Nationalrat stimmt Lösung von Alt-Nationalrätin Marianne Streiff für Langzeitbleibende im Nothilfesystem zu

Nationalrat stimmt Lösung von Alt-Nationalrätin Marianne Streiff für Langzeitbleibende im Nothilfesystem zu

Rund 3000 Men­schen ste­cken in der Schweiz nach dem alten Asyl­recht im soge­nann­ten «Not­hil­fe­re­gime» fest. Ihnen wurde nach abge­lehn­tem Asyl­be­scheid die Rück­kehr in ihre Hei­mat­län­der ver­wehrt. Sie leben seit Jah­ren in Not­hil­fe­un­ter­künf­ten, dür­fen nicht arbei­ten und müs­sen mit Not­hilfe aus­kom­men - ohne jeg­li­che Per­spek­tive. Die EVP for­dert den Bun­des­rat in einer Motion auf, die­sen Lang­zeit­blei­ben­den in einer ein­ma­li­gen huma­ni­tä­ren Aktion unter klar defi­nier­ten Bedin­gun­gen den Auf­ent­halts­sta­tus dau­er­haft zu regeln. Der Natio­nal­rat hat diese Lösung heute gut­ge­heis­sen.

Lang­zeit­blei­bende sind Per­so­nen, die einen nega­ti­ven Asy­l­ent­scheid erhal­ten haben, jedoch auf Dauer nicht in ihre Län­der zurück­keh­ren kön­nen, weil z.B. diese sich wei­gern, sie wie­der ein­rei­sen zu las­sen oder ihnen die nöti­gen Rei­se­do­ku­mente aus­zu­stel­len. Das gilt etwa für tibe­ti­sche Asyl­su­chende aus Indien oder Nepal. Wenn diese Lang­zeit­blei­ben­den – 40 Pro­zent davon sind Frauen und Kin­der – ihren Asyl­an­trag noch nach altem Asyl­recht gestellt hat­ten, fie­len sie bei einem nega­ti­ven Asy­l­ent­scheid unter das soge­nannte Nothilfe-Regime.

«Es han­delt sich um etwa 3000 Men­schen. Sie har­ren seit Jah­ren iso­liert in Not­hil­fe­un­ter­künf­ten aus, dür­fen nicht arbei­ten, auch wenn sie eine Lan­des­spra­che spre­chen und müs­sen mit der Not­hilfe von 8 bis 10 Fran­ken pro Tag leben. Sie kön­nen nicht zurück, dür­fen sich jedoch auch nicht inte­grie­ren und haben kei­ner­lei Per­spek­tive.»
Natio­nal­rat Nik Gug­ger, ZH

Sol­che Situa­tio­nen des Lang­zeit­be­zugs sind gemäss einem Bericht der eid­ge­nös­si­schen Migra­ti­ons­kom­mis­sion gar nicht vor­ge­se­hen. Die abschre­ckende Wir­kung der Not­hilfe funk­tio­niert hier nicht, da die Betrof­fe­nen nicht zurück­keh­ren kön­nen. Bei Lang­zeit­blei­ben­den, die auf Dauer nicht aus­rei­sen kön­nen, ist das Nothilfe-Regime so zu einem struk­tu­rel­len, end­lo­sen Unrecht gewach­sen, das drin­gend und rasch einer Über­ar­bei­tung bedarf.
 

Eine Win-Win-Lösung für alle
EVP-Nationalrat Nik Gug­ger for­dert in der Motion Streiff den Bun­des­rat auf, nur für diese begrenzte Zahl «alt­recht­li­cher» Fälle mit einer ein­ma­li­gen huma­ni­tä­ren Aktion den Auf­ent­halts­sta­tus dau­er­haft zu regeln – vor­aus­ge­setzt sie sind wil­lens und in der Lage, sich zu inte­grie­ren und sie sich min­des­tens eine Lan­des­spra­che ange­eig­net haben.

«Diese prag­ma­ti­sche und inno­va­tive Lösung spart zum einen  Bund und Kan­to­nen erheb­li­che Kos­ten in Mil­lio­nen­höhe. Diese Men­schen dür­fen dann näm­lich einer Erwerbs­tä­tig­keit nach­ge­hen. Und sie ermög­licht den Betrof­fe­nen ein men­schen­wür­di­ges Leben sowie per­sön­lich und beruf­lich end­lich wie­der eine Per­spek­tive.»
Natio­nal­rat Nik Gug­ger, ZH

Kon­takt:
Nik Gug­ger, Vize­prä­si­dent EVP Schweiz und Natio­nal­rat: 079 385 35 35
François Bach­mann, Vize­prä­si­dent EVP Schweiz (Roman­die): 079 668 69 46
Roman Rutz, Gene­ral­se­kre­tär EVP Schweiz: 078 683 56 05
Dirk Mei­sel, Lei­ter Kom­mu­ni­ka­tion EVP Schweiz: 079 193 12 70

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