JA zur OECD-Mindeststeuer

Die OECD sowie die G20 haben die inter­na­tio­na­len Steu­er­re­geln ver­schärft: Grosse, inter­na­tio­nale Kon­zerne sol­len min­des­tens 15 % Steu­ern auf ihren Gewinn ablie­fern. Aus Sicht der EVP ist eine inter­na­tio­nale Min­dest­steuer ein Schritt zu mehr Gerech­tig­keit, denn Steu­ern soll­ten dort ent­rich­tet wer­den, wo der tat­säch­li­che Unter­neh­mens­sitz ist.

Der neuen Min­dest­be­steue­rung unter­lie­gen nur grosse, inter­na­tio­nale Unter­neh­men mit einem Jah­res­um­satz von min­des­tens 750 Mil­lio­nen Fran­ken. In der Schweiz sind 99 % der Unter­neh­men (u. a. die KMU) nicht von der Reform betrof­fen und wer­den wie bis­her besteu­ert. Mög­lich wird die Min­dest­steuer dadurch, dass dort, wo die genann­ten Gross­un­ter­neh­men die 15 % Min­dest­be­steue­rung nicht errei­chen, neu eine Ergän­zungs­steuer erho­ben wird. Würde die Schweiz auf diese Ergän­zungs­steuer ver­zich­ten, könn­ten die Län­der, in denen die Fir­men ihren Umsatz erwirt­schaf­ten,. diese Ergän­zungs­steuer ein­for­dern

Der Ertrag aus der Ergän­zungs­steuer geht zu 75 % an die betrof­fe­nen Kan­tone und zu 25 % in die Bun­des­kasse. Er soll für Mass­nah­men zur Stand­ort­för­de­rung ein­ge­setzt wer­den. Die EVP hätte eine Ver­tei­lung von je 50 % an Kan­tone und Bund bevor­zugt, da nur wenige Kan­tone von den zusätz­li­chen Ein­nah­men pro­fi­tie­ren wer­den. Der Stän­de­rat ver­hin­derte jedoch diese Lösung. Als EVP-Nationalratsmitglieder stimm­ten wir der Vor­lage letzt­lich zu.

Marc Jost, Natio­nal­rat EVP