Mehr Fairness und Swissness in Filmen und Serien

Das neue Film­ge­setz, über das wir am 15. Mai abstim­men, will vor allem zwei Dinge: Mehr Fair­ness über alle Anbie­ter hin­weg sowie Inves­ti­tio­nen in die Schwei­zer Kul­tur­szene.

Das auch «Lex Net­flix» genannte neue Film­ge­setz trägt unter ande­rem dem digi­ta­len Wan­del beim Film­kon­sum Rech­nung und schliesst Lücken. Gegen diese Ände­rung ergrif­fen die Jung­par­teien von FDP, SVP und GLP das Refe­ren­dum. Inlän­di­sche Fern­seh­sen­der sind seit Jahr­zehn­ten ver­pflich­tet, 4 % ihres Umsat­zes ins Schwei­zer Film­schaf­fen zu inves­tie­ren und zudem mehr­heit­lich euro­päi­sche Filme und Serien anzu­bie­ten und so die Ange­bots­viel­falt zu gewähr­leis­ten. Für die oft glo­ba­len Strea­ming­dienste besteht ohne das neue Film­ge­setz keine Inves­ti­ti­ons­pflicht und auch keine ver­pflich­tende Min­dest­quote, wie sie in vie­len ande­ren Län­dern bereits exis­tie­ren.

Was ändert sich mit dem Film­ge­setz?

Neu sol­len sich auch Strea­ming­dienste mit 4 % ihres in der Schweiz erwirt­schaf­te­ten Umsat­zes an Schwei­zer Film- und Seri­en­pro­duk­tio­nen betei­li­gen. Tun sie das nicht, müs­sen sie für die Dif­fe­renz eine Ersatz­ab­gabe ent­rich­ten. Diese Inves­ti­ti­ons­pflicht (ab einem Min­dest­um­satz von 2,5 Mio. Fr.) gilt in Zukunft auch für aus­län­di­sche Fern seh­sen­der mit geziel­ten Wer­be­blö­cken für das Schwei­zer Publi­kum. Schät­zun­gen gehen von jähr­lich 18 Mil­lio­nen Fran­ken zusätz­li­chen Mit­teln für das Schwei­zer Film­schaf­fen aus. Die Abga­ben sind jedoch deut­lich gerin­ger als z. B. in Ita­lien oder Frank­reich.

Strea­ming­dienste, die nach aus­län­di­schen Erfah­run­gen des­we­gen wohl nicht teu­rer wer­den, sind neu zu min­des­tens 30 % euro­päi­schen Inhal­ten ver­pflich­tet. Das Gesetz sieht keine Quote für in der Schweiz pro­du­zierte Filme oder Serien vor. Die Dele­gier­ten der EVP Kan­ton Bern stimm­ten dem Film­ge­setz mit 36 zu 1 Stimme zu.

Jonas Baumann-Fuchs, Stadt­rat, Thun