Die Frage kann nicht auf die Verurteilung von Hass reduziert werden. Die bestehende Strafnorm schützt bereits heute jede Person in dieser Hinsicht. Die Erweiterung, welche auch Diskriminierung und das Vorenthalten von Leistungen betrifft, bringt vor allem Rechtsunsicherheiten. Niemand kann heute abschätzen, inwieweit wissenschaftlich und weltanschaulich begründete Kritik an sexuellen Orientierungen zu strafrechtlichen Konsequenzen führen würde. Es kann auch beim Vorenthalten von Leistungen zu Strafen kommen, wenn beispielsweise ein Partnerportal nur heterosexuelle Paare vermitteln möchte.
Die Erweiterung lehnten die Delegierten der Kantonalpartei deshalb mit einem Mehr von zwei Dritteln der Stimmen ab. Das geltende Recht biete bereits ausreichenden Schutz gegenüber Personen jeglicher sexuellen Orientierung.
Marc Jost, Grossrat, Thun