Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit

Ernährungssicherheit und Nachhaltigkeit

Mit dem Verfassungsartikel 104a soll zukünftig in der Bundesverfassung festgeschrieben sein, wie wir in der Schweiz die Ernährungssicherheit mit einem minimalen Selbstversorgungsgrad von 50 % erhalten wollen.

Es geht besonders darum festzuhalten, wie wir Nahrungsmittel produzieren, welche Spielregeln für einheimische und importierte Produkte gelten und wie grenzüberschreitende Handelsbeziehungen ausgestaltet sein sollen.

Die Sicherung des Kulturlandes und der Erhalt von bäuerlichen Familienbetrieben gehören zu den wichtigsten Voraussetzungen für die Lebensmittelproduktion in der kleinräumigen Schweiz. Im Zentrum soll eine standortangepasste und ressourceneffiziente Produktion stehen, die auf den Markt ausgerichtet ist, die genügend Wertschöpfung generieren kann und sich in einem gesunden Gleichgewicht zu ökologischen Massnahmen befindet.

Die Umsetzung der «Swissness» soll zentral bleiben und mit Grenzschutzmassnahmen und der konsequenten Deklaration der Produkteinhalte verstärkt werden. Neu sollen auch ausländische Produkte nach den drei Aspekten der nachhaltigen Entwicklung (Umwelt, soziale Dimension, wirtschaftliche Entwicklung des Sektors) beurteilt werden.

Dieser Verfassungsartikel soll nicht den Freihandel, aber den fairen Handel fördern. Die Lebensmittel sollen wieder eine höhere Wertschätzung erlangen, auch durch gezielte Bekämpfung von Food Waste. Die Delegierten der EVP Schweiz und der EVP Kanton Bern sprachen sich klar für die neue Verfassungsbestimmung aus.

Christine Grogg, Grossrätin/Bäuerin