Juni-Session des Grossen Rates - Bericht von EVP-Grossrat Martin Aeschlimann

Juni-Session des Grossen Rates - Bericht von EVP-Grossrat Martin Aeschlimann

Der Burgdorfer Grossrat und Architekt Martin Aeschlimann nahm im Juni seine dritte Legislatur im Grossen Rat in Angriff. im folgenden Bericht erzählt er über seine Erfahrungen an der Juni-Session des Grossen Rates und den Start in die neue Legislatur.

Die Junisession startete mit der Konstituierung der Regierung und des Grossen Rates. Für die neue Legislatur wurden zudem die Mitglieder aller acht Kommissionen und deren Präsidien gewählt. Der Grosse Rat beschäftigte sich mit acht Gesetzesvorlagen, fünf Kreditgeschäften und zwölf Berichten. Die Änderung des Landwirtschaftsgesetzes soll die Rechtsgrundlage für Schutzzonen in der Bienenzucht schaffen, um unerwünschte Paarungen mit anderen Bienenrassen zu verhindern.

Mehr zu Reden gab die Gesetzesänderung des bäuerlichen Boden- und Pachtrechtes. Der Grosse Rat entschied sich für eine Senkung der Gewerbegrenze auf 0.6 SAK (Standardarbeitskräfte) im Berggebiet und 0.85 SAK im Talgebiet. Die Betriebe profitieren dadurch von Privilegien wie tieferen Pachtzinsen oder von Erleichterungen für das Bauen ausserhalb der Bauzone. Die EVP-Fraktion unterstützte diese Änderung mit der Argumentation, eine Senkung der SAK biete gerade kleineren Höfe die Chance, deren Entwicklungsmöglichkeiten und Rahmenbedingungen zu verbessern. Die EVP-Fraktion ist der Überzeugung, dass die Zukunft der Landwirtschaft, gerade aus der Perspektive der Nachhaltigkeit, nicht alleine den Grossbetrieben gehören soll.


Nach einer kontroversen Debatte beschloss der Rat eine Änderung des Gesetzes über Handel und Gewerbe, die eine Ausdehnung der Ladenöffnungszeiten in der unteren Berner Altstadt ermöglicht. Die EVP-Fraktion wehrte sich gegen diese Liberalisierung. Sie argumentierte, mit der Änderung entstünde eine Differenz zu den bundesrechtlichen Vorschriften zum Arbeitsrecht und der Druck auf die Sonntagsruhe, eine Errungenschaft von gesellschaftlichem Wert, würde weiter steigen.

Am meisten Geschäfte der Session, insgesamt 48 Traktanden, bildeten die eigenen Vorstösse, die Motionen und Postulate der Ratsmitglieder. Davon waren 43 Vorstösse als freie Debatte traktandiert, die den Fraktionen fünf Minuten, den Ratsmitgliedern drei Minuten Redezeit zugesteht. In der kürzeren Form der reduzierten Debatte können sich nur Urheberschaft und Fraktionen für zwei Minuten äussern. Ein Vorstoss in der freien Debatte kommt mit einem Motionär, den acht Fraktionen und durchschnittlich drei weiteren Sprechern auf theoretisch 54 Minuten, in der reduzierten Debatte hingegen auf 18 Minuten Redezeit. Auf die 48 traktandierten Vorstösse hochgerechnet, ergibt dies ein Zeitbudget von 2‘412 Minuten, mehr als 40 Stunden Debatte. Die "Berner Zeitung" hat im Zusammenhang mit der Spardebatte eine interessante Berechnung angestellt: Noch ohne den Service der Parlamentsdienste, die Simultanübersetzerinnen sowie die Vor- und Nachbereitung der Session kostet eine Minute Redezeit im Durchschnitt 179 Franken. Die Vorstösse der letzten Session hätten theoretische Kosten von CHF 431‘700.- Franken verursacht. Der Rat generiert auf diese Weise seine eigene Arbeit und einen erheblichen steuerfinanzierten Aufwand. Denn viele Vorstösse erzielen keine Wirkung oder haben keinen Einfluss auf die Politik des Kantons. Ein Beispiel: Die Motion Nr. 234, die vom Staat eine existenzsichernde Arbeit für alle Einwohner forderte, provozierte zwar gesellschaftspolitisch spannende Diskussionen. Sie hatte jedoch angesichts der Mehrheitsverhältnisse im Rat keine Chance auf Erfolg. Die Geschäftsordnung des Grossen Rates setzt hier der Kreativität und dem Schaffensdrang der Ratsmitglieder keine Grenzen. Die Vorstösse sind halt auch Schmiermittel für die nächste Wahlkampagne.


Martin Aeschlimann, EVP-Grossrat, Burgdorf