EVP begrüsst Anpassung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes

EVP begrüsst Anpassung des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes

Die EVP begrüsst, dass mit den Anpassungen des Kindes- und Erwachsenenschutzgesetzes (KESG) die Behörden gezielt entlastet und ein effizienteres Arbeiten ermöglicht werden soll. Die grosse Arbeitslast der Kindes- und Erwachsenenschutzbehörden (KESB) führt zu teilweise überlangen und nicht akzeptablen Wartezeiten für schutzbedürftige Personen.

Die EVP ist ebenfalls damit einverstanden, dass mit der vorliegenden Revision zum jetzigen Zeitpunkt nur die dringendsten Anpassungen zu realisieren und die Grundsatzdiskussion und grossen Änderungen gestützt auf die laufende Evaluation erst nach 2016 realisiert werden sollen.

In einem Punkt möchte aber die EVP schon jetzt eine Anpassung vornehmen. So soll die Anstellungsvoraussetzung für das Präsidium der KESB dahingehend erweitert werden, dass auch Personen ohne juristische Ausbildung, aber mit einem anderen tertiären Abschluss mit Bezug zum Kindes- und Erwachsenenschutz und ausgewiesener Führungserfahrung das Amt übernehmen können. Eine solche Ausweitung ist umso wichtiger, als es sich beim KESB-Präsidium primär um eine Leitungs- und Führungsaufgabe handelt. Zudem ist die Interdisziplinarität auch auf Geschäftsleitungsebene der KESB wichtig und es könnte in Zukunft schwieriger werden, Vakanzen im Präsidium ausschliesslich durch Juristinnen und Juristen abzudecken.

Kontakt:
Melanie Beutler, Grossrätin und Mitglied Gesundheits- und Sozialkommission, 079 535 45 59