Aus Sicht der EVP-Fraktion ist diesem Anliegen aber nicht Rechnung getragen, wenn einzelne Standorte oder Leistungspakete im Gesetz zementiert werden. Die Fraktion lehnt die Initiative genauso wie alle vorliegenden Gegenvorschläge ab. Es gilt nun vielmehr eine Standortbestimmung vorzunehmen und zu klären, wie dem Kostenwachstum begegnet werden kann und welche Steuerungsinstrumente der Politik im Spitalwesen zur Verfügung stehen müssen. Die EVP-Fraktion fordert deshalb eine baldige Teil- resp. Totalrevision des Spitalversorgungsgesetzes, die diese Fragen aufnimmt.
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Melanie Beutler, Grossrätin und Mitglied Gesundheits- und Sozialkommission, 079 535 45 59
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