Freiwilliger Verzicht auf Erlass der Alkoholabgabe als Solidaritätsakt zugunsten der Prävention

Freiwilliger Verzicht auf Erlass der Alkoholabgabe als Solidaritätsakt zugunsten der Prävention

EVP-Grossrat und Gastronom Hans Kipfer will freiwillig auf den Erlass der Alkoholgabe verzichten und fordert seine Berufskolleginnen und -kollegen auf, es ihm gleichzutun. Anfangs Juni hat der Grosse Rat im Rahmen der Notverordnungen COVID19 dem Erlass der Alkoholabgabe zugestimmt. Diese bernische Massnahme war jedoch nicht gänzlich unbestritten, weil damit der Fonds für Suchtprobleme nicht weiter geäufnet wird und der Kanton auch keine Alternativen zur Speisung des Fonds vorschlägt. Den in der Suchtprävention tätigen Organisationen werden damit indirekt Mittel entzogen.

Unbestrittenermassen ist die Gastronomie in der aktuellen Lage dankbar für jede noch so kleine Erleichterung. Im Gegensatz zu anderen wirksamen Massnahmen ist jedoch ein Verzicht auf die Alkoholabgabe nur ein Tropfen auf dem heissen Stein. Hingegen kann diese Massnahme im Präventionsbereich Schaden anrichten.

EVP Grossrat und Gastronom Hans Kipfer empfiehlt deshalb, diesen Betrag gleichwohl der Präventionsarbeit zukommen lassen. Auf dem kantonalen Formular verzichtet er auf den Erlass der Alkoholabgabe zu Gunsten des Fonds für Suchtmittel. Er fordert seine Berufskolleginnen und -kollegen auf, es ihm als freiwilliger Solidaritätsakt für die Suchtkranken gleichzutun. Damit kann der Fonds für Suchtprobleme wie bisher geäufnet und die wertvolle Präventionsarbeit fortgesetzt werden.  


Weitere Informationen:
Hans Kipfer, Grossrat EVP, Gastwirt Schlossgut Münsingen, 031 720 40 60 oder 079 624 13 88