Das Bundesgericht hat die Benachteiligung von Verheirateten bereits 1984 unmissverständlich gerügt. Geschehen ist seither jedoch wenig! Noch immer sind etwa 80‘000 Ehepaare in der Schweiz von der Heiratsstrafe betroffen. Die EVP fordert die Abschaffung dieser Ungerechtigkeiten in ihrem Parteiprogramm.
Mit einem Ja zur Initiative wird der Grundsatz der Nicht-Benachteiligung von Ehepaaren in die Verfassung festgeschrieben. Bundesrat und Parlament würden beauftragt, endlich gerechte Lösungen zur Abschaffung der Heiratsstrafe zu erarbeiten und in Kraft zu setzen.
Christine Schnegg, Präsidentin EVP Kanton Bern, Grossrätin
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