Unsere Demokratie lebt von fairen und gleichzeitig effizienten Verfahren. Wahlen dürfen nicht zur Farce und zur reinen Alibiübung verkommen. Die EVP ist erfreut darüber, dass der Regierungsrat im vorliegenden Gesetzesentwurf für zweite Wahlgänge bei Majorzwahlen die beiden wesentliche Forderungen des EVP-Vorstosses Messerli/Löffel übernommen hat:
- Massvolle Hürde von 3% der gültigen Stimmen für eine Teilnahme von Kandidierenden am 2. Wahlgang
Diese Bestimmung ermöglicht es, völlig aussichtslose Kandidaturen von einem zweiten Wahlgang auszuschliessen, ohne gleichzeitig die Chancen für eine Teilnahme von kleineren und mittleren Parteien allzu stark einzuschränken. - Unterzeichnerinnen und Unterzeichner eines Wahlvorschlags, der die Hürde von 3% der gültigen Stimmen erreicht hat, können eine Ersatzkandidatur vorschlagen.
Mit der Bestimmung, dass 16 Unterzeichnende des Wahlvorschlags (Mehrheit der Unterzeichnenden) eine Ersatzkandidatur für eine zurückgezogene Kandidatur vorschlagen können, wurde eine einfache und praktikable Lösung gefunden.