EVP-Vorstoss scheitert an Machtkartell der grossen Parteien

Mit einem Vorstoss setzte sich die EVP für die Einführung des „Doppelten Pukelsheims" ein, welcher ein gerechteres Verfahren zur Sitzverteilung bei Parlamentswahlen ermöglicht. Der Grosse Rat lehnte diesen Systemwechsel jedoch ab. Hängig ist indes ein EVP-Vorstoss zur Einführung der Proporzwahl der Regierung.

Das aktuell bei den Grossratswahlen angewandte Sitzzuteilungsverfahren nach Hagenbach-Bischoff kann zu verfälschten Ergebnissen führen. So haben namentlich in kleineren Wahlkreisen nur Listen von mittleren und grösseren Parteien reelle Aussichten auf einen Wahlerfolg. Die Wählenden kleinerer Parteien müssen befürchten, dass ihre Stimme wertlos verfällt, weil ihre Partei bei der Sitzverteilung leer ausgeht. Die Restmandatsverteilung bevorzugt zudem tendenziell die grösseren Parteien. Um dieses Manko etwas auszugleichen besteht zwar die Möglichkeit von Listenverbindungen. Doch niemand mag. Sie sind ein rein rechnerisches Mittel, um die Benachteiligung kleinerer Parteien ein wenig abzufedern. Diese Verbindungen treiben aber mitunter seltsame Blüten und führen zu Verzerrungen des Wählendenwillens.

„Doppelter Pukelsheim“ als gerechtere Alternative
Um eine bessere Proporzgerechtigkeit zu erreichen, forderte EVP-Grossrat Ruedi Löffel deshalb mit einer Motion die Einführung der doppeltproportionalen Divisormethode mit Standardrundung, den sogenannten «doppelten Pukelsheim». Gemäss dieser Methode werden die Sitze in einem ersten Schritt aufgrund des kantonalen Stimmenanteils auf die Parteien verteilt, danach erfolgt die Zuteilung auf die einzelnen Wahlkreise. Dadurch erhalten bei der Sitzzuteilung alle abgegebenen Stimmen das genau gleiche Gewicht. Als angenehmer Nebeneffekt macht das Verfahren die ungeliebten Listenverbindungen überflüssig, weil jede abgegebene Stimme im ganzen Kanton genau gleich viel Gewicht erhält. Dieses Verfahren wird bereits in den Kantonen Zürich, Aargau und Schaffhausen erfolgreich angewandt.

Widerstand der grossen Parteien
Die Regierung und drei grossen Parteien SVP, SP und FDP lehnten jedoch die Einführung des «doppelten Pukelsheims» mit der Begründung ab, dass dieser im Gegensatz zum bestehenden Wahlverfahren zu kompliziert und für die Wählenden kaum nachvollziehbar wäre. Zudem habe sich das bestehende Wahlverfahren bestens bewährt. Der Grosse Rat sprach sich in der Folge mit 98 zu 52 Stimmen gegen den EVP-Vorstoss aus.
Diese ablehnende Haltung und Machtdemonstration der grossen Parteien überrascht indes wenig. Ein Blick auf die Resultate der vier letzten Grossratswahlen zeigt, dass SVP und SP regelmässig mehr Sitze erhalten, als ihnen aufgrund ihres Stimmenanteils zustehen würden. Die Angst vor Sitzverlusten dürfte deshalb der Hauptgrund für den Widerstand der grossen Parteien gewesen sein. Einen solchen Opportunismus kann man dagegen der EVP nicht verwerfen. Wäre der „Doppelte Pukelsheim“ bei den letzten Grossratswahlen angewandt worden, hätte die EVP 1-2 Sitze weniger gewonnen.

Vorstoss für Regierungsratswahl im Proporz
Im Grossen Rat noch nicht behandelt wurde dagegen die Motion der beiden EVP-Grossräte Philippe Messerli und Patrick Gsteiger, welche die Einführung des Proporzwahlsystems (Verhältniswahlverfahren) bei der Wahl des Regierungsrates verlangt. Nach Ansicht der beiden Motionäre bildet das Proporzwahlsystem im Gegensatz zum bestehenden Majorzwahlverfahren die Gewähr dafür, dass die Regierung gemäss der effektiven Wählendenstärke der Parteien zusammengesetzt ist und sichert damit ausgewogene Machtverhältnisse.
Bei einer Proporzwahl können die Wählenden zudem aus einem reichhaltigen Angebot an Kandidierenden auswählen. Jede Partei oder Gruppierung hat die Möglichkeit, sieben Kandidierende nach verschiedensten Kriterien wie Alter, Region, Beruf oder Geschlecht aufzustellen. Dadurch wird der Wettbewerb der Ideen und Köpfe gefördert. Und nicht zuletzt erhöht das Proporzwahlsystem die Chance, dass auch kleine und mittlere Parteien einen Sitz in der Regierung erreichen können.