Märzsession: Position der EVP-Grossratsfraktion zum Investitionsspitzenfonds und zum UMA-Zusatzkredit

Die EVP-Grossratsfraktion hat zu zwei wichtigen Themen der Märzsession ihre Position festgelegt:

EVP will Alternative Verwendung der Restmittel des Investitionsspitzenfonds
Die EVP-Fraktion lehnt den Vorschlag der Regierung zur Verwendung der Restmittel des Investitionsfonds ab. Sie erachtet es als wenig sinnvoll, diese Mittel für Verkehrsprojekte zu verpflichten, welche vom Grossen Rat noch nicht genehmigt worden sind und wahrscheinlich erst in 10-15 Jahren realisiert werden. Die EVP stellt für die Märzsession den Antrag, die verbleibenden Mittel stattdessen in möglichst gleichwertig aufgeteilten Jahrestranchen zu Gunsten der Nettoinvestitionen der Jahre 2016-2020 für konkrete Projekte zu verpflichten. Der Antrag der EVP-Grossratsfraktion lautet wie folgt:

Sämtliche Restmittel des Investitionsspitzenfonds, die nach der definitiven Abrechnung der bisher verpflichteten Mittel im Fonds verbleiben, werden im Sinne von Art. 1 Abs 2 Bst. D InvFG
  möglichst gleichwertig generell zu Gunsten der Nettoinvestitionen der Jahre 2016 - 2020 verpflichtet. Der Regierungsrat ist frei, eine Aufteilung der Jahrestranche auf konkrete Projekte vorzunehmen.

EVP will neue Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung unbegleiteter minderjährigen Asylsuchender
Für die EVP ist es ein zentrales Anliegen, dass unbegleitete minderjährige Asylsuchende (UMA) gut betreut, ausgebildet und integriert werden. Dies ist umso wichtiger, als der grösste Teil dieser Flüchtlinge in der Schweiz bleiben wird. Die EVP stimmt deshalb dem Zusatzkredit der Regierung für die Unterbringung und Betreuung der UMA’s zu. Die steigende Zahl von UMA‘s stellt eine besondere Herausforderung dar. Es gilt auch nach neuen Möglichkeiten für die Unterbringung und Betreuung dieser schutzbedürftigen Kinder und Jugendlichen zu suchen. Hier sind jedoch nicht nur Bund und Kanton, sondern alle gesellschaftlichen Akteure gefordert.