NEIN zur Abschaffung der Verrechnungssteuer

Am 25. Sep­tem­ber ent­schei­det das Schwei­zer Stimm­volk darü­ber, ob der Bund die Ver­rech­nung­ss­teuer abschaf­fen darf. Die­ser sieht darin einen Wett­be­werbs­nach­teil für die Schwei­zer Unter­neh­men und den Finanz­platz. Doch sind wei­tere Steue­rer­leich­te­run­gen für Unter­neh­men ange­bracht? Die EVP Schweiz sagt deut­lich Nein. Nun sind erst ein­mal die Fami­lien an der Reihe.

 

Zins­zah­lun­gen auf Obli­ga­tio­nen unter­lie­gen in der Schweiz der Ver­rech­nung­ss­teuer. Den Besit­zern von Obli­ga­tio­nen wer­den zunächst nur 65% der Zin­sen aus­be­zahlt. Die 35% Ver­rech­nung­ss­teuer erhält der Inves­tor zurü­ckers­tat­tet, wenn er die Zin­ser­träge bei der Steue­rerklä­rung sau­ber dek­la­riert. Dadurch ents­tehe ein Wett­be­werbs­nach­teil gegenü­ber Län­dern, die keine solche Steuer ken­nen und die­ser soll durch die Abschaf­fung besei­tigt wer­den.

 

Die EVP lehnt die Abschaf­fung ab. Die Ver­rech­nung­ss­teuer bez­weckt in ers­ter Linie die Eindäm­mung der Steue­rhin­ter­zie­hung und soll deshalb bei­be­hal­ten wer­den. Zudem hat der Bun­des­rat mit der Steuer­re­form STAF und der Abschaf­fung der Indus­triezölle die Unter­neh­men bereits ent­las­tet. Er soll nun erst ein­mal die ver­fas­sung­swi­drige Mehr­be­las­tung der Ehe­paare bei Steuern und AHV (Hei­ratss­trafe) besei­ti­gen, bevor er wei­tere Erleich­te­run­gen für Gros­sun­ter­neh­men ins Auge fasst.

Bar­bara Stot­zer, Grossrä­tin, Büren a.d. Aare