EVP will Chancen für kleinere Höfe verbessern

EVP will Chancen für kleinere Höfe verbessern

Die vom Grossen Rat in der Juni-Session 2016 überwiesene Motion Graber will, dass die Gewerbegrenze für landwirtschaftliche Betriebe im Kanton generell auf 0.6 «Standarbeitskräfte» (SAK) gesenkt wird. Kleineren Betrieben soll damit eine vereinfachte innerfamiliäre Übergabe und mehr Spielraum bei der Weiterentwicklung ermöglicht werden. Die EVP fordert in ihrer Vernehmlassungsantwort zur Gesetzesvorlage zum bäuerlichen Boden- und Pachtrecht, dass der Vorstoss ohne Wenn und Aber umgesetzt wird.

Die EVP wehrt sich gegen die Absicht des Regierungsrates, dem Strukturwandel in der Landwirtschaft einseitig mit der Bildung von Grossbetrieben Vorschub zu leisten. Gefragt sind vielmehr neue Betriebsformen, Diversifizierung und Innovation. Wirtschaftlichkeit ist für die EVP nicht zwingend von der Betriebsgrösse abhängig. So können beispielsweise landwirtschaftliche Tätigkeiten gut mit agrotouristischen oder sozialtherapeutischen Aktivitäten kombiniert werden. Mit einer Senkung der SAK würden auch kleinere Betrieben mehr Spielraum bei der Weiterentwicklung erhalten - z.B. mit der Möglichkeit zur Bewilligung eines nichtlandwirtschaftlichen Nebenbetriebes.

Gerade im ländlichen Raum gilt es die notwendigen Beschäftigungsmöglichkeiten und Perspektiven zu schaffen, um der zunehmenden Abwanderung entgegenzuwirken und die angestrebte dezentrale Besiedlungsstruktur im Kanton zu erhalten. Nach Ansicht der EVP führt die einseitige Ausrichtung auf Grossbetriebe in verstärktem Mass zu einer industriellen Landwirtschaft und damit zu einer Gefährdung von Bodenfruchtbarkeit und Biodiversität.

Die EVP lehnt die Variante der Regierung ab, die Senkung der SAK nur für das Berg- und Hügelgebiet vorzusehen. Mit der Überweisung der Motion Graber hat der Grosse Rat einer generellen Senkung zugestimmt. Die Herausforderungen sind für kleine und mittlere Landwirtschaftsbetriebe die gleichen – und dies unabhängig davon, ob es sich um Betriebe im Berg- oder Hügelgebiet oder um solche in der Talzone handelt.

Kontakt:
Christine Grogg, Grossrätin und Bäuerin, 079 696 53 10

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