NEIN zur Durchsetzungsinitiative!

NEIN zur Durchsetzungsinitiative!

Die Initianten der Ausschaffungsinitiative haben in Sorge um eine mögliche Verwässerung ihrer Initiative 2013 die Durchsetzungsinitiative eingereicht. Dies stellt einen überflüssigen Eingriff in einen heiklen Gesetzgebungsprozess dar.

Das Parlament hat das Gesetz zur Umsetzung der Ausschaffungsinitiative nämlich fertig beraten und sich dabei weitgehend an den Inhalt der Durchsetzungsinitiative gehalten. Neu sollen bestimmte von Ausländern verübte Straftaten eine „automatische Ausweisung“ zur Folge haben.

Die bedeutendste Differenz zwischen dem verabschiedeten Gesetz und der Durchsetzungsinitiative findet sich in der Härtefallklausel, die bestimmt, dass Richter in schweren persönlichen Härtefällen von einer Ausschaffung absehen können. Weil das Parlament entschied, die Härtefallklausel beizubehalten, beschloss die SVP die Durchsetzungsinitiative nicht zurückzuziehen.

Die Initiative untergräbt die Gewaltentrennung und verstösst gegen tragende Grundsätze unserer Verfassung, weil sie einen Automatismus enthält, der keine Einzelfall- und Verhältnismässigkeitsprüfung zulässt.

Marianne Streiff, Nationalrätin EVP