Die Unternehmen profitieren von der Erbschaftssteuer

Die Unternehmen profitieren von der Erbschaftssteuer

Fünf Unternehmerinnen und Unternehmer haben heute in Bern ihre Argumente für ein Ja zur Erbschaftssteuerreform am 14. Juni 2015 dargelegt. Der einhellige Tenor war klar: Von einer Erbschaftssteuer profitiert die hiesige Wirtschaft und insbesondere das Gewerbe und die kleinen und mittleren Unternehmen. Die KMU-Vertreter aus verschiedenen Wirtschaftszweigen äusserten sich entsprechend empört über die anhaltende KMU-feindliche Desinformationskampagne der Initiativgegner, welche bewusst mit falschen Argumenten agiert.

Dank der Erträge aus der Erbschaftssteuer werden nämlich die KMU in Zukunft nicht wie kolportiert gefährdet, sie profitieren vielmehr davon weil sie weniger an die Zusatzfinanzierung der AHV bezahlen müssen. Denn die für die Babyboomer-Generation vorübergehend benötigten Gelder müssen in geringerem Masse durch die Mehrwertsteuer oder Lohnprozente finanziert werden. Das entlastet die KMU.

Gemäss einer neulich veröffentlichten Studie fliessen bei einer Annahme der Volksinitiative «Millionen-Erbschaften besteuern für unsere AHV» nicht nur zwei, sondern bis zu vier Milliarden Franken in die Altersvorsorge. Dies stärkt die AHV und senkt den Bedarf für andere Finanzierungen. «Wenn dieses Geld nicht aus den Erträgen der Erbschaftssteuer kommt, bedeutet dies unweigerlich eine Mehrbelastung der Unternehmen», warnt die Zürcher SP-Nationalrätin und Unternehmerin Jacqueline Badran. «Sie müssten höhere AHV-Beiträge auf den Löhnen oder höhere Mehrwertsteuern bezahlen. Das verschweigen die Gegner geflissentlich; dabei würden die KMU so deutlich mehr belastet!»

Hohe Freigrenzen sichern Familienunternehmen und schützen Arbeitsplätze
Die Initianten der Erbschaftssteuerreform haben explizit den Schutz von Gewerbebetrieben und KMU in der Schweiz vorgesehen. Im Initiativtext steht denn auch klipp und klar: «Gehören Unternehmen oder Landwirtschaftsbetriebe zum Nachlass oder zur Schenkung und werden sie von den Erben, Erbinnen oder Beschenkten mindestens zehn Jahre weitergeführt, so gelten für die Besteuerung besondere Ermässigungen, damit ihr Weiterbestand nicht gefährdet wird und die Arbeitsplätze erhalten bleiben.»