EVP zum Voranschlag 2020 und Finanzplan 2020-23: Investitionen sichern – auch ohne Fondslösung

EVP zum Voranschlag 2020 und Finanzplan 2020-23: Investitionen sichern – auch ohne Fondslösung

Die guten Planunterlagen der Finanzverwaltung zu Budget und Finanzplan ermöglichen konkrete Entscheide auf ordentlichem Weg. Für den von der Regierung vorgeschlagenen Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen besteht aus Sicht der EVP keine Notwendigkeit.

Im Hinblick auf die anstehenden kantonalen Herausforderungen sind die vorliegenden Finanzplanzahlen für die EVP von besonderer Bedeutung. Die Zahlen dienen als hilfreiche Basis für die konkreten parlamentarischen Entscheide. Sie liefern insbesondere die Grundlage für Entscheide zu den anstehenden Investitionen und für die Weiterentwicklung des Steuersystems.

Eine erste Wertung zeigt erfreulicherweise eine stabilisierte Erfolgsrechnung, in der alle aktuell bekannten und relevanten Faktoren abgebildet sind. Der kleine finanzielle Handlungsspielraum soll nach Ansicht der EVP nicht wie von der Regierung vorgesehen für steuerpolitische «Zückerchen» bei natürlichen Personen verwendet werden, sondern für die Weiterentwicklung der Steuern von juristischen Personen. Profitieren sollen dort nicht in erster Linie die gewinnstärksten, sondern die mittleren und kleineren Unternehmen.


Die Investitionsplanung liefert eine Übersicht der in den nächsten Jahren anstehenden Projekte. Transparent, und ohne Fonds, wird damit der kommende Finanzbedarf ausgewiesen. Wohlwollend nimmt die EVP zur Kenntnis, dass in den Planjahren sogar ein Schuldenabbau vorgenommen werden kann. Die EVP sieht sich bestärkt darin, den ordentlichen finanzpolitischen Weg weiter zu beschreiten und auf den Fonds zur Deckung von Investitionsspitzen zu verzichten. Auf diese Weise können pro Planjahr und für jedes Investitionsvorhaben konkrete Entscheide gefällt werden und - falls nötig - auch eine Neuverschuldung mittels Kompensationsverzicht akzeptiert werden. Flankierend schlägt die EVP vor, insbesondere den SNB-Gewinnausschüttungsfonds spätestens per 2024 aufzulösen und die noch vorhandenen Mittel in den Folgejahren gestaffelt der Jahresrechnung zum Ausgleich des Finanzierungssaldos zuzuführen.

Der Vorgehensvorschlag der EVP erlaubt es, ohne Fondslösung, aber mit konkreten Entscheiden, vor allem die wichtigen bildungspolitischen Projekte voranzutreiben.

Kontakt:
Hans Kipfer, Grossrat, Mitglied Finanzkommission, 079 624 13 88