Kantonaler Voranschlag 2019, Finanzplan und Geschäftsbericht 2017 - Stellungnahme der EVP

Kantonaler Voranschlag 2019, Finanzplan und Geschäftsbericht 2017 - Stellungnahme der EVP

Die ver­gan­gene Finanz­de­batte zeigt destruk­tive Aus­wir­kun­gen auf den Finanz­plan, zukünf­tige Gross­vor­ha­ben for­dern trans­pa­rente Finan­zie­rungs­ent­scheide und eine Über­prü­fung von Buch­füh­rungs­pro­zes­sen ist ange­sagt.

Die Finanz­de­batte vom Novem­ber 2017 mit Ent­las­tungs­pa­ket, Steu­er­ge­setz und Sozi­al­hil­fe­ge­setz war geprägt vom Power­play für pri­vi­le­gierte Per­so­nen­kreise. Lei­der gelang es dem Gros­sen Rat damals nicht, tra­gende Kom­pro­misse für die gesamte Gesell­schaft zu schmie­den. Nun ste­hen nicht genü­gend Mit­tel für sozial Schwä­chere zur Ver­fü­gung. Die Finanz­pla­nung ist von die­sen Ent­schei­den geprägt und lässt wei­tere Gra­ben­kämpfe erah­nen. Die EVP kann sich des­halb nur sehr zurück­hal­tend über die aus­ge­gli­che­nen Plan­jahre freuen.

Die Bud­get­zah­len zei­gen, dass für die geplante Steu­er­sen­kung bei juris­ti­schen Per­so­nen ein­schnei­dende Ein­schrän­kun­gen bei Prä­ven­tion, Bil­dung und Betreu­ung vor­ge­nom­men wer­den müs­sen. Das Par­la­ment hat sich lei­der bei der dies­be­züg­li­chen Wei­chen­stel­lung gewei­gert, auf den EVP-Kompromissvorschlag ein­zu­tre­ten, der die Steu­ern für gewinn­stärkste Unter­neh­men weni­ger weit­ge­hend sen­ken und dafür auf schäd­li­che Spar­mass­nah­men ver­zich­ten wollte. Es ist nicht kon­struk­tiv, wenn in der kom­men­den Volks­ab­stim­mung nur zwi­schen «alles oder nichts» abge­stimmt wer­den kann.

Mit unko­or­di­nier­tem Stel­len­ab­bau will die Regie­rung den wei­te­ren finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen ab 2021 begeg­nen. Die EVP for­dert, dass die 2016 erheb­lich erklärte EVP-Motion von Gross­rat Hans Kip­fer mit einem kon­kre­ten Pro­jekt zur Effi­zi­enz­ana­lyse und Opti­mie­rung in der Ver­wal­tung end­lich umge­setzt wird.

Die Regie­rung zeigt eine Finan­zie­rungs­lü­cke bei den Inves­ti­ti­ons­vor­ha­ben auf. Die EVP befür­wor­tet einen trans­pa­ren­ten Umgang mit der Finan­zie­rung kom­men­der Gross­pro­jekte. Einer neuen Fonds­lö­sung steht die EVP jedoch kri­tisch gegen­über. Auch inner­halb der Schul­den­bremse kann für Inves­ti­tio­nen wil­lent­lich eine Neu­ver­schul­dung in Kauf genom­men wer­den. Die EVP begrüsst es, wenn Ent­scheide auf die­sem Weg trans­pa­rent auf­be­rei­tet wer­den.

Gleich­zei­tig mit dem Vor­an­schlag berät das Par­la­ment im Novem­ber über den viel zu spät vor­lie­gen­den Geschäfts­be­richt 2017. Auf Grund der Vor­komm­nisse rund um die Ein­füh­rung von HRM2 emp­fiehlt die EVP, fol­gende Hand­lungs­fel­der anzu­ge­hen:

  • Der Ein­füh­rungs­pro­zess HRM2 soll durch­leuch­tet und Leh­ren für Zukunfts­pro­jekte wie ERP gezo­gen wer­den.
  • Die Buch­füh­rungs­struk­tur im gesam­ten Kan­ton soll inter­di­rek­tio­nal über­prüft und die Pro­zesse in geeig­ne­ter Weise ange­passt wer­den.
  • Die Zusam­men­ar­beit zwi­schen Finanz­kon­trolle und Regie­rungs­rat ist auf eine neue Basis zu stel­len.

Auch wenn der man­gel­hafte Jah­res­ab­schluss 2017 der­einst vom Par­la­ment geneh­migt wird, hat die Regie­rung alles daran zu set­zen, die von der Finanz­kon­trolle bemän­gel­ten Punkte in nütz­li­cher Frist zu eli­mi­nie­ren.

Die EVP stellt zusam­men­fas­send fest, dass die Ent­scheide aus dem EP18 zu einer Desta­bi­li­sie­rung der Zusam­men­ar­beit der wesent­li­chen Kräfte im Kan­ton geführt haben und dass die Regie­rung noch keine Per­spek­ti­ven ent­wi­ckelt hat, wie den finan­zi­el­len Her­aus­for­de­run­gen ab 2021 begeg­net wer­den soll.

Kon­takt:
Hans Kip­fer, Gross­rat, Mit­glied FIKO, 079 624 13 88