E-ID-Gesetz – ein guter Kompromiss

E-ID-Gesetz – ein guter Kompromiss

Am 7. März 2021 stimmt die Schweiz über das Bundesgesetz über elektronische Identifizierungsdienste (E-ID-Gesetz) ab. Es ermöglicht eine staatlich anerkannte elektronisch Identität, die beispielsweise für digitale Behördengänge oder Online-Einkäufe genutzt werden kann.

Dass es eine digitale Identität braucht, stellt kaum jemand in Frage. Umstritten ist jedoch, welche Rolle der Staat und welche die Privaten einnehmen sollen – ein klassischer Streitpunkt in vielen Themen der heutigen Digitalpolitik.

Weil das E-ID-Gesetz vorsieht, dass nach einer staatlichen Verifikation die wiederkehrende Authentifizierung durch anerkannte Firmen gewährleistet wird, wurde das Referendum gegen das Gesetz ergriffen. Das Referendumskomitee verlangt, dass der Bund künftig auch den fortlaufenden Betrieb der E-ID technisch umsetzen soll. Dies wäre ideal, ist aber wenig realistisch: Die elektronische Identifizierung ist eine anspruchsvolle High-Tech-Aufgabe, die mit dem raschen technologischen Wandel Schritt halten und eng mit der Wirtschaft verknüpft sein muss, um Erfolg zu haben. Es gelten strenge Datenschutzauflagen. Persönliche Daten dürfen nur mit dem Einverständnis der betroffenen Person weitergegeben werden. Das vorliegende Gesetz ist ein sinnvoller Kompromiss. Es wird auch von der Mehrheit der EVP-Delegierten zur Annahme empfohlen.

Matthias Stürmer, alt Stadtrat, Bern Leiter Forschungsstelle Digitale Nachhaltigkeit der Uni Bern