JA zur Dringlichen Gesetzgebung

Die Corona-Krise gehört bereits seit bald zwei Jahren der Vergangenheit an. Auch wenn die Pandemie vom Kanton insgesamt gut bewältigt worden ist, besteht nicht zuletzt auf institutioneller Ebene Optimierungsbedarf. So gilt es neben Demokratie und Rechtsstaatlichkeit für den Krisenfall gleichzeitig auch die Handlungsfähigkeit der Behörden zu stärken. Die Corona-Krise hat gezeigt, dass die zur Verfügung stehenden Verfahren nicht immer krisentauglich sind.

Der Grosse Rat will deshalb das Instrument der dringlichen Gesetzgebung einführen. Damit können Gesetze, die keinen Aufschub erlauben, auf Vorschlag von Regierung und Parlament sofort in Kraft gesetzt werden. Dieses Instrument ist erprobt. Der Bund sowie 12 weitere Kantone kennen es bereits.

Die dringliche Gesetzgebung stellt jedoch keinen Freipass für Regierung und Parlament dar, um die Volksrechte auszuhebeln. Vielmehr soll es nur in Ausnahmesituationen zur Anwendung kommen, weshalb hohe Hürden vorgesehen sind. So ist für die Annahme eines dringlichen Gesetzes eine qualifizierte Mehrheit im Parlament erforderlich. Zwei Drittel der Grossratsmitglieder, also mindestens 107 der total 160 Abgeordneten müssen zustimmen. Damit die Legitimation durch das Volk gewährleistet ist, unterliegt ein dringliches Gesetz zudem dem obligatorischen Referendum. Spätestens sechs Monate nach dessen Erlass muss es dem Volk zum Entscheid vorgelegt werden. Bei einer Ablehnung tritt das Gesetz sofort ausser Kraft.

Zur Einführung der dringlichen Gesetzgebung bedarf es einer Änderung der Kantonsverfassung. Deshalb stimmen wir am 3. März darüber ab. Der Grosse Rat hat dieser sinnvollen Anpassung, welche die institutionellen Verfahren zur Krisenbewältigung verbessert, einstimmig zugestimmt.

Philippe Messerli, Grossrat, Nidau