus (PMT) soll die Polizei gegenüber Personen, von denen eine terroristische Gefährdung ausgeht, präventive Massnahmen ergreifen können. Diese kommen zum Zug, wenn das Strafrecht noch nicht greift, weil keine strafbare Handlung vorliegt.

Den sogenannten Gefährderinnen und Gefährdern kann das Bundesamt für Polizei (Fedpol) Melde- und Gesprächsteilnahmepflichten, Kontakt- und Rayonverbote, Hausarrest oder Ausreiseverbote auferlegen. Diese Massnahmen dürfen aber nur subsidiär angewendet werden, nämlich nur dann, wenn die Gefahr nicht mit therapeutischen, integrativen oder anderen Massnahmen abgewendet werden kann. Damit werden Lücken für ein umfassendes Abwehrdispositiv gegen Terrorismus geschlossen.

Gegen das neue Gesetz ergriffen die jungen Grünliberalen, die JUSO, die jungen Grünen und weitere das Referendum, weil es die Grund- und Menschenrechte beschränke. Auch sind die Rechte der Kinder davon betroffen, weil präventive Massnahmen wie Kontakt- oder Rayonverbote schon gegen 12-Jährige angeordnet werden können. Hausarrest ist ab 15 Jahren möglich.

Die Delegiertenversammlung der EVP Schweiz hat dem Gesetz mit 59 zu 30 Stimmen zugestimmt. Die EVP Kanton Bern schloss sich dieser Parole an.

Barbara Streit-Stettler, Grossrätin, Bern