Kantonale Vorlage:
Sozialhilfegesetz: Nein zur Grossratsvorlage und Stimmfreigabe zum Volksvorschlag
Die Delegierten der EVP lehnen das revidierte Sozialhilfegesetz des Grossen Rates mit klarem Mehr ab. Betroffen von den Kürzungen beim Grundbedarf wären trotz Ausnahmeregelung auch Kinder und Jugendliche bis 18 Jahre, welche rund einen Drittel aller Sozialhilfebeziehenden ausmachen. Damit können zwar kurzfristig Kosten eingespart werden, aber es gibt deswegen nicht weniger Sozialhilfebeziehende. Mit der Unterschreitung der SKOS-Richtlinien untergräbt der Kanton Bern den nationalen Konsens und fördert damit einen folgenreichen Kürzungswettbewerb zwischen den Kantonen zu Lasten der Schwächsten in unserer Gesellschaft.
Zum Volksvorschlag «Wirksame Sozialhilfe» sind die Meinungen unter den EVP-Delegierten geteilt, weshalb Stimmfreigabe beschlossen wird. Einerseits verlangt der Volksvorschlag die Ausrichtung der wirtschaftlichen Hilfe nach den schweizweit anerkannten Ansätzen der SKOS-Richtlinien und will über 55-jährigen Sozialhilfebeziehenden die Altersarmut durch erhöhte Sozialhilfeleistungen in Höhe von Ergänzungsleistungen ersparen. Andererseits schafft die Vorlage weniger Anreize zum Ausstieg aus der Sozialhilfe. Volksvorschlag wie Grossratsbeschluss sehen Handlungsbedarf bei der Integration und verstärken Massnahmen zur besseren Qualifizierung und Wiedereingliederung der Sozialhilfebeziehenden. Bei der Stichfrage ziehen die Delegierten den Volksvorschlag der Grossratsvorlage fast einstimmig vor.
Zusätzliche Lösungsansätze der EVP für eine nachhaltige Sozialhilfe:
Familien oder Alleinerziehende mit Kindern sind nicht nur eine grosse, sondern auch eine besonders verletzliche Gruppe von Sozialhilfebeziehenden. Die EVP will sie durch Familien-Ergänzungsleistungen aus der Sozialhilfe lösen und dazu beitragen, dass Kinder kein Armutsrisiko darstellen (Massnahme aus EVP Vorstoss "Familienkonzept").
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Die EVP sieht Probleme im föderalen System, wenn die Sozialhilfe unkoordiniert und kantonal unterschiedlich festgelegt und ausgerichtet wird. Sie schlägt darum vor, dies auf nationaler Ebene zu koordinieren und die Sozialhilfe in einem schlanken Rahmengesetz oder Konkordat zu regeln.
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Eidgenössische Vorlagen:
AHV-Steuervorlage: Ja zum Kompromiss
Deutlich Ja sagen die Berner EVP-Delegierten zur AHV-Steuervorlage. Sie ist ein Kompromiss, der international nicht akzeptierte Steuerprivilegien abschafft und die AHV finanziell unterstützt. Gegenüber der vom Volk abgelehnten Unternehmenssteuerreform III (USR III) wurde die neue Vorlage deutlich nachgebessert. Der nicht akzeptable Zinsabzug für Eigenkapital entfällt. Zudem werden die Dividenden beim Bund künftig wenigstens zu 70% (vorher 50%) und in den Kantonen zu mindestens 50% besteuert. Die EVP begrüsst, dass eine Zusatzfinanzierung für die AHV im Umfang der Steuerausfälle gewährt wird. Nichtdestotrotz bleibt der Reformbedarf in der Altersvorsorge bestehen.
Umsetzung der EU-Waffenrichtlinien: Ja zu mehr Sicherheit für die Bevölkerung
Einstimmig unterstützen die Delegierten der Berner EVP die Umsetzung der EU-Waffenrichtlinien. Der von der EU akzeptierte Kompromissvorschlag schränkt lediglich den freien Zugang zu halbautomatischen Waffen ein, um die Sicherheit der Bevölkerung zu erhöhen. Die beschlossenen Ausnahmen tragen dem traditionellen Waffenbesitz und dem Schiesswesen Rechnung. Zentral für die EVP-Delegierten ist, dass die weitere Zusammenarbeit im Rahmen des Schengen-Abkommens auf keinen Fall gefährdet wird.
Rückfragen:
Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88