Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie: JA zum Polizeigesetz

Mehr Sicherheit, weniger Bürokratie: JA zum Polizeigesetz

Das neue Berner Polizeigesetz überzeugt breit und überparteilich. Die Bevölkerung hat ein Recht auf umfassenden Schutz vor Cybercrime, Gewalt und Kindsmissbrauch. Es braucht rechtliche Grundlagen, welche die heutigen Anforderungen erfüllen und eine effiziente Zusammenarbeit der Gemeinden mit der Kantonspolizei ermöglichen.

Der Lysser Gemeindepräsident Andreas Hegg begrüsst insbesondere die Optimierung der Abrechnungs­methoden zwischen Gemeinden und Polizei. Die pauschale Kostenbeteiligung bringt eine wesentliche Vereinfachung der Abrechnung, weniger Administration und mehr Zeit für die Kernaufgabe Sicherheit. Die Gemeinden können mit dieser Massnahme die Kosten besser planen und schlussendlich wird die Polizei durch diese Optimierungen mehr präventive Arbeit draussen auf der Strasse leisten können.

Nationalrat Adrian Wüthrich als Präsident des Polizeiverbandes Bern-Kanton sieht im neuen Gesetz eine wesentliche Verbesserung für den Arbeitsalltag der Polizistinnen und Polizisten, die sich rund um die Uhr für die Sicherheit der Bevölkerung einsetzen. Die polizeispezifischen Arbeitsbedingungen werden im Gesetz umfassend geregelt. Insbesondere konnte erreicht werden, dass das staatliche Gewaltmonopol klar und einzig bei der Kantonspolizei bleibt und private Sicherheitsdienste mit einem neuen Gesetz klare Vorgaben erhalten.

Für Grossrätin Barbara Streit-Stettler, Bern steht die Gewährleistung der Sicherheit im Alltag im Zentrum. Die grossrätliche Sicherheitskommission hat sich vier Jahre Zeit genommen, um ein zeit­gemässes Gesetz zu erarbeiten. Es wurde solide Arbeit geleistet, um der heutigen Bedrohungslage wirkungsvoll und effizient begegnen zu können. Insbesondere die Instrumente im Bereich Internet­kriminalität sind von Bedeutung, speziell um noch besser gegen pädophile Personen und Menschenhandel vorgehen zu können.

Aus Sicht von Astrid Bärtschi, Vizepräsidentin BDP ist es höchste Zeit, dass mit dem neuen Gesetz Veranstalter zur Verantwortung gezogen werden können, wenn es am Rande eines Events zu Gewalt und Sachbeschädi­gung gekommen ist. Die Meinungsäusserungsfreiheit ist damit jederzeit gewährleistet, aber der Narren­freiheit der Vandalen, welche viele grosse und kleine Ladenbesitzer zur Weissglut treibt, wird damit ein Riegel geschoben.

Der Schutz vor Stalking und häuslicher Gewalt steht für Grossrätin Barbara Mühlheim, Bern im Vorder­grund. Jährlich befassen sich die Polizistinnen und Polizisten der Kantonspolizei Bern mit rund tausend Fällen von Häuslicher Gewalt, im Schnitt 3 pro Tag. In mehr als jedem zweiten Fall sind Kinder mitbe­troffen und erleben die Vorfälle hautnah mit. Das neue Gesetz hilft, Betroffene besser zu schützen, denn neu kann die Polizei flankierend zu Wegweisung und Fernhaltung auch Kontakt- und Annäherungs­verbote verfügen.