Gewinnausschüttungen der Nationalbank immer für Schuldenabbau verwenden!

Gewinnausschüttungen der Nationalbank immer für Schuldenabbau verwenden!

EVP Grossrat Philippe Messerli fordert in einer Motion, dass in Zukunft alle Gewinnausschüttungen der Nationalbank nur noch für den Schuldenabbau oder für den Ausgleich eines Aufwandüberschusses in der Laufenden Rechnung verwendet werden dürfen.

Eine solche Praxis macht Sinn, da die Ausschüttung der Gewinnanteile an Bund und Kantone jeweils unsicher und deshalb auch nicht budgetierbar ist. Sie wirkt sich disziplinierend auf mögliche finanzielle Begehrlichkeiten von Parlament und Regierung aus. Ein verstärkter Schuldenabbau vermindert zudem den Schuldendienst. Dies ist umso wichtiger, als der Kanton mit der Sanierung der kantonalen Pensionskassen neue Verpflichtungen in Milliardenhöhe übernommen hat. Und nicht zuletzt schafft der Schuldenabbau mittel- bis längerfristig neue finanzielle Handlungsspielräume für den Kanton. Die kommende Generation wird entlastet.

Die Motion richtet sich auch gegen die Absicht des Regierungsrats, die doppelte Gewinnausschüttung der Nationalbank des laufenden Jahres in einen Fonds einzulegen. Die Regierung beabsichtigt damit, die in kommenden Jahren tiefer als budgetiert ausfallenden oder gar ausbleibenden Gewinnausschüttungen der Nationalbank aufzufangen und die Einnahmen zu verstetigen. Die Fondslösung würde aber nur neue Begehrlichkeiten und Forderungen nach übermässigen Steuersenkungen wecken.