JA zur erleichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration

JA zur erleichterten Einbürgerung der dritten Ausländergeneration

Mit der Verfassungsänderung soll die Möglichkeit geschaffen werden, dass sich Angehörige der dritten Ausländergeneration unter bestimmten Voraussetzungen erleichtert einbürgern lassen können. Wenn mindestens ein Grosselternteil in der Schweiz geboren ist oder ein Aufenthaltsrecht besass, gehört eine ausländische Person zur dritten Generation. Für den Zugang zur erleichterten Einbürgerung muss mindestens ein Elternteil und die einbürgerungswillige Person selber in der Schweiz geboren sein, sich mindestens 10 Jahre hier aufgehalten haben und mindestens 5 Schuljahre besucht haben.

Das neue, einheitliche und erleichterte Verfahren soll für die Betroffenen und für die Behörden mit einem wesentlich geringeren Aufwand verbunden sein – zeitlich, administrativ und finanziell. Neu ist ausschliesslich der Bund dafür zuständig. Allerdings gibt es nach wie vor keine automatische Einbürgerung.

Die Betroffenen müssen ein entsprechendes Gesuch vor dem Vollenden des 25. Altersjahres stellen. Damit wird ein Umgehen der Wehrpflicht verhindert. Diese neue Regelung ist längst überfällig. In der Schweiz aufgewachsene und somit integrierte Jugendliche sollen mit dem neuen Verfahren einfacher zum Schweizer Bürgerrecht kommen.

Christine Schnegg, Präsidentin EVP Kanton Bern, Grossrätin