Endlich keine Heiratsstrafe im Steuerrecht mehr!

Endlich keine Heiratsstrafe im Steuerrecht mehr!

Die CVP-Initiative will die sogenannte Heiratsstrafe, d.h. die diskriminierende Regelung gegenüber verheirateten Paaren im Steuerrecht und bei den Sozialversicherungen endlich aufheben. So bezahlen Ehepaare bei gleichen Einkommens- und Vermögensverhältnissen mehr Steuern und erhalten erst noch tiefere AHV-Renten. Ein verheiratetes Rentnerpaar bekommt eine Maximalrente von 150 Prozent ausbezahlt. Ist das gleiche Paar unverheiratet, erhält es beide Renten in voller Höhe, also 200 Prozent.

 

Das Bundesgericht hat die Benachteiligung von Verheirateten bereits 1984 unmissverständlich gerügt. Geschehen ist seither jedoch wenig! Noch immer sind etwa 80‘000 Ehepaare in der Schweiz von der Heiratsstrafe betroffen. Die EVP fordert die Abschaffung dieser Ungerechtigkeiten in ihrem Parteiprogramm.

Mit einem Ja zur Initiative wird der Grundsatz der Nicht-Benachteiligung von Ehepaaren in die Verfassung festgeschrieben. Bundesrat und Parlament würden beauftragt, endlich gerechte Lösungen zur Abschaffung der Heiratsstrafe zu erarbeiten und in Kraft zu setzen.

Christine Schnegg, Präsidentin EVP Kanton Bern, Grossrätin