JA zu einer Enkel/innen-tauglichen AHV

Die EVP emp­fiehlt ein Ja zu den bei­den AHV-Vorlagen. EVP-Grossrätin Simone Leu­en­ber­ger sagt warum.

Sind Sie bereits im 21. Jahr­hun­dert ange­kom­men? Die AHV ist es nicht. Mit der Reform AHV21 wird sich das ändern. Auch zukünf­tige Gene­ra­tio­nen sol­len vom wich­tigs­ten Sozi­al­werk der Schweiz pro­fi­tie­ren. Dafür braucht es Mass­nah­men. Die stei­gende Lebens­er­war­tung und die in Rente gehende Babyboom-Generation dro­hen Ein­nah­men und Aus­ga­ben der AHV aus dem Lot zu brin­gen.

Mit der vor­lie­gen­den Revi­sion wer­den die AHV-Renten auch für zukünf­tige Gene­ra­tio­nen gesi­chert. Das ist nicht gra­tis. Die Mehr­wert­steuer wird um 0.4% auf 8.1% erhöht. Damit zah­len alle mit. Das Frau­en­ren­ten­al­ter wird auf 65 erhöht und dem­je­ni­gen der Män­ner ange­gli­chen. Frauen der Über­gangs­ge­ne­ra­tion erhal­ten einen lebens­lan­gen Ren­ten­zu­schlag von bis zu 160 CHF pro Monat. Durch eine fle­xi­ble Aus­ge­stal­tung des Ren­ten­be­zugs haben alle die Mög­lich­keit, künf­tig zwi­schen 63 und 70 Jah­ren in Rente zu gehen.

Die Erhö­hung des Frau­en­ren­ten­al­ters geht vie­len Frauen zu weit. Ver­ges­sen geht dabei, dass die Gründe für tie­fere Alters­be­züge von Frauen nicht in der AHV, son­dern in der 2. Säule lie­gen. Und: Durch die Anpas­sung wer­den Frauen mit Behin­de­rung end­lich denn Män­nern gleich­ge­stellt und wech­seln auch erst mit 65 Jah­ren von der IV zu AHV. Damit wird eine jah­re­lange Dis­kri­mi­nie­rung been­det.

Ach­tung: Wir stim­men über beide Vor­la­gen (AHV21 und MWSt-Erhöhung) sepa­rat ab. Nur wenn beide Vor­la­gen ange­nom­men wer­den, tre­ten sie in Kraft. Die Dele­gier­ten der EVP BE emp­feh­len ein­stim­mig ein zwei­fa­ches Ja.

Simone Leu­en­ber­ger, Gross­rä­tin, Uett­li­gen