EVP befürwortet Aufhebung des Kaminfegermonopols

EVP befürwortet Aufhebung des Kaminfegermonopols

Heute Dienstag, 31. Juli 2018, endet das Vernehmlassungsverfahren zur Änderung des Feuerschutz- und Feuerwehrgesetzes. Die EVP ist erfreut darüber, dass der Regierungsrat mit der vorgeschlagenen Gesetzesanpassung die Forderungen der Motion «Weg mit alten Zöpfen – für eine Aufhebung des Kaminfegermonopols» der beiden ehemaligen EVP-Grossräte Philippe Messerli und Patrick Gsteiger umsetzen will.

Heute ist das Kaminfegerwesen im Kanton Bern weitgehend staatlich geregelt. Die Kaminfegerinnen und Kaminfeger werden von der Gebäudeversicherung Bern (GVB) gewählt, sind in einem fest zugeteilten Gebiet tätig und die Preise sind gesetzlich festgelegt. Zusätzlich zur Reinigung der Heizungsanlagen kontrollieren Kaminfegerinnen und Kaminfeger periodisch die Brandsicherheit von Feuerungsanlagen.

Das bestehende Kaminfegermonopol (Monopol für die Reinigung und die periodische Kontrolle der Brandsicherheit von Wärmeerzeugungsanlagen) ist jedoch nicht mehr zeitgemäss und entspricht auch nicht mehr den aktuellen Bedürfnissen und Erfordernissen. Alternative Heizmodelle (Solaranlagen, Wärmepumpen, Fernwärmesystem etc.) haben die Anforderungen an die Kaminfeger stark verändert. Der Kaminfegerberuf war in den vergangenen Jahren einem starken Wandel unterzogen. So ist der heutige Kaminfeger nicht mehr nur Brandverhinderer, sondern vor allem ein Servicetechniker modernen Zuschnitts, der wärmetechnische Anlagen wartet und Kunden bei Fragen zu Heizungen und Umweltschutz berät.

Die EVP erachtet eine Lockerung des Kaminfegermonopols – wie dies nun von der Regierung vorgeschlagen wird – als sinnvoll und zeitgemäss. Neu sollen alle bernischen Kaminfegerinnen und Kaminfeger mit einem eidgenössischen Kaminfegermeisterdiplom – und soweit ein Gegenrecht im betreffenden Kanton besteht - auch alle auswärtigen Kaminfegerinnen und Kaminfeger eine Konzession erhalten, mit der sie im ganzen bernischen Kantonsgebiet tätig sein können. Mit der Aufhebung des Monopols erhalten die Kaminfegerinnen und Kaminfeger die Chance, unternehmerisch freier zu handeln und ihre Betriebe weiterzuentwickeln. Die Kaminfegerbetriebe können somit besser auf die individuellen und veränderten Kundenbedürfnisse eingehen sowie vermehrt Synergien in den Bereichen Kontrolle der Brandsicherheit, Abgasqualität und energetischer Wirkungsgrad nutzen.

Von einem Wettbewerb und freien Markt im Kaminfegerwesen können ebenfalls die Kundinnen und Kunden profitieren. Gemäss dem neuen Modell sollen die Hauseigentümerinnen und -eigentümer ihre Kaminfegerin oder ihren Kaminfeger selber wählen können. Erstere sind selber dafür verantwortlich, dass die Reinigung des Systems und die Kontrolle der Brandsicherheit vorgenommen werden. Dass das Kaminfegerwesen und die Brandschutzkontrollen auch ohne Monopol bestens funktionieren, beweisen die guten Erfahrungen derjenigen Kantone, welche ihren Markt bereits seit Jahren liberalisiert haben (z.B. ZH, SZ, BS, ZG, SH). In diesen Kantonen ist keine Zunahme von Schadensfällen feststellbar.

Allen Vorteilen dieser Gesetzesanpassung zum Trotz bleibt für die EVP jedoch ein Wermutstropfen. Der Regierungsrat erwartet, dass sich die Aufhebung der Preisbindung voraussichtlich preistreibend auswirken wird. Nicht zuletzt vor diesem Hintergrund, aber auch aus Effizienzgründen befürwortet die EVP, dass mit der Revision der Verordnung gleichzeitig auch die lufthygienischen Messungen liberalisiert werden (Umsetzung Richtlinienmotion von Grossrat Dave von Kaenel). Diese sollen bei Vorliegen der erforderlichen Ausbildungen in Zukunft durch alle Kaminfegerinnen und Kaminfeger sowie alle Heizungsservicefirmen ausgeführt werden können. Es ist zu erwarten, dass sich eine entsprechende Zusammenlegung der Arbeiten preisdämpfend auswirken wird.

Medienmitteilung Kanton Bern vom 27. April 2018 / Philippe Messerli