Medienmitteilungen
30.03.2021 | Kantonale Jahresrechnung 2020 - Ein Lichtblick in der Krise

Die Pandemie dauert bereits mehr als ein Jahr, ihr Ende ist nicht abzusehen. Trotzdem hat der Kanton Bern 2020 bei der Erfolgsrechnung schwarz abgeschlossen. Den Ertragsüberschuss von 40 Mio. Franken wertet die EVP Kanton Bern als Lichtblick in der Krise. Das Ergebnis deutet darauf hin, dass in den letzten Jahren sorgfältig mit den Finanzen umgegangen wurde und unter anderem ein wahrnehmbarer Schuldenabbau stattfinden konnte.
Dank den Massnahmen in früheren Jahren konnte der Kanton Bern im Jahr 2020 die Corona-Ausgaben inklusive Rückstellungen von 320 Mio. Franken…

Die Pandemie dauert bereits mehr als ein Jahr, ihr Ende ist nicht abzusehen. Trotzdem hat der Kanton Bern 2020 bei der Erfolgsrechnung schwarz abgeschlossen. Den Ertragsüberschuss von 40 Mio. Franken wertet die EVP Kanton Bern als Lichtblick in der Krise. Das Ergebnis deutet darauf hin, dass in den letzten Jahren sorgfältig mit den Finanzen umgegangen wurde und unter anderem ein wahrnehmbarer Schuldenabbau stattfinden konnte.
Dank den Massnahmen in früheren Jahren konnte der Kanton Bern im Jahr 2020 die Corona-Ausgaben inklusive Rückstellungen von 320 Mio. Franken offensichtlich verkraften. Die EVP ist sich bewusst, dass sich die Corona-Krise auf der Einnahmeseite erst im Jahr 2021 richtig spürbar auswirken wird, da die Steuern ja immer rückwirkend veranlagt werden. Die EVP unterstützt den Regierungsrat nach wie vor darin, dass er sich im Moment auf das Budget des kommenden Jahres und die Krisenbewältigung fokussiert und die Planjahre rollend angeht. Dass die Schulden ansteigen und die schwarze Ziellinie wohl erst in mehreren Jahren wieder erreicht werden kann, ist kaum zu verhindern. Trotzdem gilt es, nichts zu überstürzen und keine unüberlegten Sparübungen anzuzetteln, die dem fragilen volkswirtschaftlichen Gefüge im Kanton Bern schaden und Arbeitsplätze vernichten.
Gleichzeitig ist für die EVP sonnenklar, dass sich die Krise sicher nicht mit Steuersenkungen überwinden lässt, wie das mantra-mässig von einigen Parteien postuliert wird. Die EVP erachtet es als höchst fragwürdig, nach wie vor an einer Steuerstrategie festzuhalten, die vor der Pandemie unter ganz anderen Voraussetzungen beschlossen wurde.
Dass aus der Investitionsrechnung ein Finanzierungsfehlbetrag von 20 Mio. Franken resultiert, ist zwar wenig erfreulich. Die EVP ist aber mit dem Regierungsrat einverstanden, dass dieser Fehlbetrag nicht sofort kompensiert werden soll, obwohl dies die Schuldenbremse verlangen würde. Gerade in der Krise ist es im Sinne eines antizyklischen Verhaltens wichtig, dass die Infrastruktur nicht vernachlässigt wird, sondern zur Attraktivität des Kantons beiträgt. Allerdings braucht es umgehend eine klare Priorisierung der grossen Investitionsvorhaben, damit die befürchtete Investitionsspitze geglättet werden kann. Die EVP ist irritiert darüber, dass der Regierungsrat bislang in diesem Bereich keine klare Führungsrolle erkennen lässt.
Weitere Informationen:
Barbara Streit-Stettler, Grossrätin, Mitglied Finanzkommission, 079 783 54 78
22.03.2021 | EVP-Grossrätin Barbara Streit-Stettler fordert direkte Medienförderung

Damit sich die Stimmbürgerinnen und –bürger eine Meinung bilden können, bedarf es einer minimalen Vielfalt und Qualität der Medien. Mit einer Motion fordert Grossrätin Barbara Streit-Stettler, dass der Kanton Bern eine Stiftung gründet und damit die Berichterstattung über kantonale Polit-Themen in den Medien direkt fördert.
Die Zusammenlegung der Lokal-Redaktionen der Tageszeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» durch die TX Group zeigt einmal mehr auf, dass die…

Damit sich die Stimmbürgerinnen und -bürger eine Meinung bilden können, bedarf es einer minimalen Vielfalt und Qualität der Medien. Mit einer Motion fordert Grossrätin Barbara Streit-Stettler, dass der Kanton Bern eine Stiftung gründet und damit die Berichterstattung über kantonale Polit-Themen in den Medien direkt fördert.
Die Zusammenlegung der Lokal-Redaktionen der Tageszeitungen «Der Bund» und «Berner Zeitung» durch die TX Group zeigt einmal mehr auf, dass die Medienvielfalt und damit pluralistische Berichterstattung über politische Themen vor Ort nicht einfach dem Markt überlassen werden kann. Gleichzeitig ist diese Berichterstattung unabdingbar, damit sich Stimmbürgerinnen und Stimmbürger eine Meinung bilden und am politischen Prozess teilnehmen können.
Grossrätin Barbara Streit-Stettler weist auf etliche Beispiele im Ausland hin, wo Stiftungen dafür sorgen, dass eine minimale Vielfalt und Qualität der Medien erhalten werden können. Auch in der Schweiz konnte von einer Studie nachgewiesen werden, dass die Stimmbeteiligung bei lokalen Abstimmungen direkt mit der medialen Berichterstattung vor Ort zusammenhängt. Um den demokratischen Meinungsbildungsprozess auch für kantonale Polit-Themen erhalten zu können, braucht es deshalb nebst der indirekten, die bereits im Kanton Bern in Planung ist, auch eine direkte Förderung der Medienvielfalt.
Für mehr Informationen:
Barbara Streit-Stettler, Grossrätin EVP, 079 783 54 78, barbara.streit@evp-bern.ch
22.01.2021 | EVP will keine zusätzlichen Sonntagsverkäufe

Die Delegierten der EVP Kanton Bern sagen klar Nein zu zusätzlichen Sonntagsverkäufen. Bei den eidgenössischen Vorlagen beschliessen sie die Ja-Parole zum E-ID-Gesetz. Nein sagen die Delegierten hingegen zum Freihandelsabkommen mit Indonesien. Stimmfreigabe beschliessen sie zum Burkaverbot.
Bei der kantonalen Vorlage lehnen die EVP-Delegierten die zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufe, wie sie die Revision des Gesetzes über Handel und…

Die Delegierten der EVP Kanton Bern sagen klar Nein zu zusätzlichen Sonntagsverkäufen. Bei den eidgenössischen Vorlagen beschliessen sie die Ja-Parole zum E-ID-Gesetz. Nein sagen die Delegierten hingegen zum Freihandelsabkommen mit Indonesien. Stimmfreigabe beschliessen sie zum Burkaverbot.
Bei der kantonalen Vorlage lehnen die EVP-Delegierten die zwei zusätzlichen Sonntagsverkäufe, wie sie die Revision des Gesetzes über Handel und Gewerbe vorsieht (Hauptvorlage), klar ab. Dabei geht es nicht nur darum, das Verkaufspersonal vor zusätzlichen Sonntagsverkäufen zu bewahren, sondern den Sonntag für die gesamte Bevölkerung als Erholungs- und Ruhetag zu erhalten. Dem Trend zur 7x24h-Gesellschaft soll Einhalt geboten werden. Zudem ist es eine Tatsache, dass die Ausdehnung der Ladenöfnungszeiten keine zusätzlichen Umsätze bringen. Dem Eventualantrag, der wie die Hauptvorlage für E-Zigaretten und ähnliche Produkte künftig die gleichen Präventionsvorgaben wie für Zigaretten und herkömmliche Raucherwaren vorschreibt, stimmen die Delegierten hingegen einstimmig zu.
Mehrheitlich beschliessen die Delegierten die Ja-Parole zum E-ID-Gesetz. Mit dem neuen Gesetz definiert der Staat klare, strenge Regeln für ein unkompliziertes und möglichst sicheres digitales Identifizierungsverfahren, das strengen Datenschutzauflagen unterliegt.
Zum Wirtschaftspartnerschaftsabkommen zwischen den EFTA-Staaten und Indonesien fassen die Delegierten mehrheitlich die Nein-Parole. Die inakzeptablen Zollkonzessionen für Palmöl verstärken die unwiederbringliche Zerstörung der weltweit artenreichsten Regenwälder. Zudem mangelt es dem Abkommen an wirksamen Kontroll- und Sanktionsmöglichkeiten bei Regelverstössen gegen Menschenrechte und Umweltschutz.
Nach intensiver Diskussion und knappem Parolen-Entscheid beschliessen die Delegierten Stimmfreigabe zur Volksinitiative «Ja zum Verhüllungsverbot». Im Zentrum der Diskussion stehen dabei einerseits Aspekte der Gleichberechtigung und der Sicherheit sowie andererseits die fehlende Notwendigkeit einer Verfassungsregelung für ein kaum vorhandenes Problem.
Für mehr Informationen:
Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88
30.11.2020 | EVP-Grossrätin und -Fraktionspräsidentin Christine Schnegg tritt zurück

Nach 15 Jahren Engagement tritt die Lysser EVP-Grossrätin Christine Schnegg per Ende Jahr aus dem Kantonsparlament zurück. Mit ihr verliert die EVP-Fraktion im Grossen Rat eine aussergewöhnliche Persönlichkeit und Integrationsfigur. Nachfolger von Christine Schnegg wird der 51-jährige Co-Geschäftsführer der EVP Kanton Bern und Gemeinderat Philippe Messerli aus Nidau.
Christine Schnegg leitet seit Mai 2012 die EVP-Grossratsfraktion und präsidiert zudem seit 2013 als erste Frau die EVP Kanton Bern. Beide Ämter übt…

Nach 15 Jahren Engagement tritt die Lysser EVP-Grossrätin Christine Schnegg per Ende Jahr aus dem Kantonsparlament zurück. Mit ihr verliert die EVP-Fraktion im Grossen Rat eine aussergewöhnliche Persönlichkeit und Integrationsfigur. Nachfolger von Christine Schnegg wird der 51-jährige Co-Geschäftsführer der EVP Kanton Bern und Gemeinderat Philippe Messerli aus Nidau.
Christine Schnegg leitet seit Mai 2012 die EVP-Grossratsfraktion und präsidiert zudem seit 2013 als erste Frau die EVP Kanton Bern. Beide Ämter übt sie mit viel Herzblut und Umsicht aus. Christine Schnegg ist eine wichtige Botschafterin der EVP-Politik nach aussen und eine zentrale Integrationsfigur nach innen.
Zu den Steckenpferden von Christine Schnegg gehören die Gesundheits- und Sozialpolitik. Während ihrer Amtszeit im Grossen Rat hat sie die Familienpolitik im Kanton Bern massgebend mitgeprägt. So geht zum Beispiel das kantonale Familienkonzept auf ihren Vorstoss zurück. Christine Schnegg präsidiert ebenfalls die Mütter- und Väterberatung im Kanton Bern. Während 9 Jahren war sie zudem Mitglied der Justizkommission und im Ausschuss aktiv, der die Wahlen an die Gerichte vorbereitet.
Die überzeugte Familienfrau hat zugunsten ihrer Kinder und ehrenamtlichen Tätigkeiten jahrelang bewusst auf eine berufliche Karriere verzichtet. Nun will sie nach mehrjährigem Engagement auf kommunaler und kantonaler Parlamentsebene eine neue berufliche Herausforderung annehmen. Das Amt als Präsidentin der EVP Kanton Bern wird sie weiterhin ausüben.
Nachfolger von Christine Schnegg wird der 51-jährige Nidauer Gemeinderat Philippe Messerli, Co-Geschäftsführer der EVP Kanton Bern. Der gelernte Historiker und Politologe war von 2006 bis 2010 sowie von 2014 bis 2018 bereits im Kantonsparlament aktiv. Hervorgetan hat sich Messerli mit erfolgreich überwiesenen Vorstössen zur Frühförderungs- und Integrationspolitik sowie zu institutionellen Fragen.
Kontakt:
Christine Schnegg, Präsidentin EVP Kanton Bern, 076 536 62 88
Philippe Messerli, Co-Geschäftsführer EVP Kanton Bern, 076 588 63 36
04.11.2020 | Rückzug von Susanne Grimm-Arnold als Gemeinderätin von Belp: Die EVP ist empört und zutiefst enttäuscht

Die EVP Kanton Bern ist empört und zutiefst enttäuscht über die Tatsache, dass ihre amtierende Gemeinderätin in Belp nach ihrer glanzvollen Wiederwahl von mehreren Seiten dermassen unter Druck gesetzt wird und wurde, dass sie sich ausserstande sieht, ihr Amt weiter auszuüben und deshalb auf den für heute vorgesehenen Losentscheid verzichtet hat.
Egal von wem, von welcher Seite, mit welchen Argumenten oder Motiven die persönlichen Druckversuche auf Susanne Grimm-Arnold stammen, sie sind…

Die EVP Kanton Bern ist empört und zutiefst enttäuscht über die Tatsache, dass ihre amtierende Gemeinderätin in Belp nach ihrer glanzvollen Wiederwahl von mehreren Seiten dermassen unter Druck gesetzt wird und wurde, dass sie sich ausserstande sieht, ihr Amt weiter auszuüben und deshalb auf den für heute vorgesehenen Losentscheid verzichtet hat.
Egal von wem, von welcher Seite, mit welchen Argumenten oder Motiven die persönlichen Druckversuche auf Susanne Grimm-Arnold stammen, sie sind inakzeptabel und zeugen von einem erschreckenden Demokratieverständnis.
Die EVP dankt Susanne Grimm-Arnold herzlich für ihr fast achtjähriges Engagement im Belper Gemeinderat und wünscht ihr Ruhe, Weisheit und Kraft, um in den kommenden Wochen und Monaten das Erlebte zu verarbeiten und sich wieder neu auszurichten.
Kontakt: Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88
23.10.2020 | Gesetz über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen: Präzisierungen und Verbesserungen sind nötig

Die EVP begrüsst die Stossrichtung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen, das den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie mehr Wahlmöglichkeiten bei der Wohnform ermöglichen will. Damit diese wichtigen Ziele erreicht werden können, bedarf es im Gesetz jedoch einiger Anpassungen und Verbesserungen.
Der Paradigmenwechsel von einer objektorientierten (Heime, Institutionen) zu einer subjektorientierten Unterstützung (Individuen) schafft die Basis,…

Die EVP begrüsst die Stossrichtung des Gesetzes über die Leistungen für Menschen mit Behinderungen, das den Betroffenen mehr Selbstbestimmung und Teilhabe am gesellschaftlichen Leben sowie mehr Wahlmöglichkeiten bei der Wohnform ermöglichen will. Damit diese wichtigen Ziele erreicht werden können, bedarf es im Gesetz jedoch einiger Anpassungen und Verbesserungen.
Der Paradigmenwechsel von einer objektorientierten (Heime, Institutionen) zu einer subjektorientierten Unterstützung (Individuen) schafft die Basis, um erwachsenen Menschen mit Behinderung einen rechtsgleichen Zugang zu bedarfsgerechten Leistungen zu ermöglichen. Als positiv erachtet es die EVP, dass sich die Betroffenen in Zukunft an der Ermittlung ihres Bedarfes beteiligen können. Wichtig ist in diesem Zusammenhang, dass die Unabhängigkeit der Abklärungsstelle gegeben ist. Mit Vorteil soll das Bedarfsermittlungsverfahren für alle von einem einzigen Anbieter durchgeführt werden, damit eine Gleichbehandlung garantiert ist.
Behinderte Menschen trifft kein Eigenverschulden für ihre Situation. Daher ist eine Deckelung der Finanzen bei den individuellen Unterstützungsleistungen – wie dies das Gesetz mit den Obergrenzen vorgesehen ist – schwer nachvollziehbar. Dies umso mehr, als die zustehenden Leistungen über ein Abklärungsverfahren ermittelt werden. Die eruierten berechtigten Bedürfnisse werden nicht kleiner bei geringeren Finanzen, können aber die versprochene Teilhabe und Selbstbestimmung für Menschen mit Behinderungen empfindlich schmälern.
Nach Ansicht der EVP behält sich der Regierungsrat generell zu viele Möglichkeiten zur Begrenzung der Wahlfreiheit offen. Einerseits durch die Einführung von Ober- und Untergrenzen, als auch durch die Ausgestaltung von individuellen Hilfsplänen. Zudem kann er bei Bedarf festlegen, in welchen Fällen in der Regel ein ambulanter oder stationärer Leistungsbezug finanziert wird. Dies steht im Widerspruch zum Grundsatz der Selbstbestimmung.
Die vom Kanton vorgesehene periodische Bedarfsplanung und Steuerung im Behindertenbereich erachtet die EVP in dem Sinne als sinnvoll, als damit mögliche Lücken im Angebot aufgedeckt werden können. Es darf aber nicht Aufgabe des Kantons sein, in den Markt einzugreifen. Vielmehr wird eine echte Wahlfreiheit erst durch ein gewisses Überangebot ermöglicht. Der EVP ist es wichtig, dass das Gesetz die unternehmerische Freiheit der Leistungserbringer schützt und stärkt und nicht auf Planwirtschaft setzt.
Insgesamt bleibt im vorliegenden Gesetzesentwurf vieles noch offen und ungeregelt. So sollen beispielsweise die zusätzlichen Voraussetzungen zur Anerkennung von Leistungsansprüchen sowie die Unter- und Obergrenzen der Leistungsgutsprachen erst auf Verordnungsstufe geregelt werden. Die EVP fordert, dass der Regierungsrat bis spätestens zur Gesetzesberatung im Grossen Rat einen Verordnungsentwurf vorlegt und ebenfalls ein ordentliches Vernehmlassungsverfahren zur Verordnung durchführt.
Kontakt:
Melanie Beutler-Hohenberger, Grossrätin, Mitglied GSOK, 079 535 45 59
16.10.2020 | Ja zu Verantwortung für Umwelt und Menschenrechte

Die Delegierten der EVP Kanton Bern befürworten die beiden Initiativen für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten und für die Konzernverantwortung. Die Zustimmung ist ein klares Bekenntnis zur globalen Verantwortung der Schweiz für die Umwelt und für die Menschenrechte.
Soziale und ökologische Verantwortung der Wirtschaft
Einstimmig Ja sagen die EVP-Delegierten zur Konzernverantwortungsinitiative. Die EVP engagiert…

Die Delegierten der EVP Kanton Bern befürworten die beiden Initiativen für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten und für die Konzernverantwortung. Die Zustimmung ist ein klares Bekenntnis zur globalen Verantwortung der Schweiz für die Umwelt und für die Menschenrechte.
Soziale und ökologische Verantwortung der Wirtschaft
Einstimmig Ja sagen die EVP-Delegierten zur Konzernverantwortungsinitiative. Die EVP engagiert sich für eine starke und leistungsfähige Wirtschaft, die ihre soziale und ökologische Verantwortung wahrnimmt. Wer Profite erwirtschaftet, ist auch für Schäden an Menschen und Umwelt verantwortlich und haftbar. «Wenn Konzerne ihre Verantwortung missachten, Menschenrechte mit Füssen treten und die Lebensgrundlage unzähliger Menschen zerstören, muss die Zivilgesellschaft die Konzerne in die Verantwortung nehmen», betont EVP-Grossrat und Unternehmer Markus Wenger an der Delegiertenversammlung.
Beschädigte Glaubwürdigkeit
Die Volksinitiative für ein Verbot der Finanzierung von Kriegsmaterialproduzenten unterstützen die EVP-Delegierten ebenfalls einstimmig und folgen damit dem Antrag von EVP-Nationalrätin Marianne Streiff. Es ist ein unauflöslicher Widerspruch, wenn die Schweiz mit der einen Hand durch die Finanzierung der Kriegsmaterialproduktion weltweit Konflikte anheizt, die sie mit der anderen Hand diplomatisch lösen will. Dies beschädigt ihre Glaubwürdigkeit als neutral vermittelnde Partnerin.
Für mehr Informationen:
Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88
20.09.2020 | Gesetz über die digitale Verwaltung: EVP fordert eine verstärkte Förderung von Open Source Software und Open Data

Die EVP begrüsst die Bemühungen der Regierung, die gesetzlichen Grundlage zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu schaffen. Sie fordert aber eine aktive Förderung der Freigabe von Open Source Software und Open Data.
Die EVP unterstützt das Prinzip des «digitalen Primats», wonach die Behörden grundsätzlich digital handeln und kommunizieren sollen. Dadurch lassen…

Die EVP begrüsst die Bemühungen der Regierung, die gesetzlichen Grundlage zur Digitalisierung der öffentlichen Verwaltung zu schaffen. Sie fordert aber eine aktive Förderung der Freigabe von Open Source Software und Open Data.
Die EVP unterstützt das Prinzip des «digitalen Primats», wonach die Behörden grundsätzlich digital handeln und kommunizieren sollen. Dadurch lassen sich Leistungen an die Bevölkerung verbessern und interne Abläufe rascher und effizienter abwickeln. Ebenso begrüsst die EVP, dass die Digitalisierung mit Information und Anreizen an Bevölkerung und Unternehmen gefördert werden soll. Gleichzeitig ist es aber der EVP wichtig, dass gewisse administrative Dienstleistungen – zumindest für eine Übergangszeit – noch in Papierform angeboten werden. Nicht alle Menschen sind es sich gleichermassen gewohnt, die elektronischen Kommunikationsmittel und -portale zu nutzen. Diese Teile der Bevölkerung dürfen nicht abgehängt werden.
Als positiv erachtet die EVP, dass im neuen Gesetz die Freigabe von Software und Daten der öffentlichen Hand gesetzlich geregelt werden soll. Für die Behörden wird eine gesetzliche Grundlage und damit Rechtssicherheit für eine Praxis geschaffen, die in der heutigen Informatik bereits vielerorts eine Realität darstellt. Durch die Veröffentlichung von Open Source Software wird der Wettbewerb bei den Informatik-Anbietern erhöht und es können Synergien zwischen den Behörden entstehen. Die Freigabe von Open Data fördert Innovationen und kann in der Folge zu mehr Steuereinnahmen und einer Stärkung der Standortattraktivität führen.
Die gesetzliche Grundlage zur Freigabe von Software und Daten der öffentlichen Hand allein wird jedoch nach Ansicht der EVP kaum ausreichen, damit die Softwareentwicklungen der Verwaltung in breitem Masse der Öffentlichkeit zugänglich gemacht werden. Die Gefahr besteht, dass die zuständigen Behörden nicht von sich aus aktiv werden, da der kurzfristige Nutzen gering, jedoch der personelle und gegebenenfalls materielle Aufwand für die Freigabe relativ hoch sein kann. Es braucht deshalb eine aktive Förderung. Die EVP schlägt vor, einen Fonds zur Finanzierung der dazu notwendigen Arbeiten (Datenschutzprüfung, Sicherheits-Audit, Kommunikation, Community Building etc.) zu schaffen. Die Fondsmittel sollen den Ämtern und anderen öffentlichen Stellen zur Verfügung stehen, wenn sie intern programmierte Software oder im Auftrag an Dritte entwickelte Applikationen freigeben möchten. Ebenso soll mit diesem Fonds die Freigabe von Open Data gefördert werden.
Die EVP fordert zudem, dass Software und Daten prinzipiell zu veröffentlichen sind, falls keine konkreten Gründe und öffentlichen Interessen dagegen sprechen. Damit soll der Grundsatz «Open by Default» auf gesetzlicher Ebene eingeführt werden.
Weitere Informationen:
Matthias Stürmer, Vorstand EVP Stadt Bern, Dozent Universität Bern, 076 368 81 65
21.08.2020 | Voranschlag 2021 und Krisenbewältigung stehen kurzfristig im Vordergrund

Die EVP ist nicht überrascht, dass der Regierungsrat angesichts der Coronavirus-Krise in den nächsten vier Jahren eine Neuverschuldung von rund 2 Mia. Franken prognostiziert. Die EVP unterstützt den Regierungsrat darin, dass er sich im Moment auf den Voranschlag 2021 und die Krisenbewältigung fokussiert und die Planjahre mittels rollender Planung angeht.
Aus Sicht der EVP geht es nun darum, angesichts der herausfordernden Situation im Grossen Rat zusammenzustehen, damit das qualifizierte Mehr von drei…

Die EVP ist nicht überrascht, dass der Regierungsrat angesichts der Coronavirus-Krise in den nächsten vier Jahren eine Neuverschuldung von rund 2 Mia. Franken prognostiziert. Die EVP unterstützt den Regierungsrat darin, dass er sich im Moment auf den Voranschlag 2021 und die Krisenbewältigung fokussiert und die Planjahre mittels rollender Planung angeht.
Aus Sicht der EVP geht es nun darum, angesichts der herausfordernden Situation im Grossen Rat zusammenzustehen, damit das qualifizierte Mehr von drei Fünfteln der Mitglieder für die Genehmigung des budgetierten Defizits in der Betriebsrechnung zustande kommt.
Für die weiteren Planjahre fordert die EVP vom Regierungsrat zusätzliche Vorschläge für die Gegenfinanzierung der Aufwandüberschüsse. Dabei dürfen nach Meinung der EVP auch Steuererhöhungen bzw. die Nichtumsetzung von geplanten Steuersenkungen kein Tabu sein.
Die EVP begrüsst das Ansinnen der Regierung, vorläufig keine weiteren Sparpakete zu schnüren. Wie gewohnt, dürften davon vor allem die Bereiche Bildung, Soziales und Gesundheit betroffen sein. Dies würde sich in der aktuellen Krise auf die bernische Bevölkerung fatal auswirken– nicht nur bezogen auf die Gegenwart, sondern auch in Zukunft für unsere Kinder und Enkelkinder.
Unverständlich ist für die EVP, dass sich die Investitionsspitze weiter hinausschiebt. Das deutet auf eine Überforderung der BVD hin, ein Missstand, der dringend angegangen werden muss. Eine gute Infrastruktur ist für die Zukunft des Kantons Bern wichtiger als Steuersenkungen.
Im gleichen Zusammenhang steht die EVP einer Lockerung der Schuldenbremse für Investitionen, wie sie die Parlamentarische Initiative Köpfli vorschlägt, grundsätzlich positiv gegenüber. Hingegen lehnt sie eine Lockerung der Defizitbremse ab. Diese hat sich in der Vergangenheit bewährt. Schon heute enthält sie mit Art. 101 Abs. 3 eine Ventilklausel, die nun in der Corona-Krise angewendet werden kann. Ein zusätzlicher Krisenartikel ist aus Sicht der EVP nicht notwendig.
Weitere Informationen:
Barbara Streit-Stettler, Grossrätin, Mitglied Finanzkommission, 079 783 54 78
19.08.2020 | Ja zu den Familienvorlagen und zu den Kampfjets

Die EVP Kanton Bern befürwortet die steuerliche Berücksichtigung der Drittbetreuungskosten für Kinder, den Vaterschaftsurlaub und die Beschaffung von Kampfjets. Die Begrenzungsinitiative und das neue Jagdgesetz lehnt die EVP ab.
Die Geschäftsleitung der Berner EVP hat noch vor dem Shutdown die Parolen zu drei Abstimmungsvorlagen gefasst, über die am 17. Mai 2020 hätte…

Die EVP Kanton Bern befürwortet die steuerliche Berücksichtigung der Drittbetreuungskosten für Kinder, den Vaterschaftsurlaub und die Beschaffung von Kampfjets. Die Begrenzungsinitiative und das neue Jagdgesetz lehnt die EVP ab.
Die Geschäftsleitung der Berner EVP hat noch vor dem Shutdown die Parolen zu drei Abstimmungsvorlagen gefasst, über die am 17. Mai 2020 hätte abgestimmt werden sollen. Die Parolen zum Vaterschaftsurlaub und zu den Kampfjets fassten die Delegierten an ihrer ordentlichen Delegiertenversammlung in Bern.
Die Parteileitung spricht sich klar gegen die Begrenzungsinitiative aus. Eine Annahme der Initiative würde der Schweiz die Möglichkeit verbauen, mit gleich langen Spiessen am europäischen Binnenmarkt teilzunehmen und diesen mitzugestalten – mit verheerenden Folgen für die Wirtschaft. Statt mit der Kündigung der Personenfreizügigkeit müssen die negativen Folgen des Wirtschaftswachstums für Verkehrsinfrastruktur, Bodenpreise, Umwelt oder älterer Arbeitssuchende mit gezielten Massnahmen gelöst werden.
Die EVP-Parteileitung befürwortet die steuerliche Berücksichtigung der Drittbetreuungskosten für Kinder. Mit der Erhöhung des Kinderabzugs werden nicht zuletzt auch Familien des Mittelstandes entlastet, die in der Regel nicht von günstigen Kita-Tarifen und Prämienverbilligungen profitieren können. Für die EVP ist wichtig, dass Fremd- und Eigenbetreuung von Kindern nicht gegeneinander ausgespielt werden. Diesem Grundsatz wird die Vorlage gerecht.
Nein sagt die EVP zur Revision des Jagdgesetzes, weil es den Artenschutz aushöhlt. So wären mit dem neuen Gesetz Abschüsse geschützter Tiere möglich, auch wenn diese keine Schäden angerichtet haben. Weiter würde der Bundesrat die Kompetenz erhalten, auch geschützte Tierarten auf die Liste der regulierbaren Arten zu setzen, ohne dass Volk oder Parlament etwas dazu sagen könnten.
Einstimmig befürworten die EVP-Delegierten die Einführung eines bezahlten zweiwöchigen Vaterschaftsurlaubs. Er ermöglicht es den Vätern, in der ersten Zeit der Geburt eine gestärkte Bindung zum Kind aufzubauen. Der Vaterschaftsurlaub ist ein richtiger Schritt hin zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf für Männer und Frauen gleichermassen. Dank der Lösung über die Erwerbsersatzordnung ist er zudem für alle Arbeitgeber bezahlbar, nicht nur für Grossunternehmen.
Mehrheitlich sprechen sich die EVP-Delegierten für die Beschaffung neuer Kampfflugzeuge aus. Die Corona-Krise hat einmal mehr gezeigt, dass in schwierigen Zeiten jedes Land zuerst für sich selbst schaut. Die Schweiz muss deshalb in der Lage sein, den eigenen Luftraum, die Bevölkerung und die Infrastruktur zu schützen. Die vorgesehenen Kompensationsgeschäfte stärken zudem den Schweizer Wirtschafts- und Forschungsstandort.
Für mehr Informationen:
Christine Schnegg, Präsidentin EVP BE, 076 536 62 88
18.06.2020 | Freiwilliger Verzicht auf Erlass der Alkoholabgabe als Solidaritätsakt zugunsten der Prävention

EVP-Grossrat und Gastronom Hans Kipfer will freiwillig auf den Erlass der Alkoholgabe verzichten und fordert seine Berufskolleginnen und –kollegen auf, es ihm gleichzutun. Anfangs Juni hat der Grosse Rat im Rahmen der Notverordnungen COVID19 dem Erlass der Alkoholabgabe zugestimmt. Diese bernische Massnahme war jedoch nicht gänzlich unbestritten, weil damit der Fonds für Suchtprobleme nicht weiter geäufnet wird und der Kanton auch keine Alternativen zur Speisung des Fonds vorschlägt. Den in der Suchtprävention tätigen Organisationen werden damit indirekt Mittel entzogen.
Unbestrittenermassen ist die Gastronomie in der aktuellen Lage dankbar für jede noch so kleine Erleichterung. Im Gegensatz zu anderen wirksamen…

EVP-Grossrat und Gastronom Hans Kipfer will freiwillig auf den Erlass der Alkoholgabe verzichten und fordert seine Berufskolleginnen und -kollegen auf, es ihm gleichzutun. Anfangs Juni hat der Grosse Rat im Rahmen der Notverordnungen COVID19 dem Erlass der Alkoholabgabe zugestimmt. Diese bernische Massnahme war jedoch nicht gänzlich unbestritten, weil damit der Fonds für Suchtprobleme nicht weiter geäufnet wird und der Kanton auch keine Alternativen zur Speisung des Fonds vorschlägt. Den in der Suchtprävention tätigen Organisationen werden damit indirekt Mittel entzogen.
Unbestrittenermassen ist die Gastronomie in der aktuellen Lage dankbar für jede noch so kleine Erleichterung. Im Gegensatz zu anderen wirksamen Massnahmen ist jedoch ein Verzicht auf die Alkoholabgabe nur ein Tropfen auf dem heissen Stein. Hingegen kann diese Massnahme im Präventionsbereich Schaden anrichten.
EVP Grossrat und Gastronom Hans Kipfer empfiehlt deshalb, diesen Betrag gleichwohl der Präventionsarbeit zukommen lassen. Auf dem kantonalen Formular verzichtet er auf den Erlass der Alkoholabgabe zu Gunsten des Fonds für Suchtmittel. Er fordert seine Berufskolleginnen und -kollegen auf, es ihm als freiwilliger Solidaritätsakt für die Suchtkranken gleichzutun. Damit kann der Fonds für Suchtprobleme wie bisher geäufnet und die wertvolle Präventionsarbeit fortgesetzt werden.
Weitere Informationen:
Hans Kipfer, Grossrat EVP, Gastwirt Schlossgut Münsingen, 031 720 40 60 oder 079 624 13 88
15.06.2020 | EVP befürwortet die ökologische Ausrichtung der Motorfahrzeugsteuern

Die EVP begrüsst die ökologische Ausrichtung der Motorfahrzeugsteuern, wie dies die Gesetzesvorlage der bernischen Regierung vorsieht. Der Einbezug der CO2-Emissionen ist vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ein Gebot der Stunde. Zum einen ist der Verkehr ein wesentlicher Treiber des nationalen CO2-Ausstosses, zum anderen sind bei ihm noch kaum Anzeichen einer Reduktion feststellbar.
Die vorgesehene Kombination von CO2-Emissionen und Gewicht als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Motorfahrzeugen macht Sinn, weil beide…

Die EVP begrüsst die ökologische Ausrichtung der Motorfahrzeugsteuern, wie dies die Gesetzesvorlage der bernischen Regierung vorsieht. Der Einbezug der CO2-Emissionen ist vor dem Hintergrund des Klimaschutzes ein Gebot der Stunde. Zum einen ist der Verkehr ein wesentlicher Treiber des nationalen CO2-Ausstosses, zum anderen sind bei ihm noch kaum Anzeichen einer Reduktion feststellbar.
Die vorgesehene Kombination von CO2-Emissionen und Gewicht als Bemessungsgrundlage für die Besteuerung von Motorfahrzeugen macht Sinn, weil beide Faktoren sowohl auf die Strassenbelastung wie auch auf den Energiebedarf und die Ökologie Einfluss haben. Die EVP begrüsst es ebenfalls, dass die aktuell bestehenden degressiven Tarife für die schweren Fahrzeugkategorien abgeschafft werden sollen. Die Strassen im Kanton Bern sind gut ausgebaut und unterhalten und erfordern keine schweren geländegängigen Fahrzeuge, die die Umwelt und die Strasseninfrastruktur unnötig belasten. Geländefahrzeuge sind deshalb nur in Ausnahmefällen wirklich gerechtfertigt.
Die EVP erhofft sich von der Neuausrichtung der Fahrzeugbesteuerung eine lenkende und ökologisch positive Wirkung auf die Fahrzeugverkäufe. Die Verwendung eines Teils der Motorfahrzeugsteuer für den allgemeinen Staatshaushalt entspricht dem Verursacherprinzip. Denn der motorisierte Individualverkehr verursacht nicht nur Kosten für die Infrastruktur, sondern durch Faktoren wie Lärm und Schadstoffe auch im Bereich der Gesundheit und Ökologie.
Aus Sicht der EVP weist die Vorlage der Regierung allerdings einen Schönheitsfehler auf. Bei der Besteuerung der schweren Motorwagen sollen die CO2-Emissionen nicht berücksichtigt werden. Die EVP hat zwar Verständnis dafür, dass das Gewerbe nicht zusätzlich belastet werden soll. Als Alternative bietet sich an, den Einbezug der CO2-Emissionen bei schweren Motorwagen derart zu bemessen, dass die Abgaben als gesamtes nicht erhöht werden.
Auf diese Weise würden jene Personen und Betriebe belohnt, die sich um die Beschaffung von CO2-armen Fahrzeugen bemühen. Gleichzeitig wäre dies für die Anbieter ein Anreiz, mehr CO2-arme Fahrzeuge zu entwickeln.
Weitere Informationen:
Barbara Streit-Stettler, Grossrätin, Mitglied Finanzkommission, 079 783 54 78
27.05.2020 | Expertise Neubau Campus Biel/Bienne

Die EVP verzichtet auf schnelle Schuldzuweisungen und sieht die Expertise als Chance, die politischen Prozesse zu optimieren.
Die 49-seitige Expertise macht eine gründliche Analyse des bisherigen Planungsprozesses und gibt Einblick in das Zusammenwirken der verschiedenen…

Die EVP verzichtet auf schnelle Schuldzuweisungen und sieht die Expertise als Chance, die politischen Prozesse zu optimieren.
Die 49-seitige Expertise macht eine gründliche Analyse des bisherigen Planungsprozesses und gibt Einblick in das Zusammenwirken der verschiedenen Faktoren, die zu einer Überschreitung des Kreditrahmens beitrugen. Die EVP begrüsst ausdrücklich das Vorgehen der Regierung, mit einem Expertenbericht die Gründe für die aus dem Ruder gelaufenen Kosten seriös zu analysieren und dankt für die transparente Kommunikation. Der Zeitpunkt für eine Kurskorrektur ist heute noch gegeben – der Kanton musste auch schon Expertisen im Nachhinein für bereits gebaute Tatsachen in Auftrag geben.
Der Bericht zeigt einerseits, dass mit offenem Projektwettbewerb und Generalplanerteam ein für das Bauprojekt adäquates Verfahren und für den Projektprozess erprobte Instrumente, mit externem Controlling, angewendet wurden. Anderseits kommt in der Analyse auch eine in Bauplanungsprozessen bekannte Erfahrung zum Ausdruck: Wenn bereits in der Vorprojekt- und Bauprojektphase die Kostenberechnungen höher als (politisch) gewünscht ausfallen, können in der Weiterbearbeitung die Kosten nicht ohne klar bezeichnete Verzichtspositionen gesenkt werden. Im Hinblick auf weitere Grossprojekte ist deshalb für die politisch verantwortlichen Organe das Fazit entscheidend, das auf die mangelnde Verzichtsbereitschaft auf der Bestellerseite, respektive die fehlenden Anreize zur Projektoptimierung verweist.
Die BaK und das Parlament müssen diesen Zusammenhang in Zukunft stärker beachten und ggf. extern überprüfen lassen. Allerdings sollten Parlament und Regierung auch selbstkritisch feststellen, das Projekt mit Auflagen bezüglich Qualität, Baustoffe und Beschaffung erweitert zu haben, ohne dabei nach einem Preisschild zu fragen. Die Problematik der ersten Zahl und deren Einordnung: Die Politik muss unbedingt einen professionelleren Umgang mit der Kommunikation von Baukosten finden. Der Kreditrahmen sollte mit Benchmarks hinterlegt sein, die eine Einordnung in vergleichbare Projekte aus der Schweiz erlauben. Gleichzeitig sollten auch die Mehrkosten für die erhöhten Standards, wie Energie, Holzbauweise und Nutzungsflexibilität, detailliert ausgewiesen werden. Zudem braucht die Umsetzung von politischen Auflagen einen gewissen Spielraum: Es ist nicht ökonomisch, ein solches Grossprojekt bis zur letzten Schraube mit dem Baustoff Holz zu realisieren und auch die Beschaffung des Rohstoffes aus dem eigenen Forst bedarf einer gewissen Flexibilität. In diesem Zusammenhang fordern wir für Projekte in dieser Grössenordnung eine stärkere politische Begleitung, eine intensivere Kommunikation mit der Politik, beispielsweise über die BaK.
Der enge Terminrahmen und die offenen Rechtsfragen haben sich offenbar in den Preisberechnungen der Totalunternehmerofferten niedergeschlagen. Dies ist eine wichtige Aussage der Expertise im Hinblick auf die weiteren anstehenden Grossprojekte: Es gilt, der Planung genügend Zeit einzuräumen, damit die offenen und oft komplexen technischen Themen ausreichend geklärt, definiert und kostenmässig erfasst werden können, bevor die TU-Ausschreibung gestartet wird. Dadurch können die Risiken für die Submittenten verringert und die Unternehmen mit Ausführungsvarianten stärker in die Kostenoptimierung einbezogen werden. Die im Bericht diagnostizierten Defizite im Projektmanagement könnten möglicherweise mit der skizzierten Position einer (externen) professionellen Gesamtprojektleitung und einem stärker ausgebauten Risikomanagement behoben werden.
Die EVP sieht die vorliegende Expertise als Chance, die politischen und baufachlichen Prozesse zu optimieren. Sie sucht keine Schuldzuweisung und voreiligen Schlüsse. Insbesondere macht es für die EVP keinen Sinn, die verantwortungsvolle Baukultur des Kantons und die bewährten Prozesstrukturen grundsätzlich in Frage zu stellen. Der Kanton als Bauherrschaft soll sich weiterhin an einer hohen Baukultur, an überdurchschnittlichen energetischen und ökologischen Standards orientieren. Diese Vorbildfunktion ist eine Verpflichtung. Er sollte sich jedoch vom Anspruch lösen, dass die Bauprojekte einen Leuchtturm-Charakter mit weitreichender Beachtung erreichen müssen – einen gutschweizerischen Durchschnitt würde auch genügen.
Die EVP unterstützt den von der Regierung angestrebte Relaunch und insbesondere die im Bericht unter 4.2 dargestellte Handlungsalternative «Redisign-to-Value» (Seite 41). Dabei sind die in der Expertise skizzierten Handlungsempfehlungen zu berücksichtigen. Die Projektüberarbeitung darf nicht zu Lasten des Energie- und Ökologiestandards gehen: Der MINERGIE-P-Eco-Standard und ein sinnvoller Einsatz des Rohstoffes Holz sollten beibehalten werden. Zu prüfen sind jedoch, inwieweit die aktuellen Erfahrungen mit Homeoffice eine Verringerung der Büroflächen und einen Verzicht auf die geplante Vergrösserung der Parkierung ermöglichen.
Die EVP unterstützt im Weiteren die von der Regierung angestrebte personelle Verstärkung des AGG, fallweise auch die Auslagerung von Mandaten an externe Profis. Denn fehlende personelle Ressourcen können, angesichts der anstehenden Investitionen und komplexen Bauvorhaben, den Kanton teuer zu stehen kommen.
Kontakt:
Martin Aeschlimann, Grosssrat und Mitglied BaK (bis Ende Mai 2020) M 079 263 65 89
Christine Schnegg, Präsidentin EVP-Fraktion M 076 536 62 88
14.05.2020 | EVP befürwortet Aufnahme des Klimaschutzes in Verfassung

Die EVP unterstützt die Absicht, den Klimaschutz als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung zu verankern. Bei den von der Bau-, Energie-, Verkehrs– und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BAK) erarbeiteten Varianten bevorzugt die EVP klar die zweite Variante. Diese hat zum Ziel, dass der Kanton bis 2050 klimaneutral sein muss.
Die EVP will jedoch weitergehen, als dies die BAK vorschlägt, und fordert klarere und schärfere Formulierungen im neuen Verfassungsartikel. So sollen…

Die EVP unterstützt die Absicht, den Klimaschutz als vordringliche Aufgabe des Kantons in der Verfassung zu verankern. Bei den von der Bau-, Energie-, Verkehrs- und Raumplanungskommission des Grossen Rates (BAK) erarbeiteten Varianten bevorzugt die EVP klar die zweite Variante. Diese hat zum Ziel, dass der Kanton bis 2050 klimaneutral sein muss.
Die EVP will jedoch weitergehen, als dies die BAK vorschlägt, und fordert klarere und schärfere Formulierungen im neuen Verfassungsartikel. So sollen Kanton und Gemeinden nicht nur einen «wesentlichen» Beitrag zur Erreichung der Klimaneutralität 2050 und zur Anpassung an die Auswirkungen des Klimawandels leisten, sondern vielmehr «in allen Angelegenheiten» einen Beitrag leisten, um diese Ziele zu erreichen. Die öffentliche Hand soll den Klimawandel bei ihren Entscheidungen jeweils als wichtiges Kriterium einbeziehen und die entsprechenden klimafreundlichen Massnahmen umsetzen.
Als zwingend für die Erreichung der Klimaziele erachtet die EVP den Einbezug der Wirtschaft. Diese soll im Sinne einer umfassenden Nachhaltigkeit sowohl auf die Reduktion der Treibhausemissionen wie auch auf die Anpassung an die nachteiligen Auswirkungen des Klimawandels fokussiert werden. Dazu kann auch Innovations- und Technologieförderung einen Beitrag leisten. Im Unterschied zur Kommission fordert die EVP, dass die Massnahmen zum Klimaschutz nicht nur auf eine Stärkung der Volkswirtschaft ausgerichtet und sozialverträglich sein müssen, sondern diese auch umweltverträglich auszugestalten sind. Denn klimafreundliche Massnahmen können sich unter Umständen als schädlich für die Ökologie erweisen.
Ebenso bevorzugt die EVP eine schärfere Formulierung bei den öffentlichen Finanzflüssen (inkl. Vermögensanlagen der Berner Kantonalbank, Pensionskassen, Gemeindeunternehmen etc.). Konkret sollen Kanton und Gemeinden die öffentlichen Finanzflüsse auf eine treibhaugasarme und gegenüber Klimaänderungen widerstandsfähige Entwicklung ausrichten und nicht bloss dazu beitragen, diese klimafreundlich auszurichten, wie dies die Kommission vorschlägt.
Weitere Informationen:
Richard Volz, Präsident EVP-Fachkommission Umwelt, Bau und Energie, 076 439 57 70
16.04.2020 | Coronakrise: EVP begrüsst schrittweise Lockerung der Massnahmen

Die heute vom Bundesrat angekündigte schrittweise Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus ist für die EVP der richtige Schritt. Nach wie vor hat der Schutz der Risikogruppen vor den Folgen einer Erkrankung mit dem Corona-Virus Priorität und es muss eine gesunde Balance zwischen Lockerung der Massnahmen und dem Verhindern einer zweiten Ansteckungswelle gefunden werden.
Die besondere Lage in der Schweiz wurde von der Bevölkerung in den letzten Wochen gut gemeistert. Verständlicherweise wird nun aber das…

Die heute vom Bundesrat angekündigte schrittweise Lockerung der Massnahmen zur Bekämpfung der Ausbreitung des Corona-Virus ist für die EVP der richtige Schritt. Nach wie vor hat der Schutz der Risikogruppen vor den Folgen einer Erkrankung mit dem Corona-Virus Priorität und es muss eine gesunde Balance zwischen Lockerung der Massnahmen und dem Verhindern einer zweiten Ansteckungswelle gefunden werden.
Die besondere Lage in der Schweiz wurde von der Bevölkerung in den letzten Wochen gut gemeistert. Verständlicherweise wird nun aber das Verlangen nach Normalität und der Ruf nach Lockerung der Massnahmen wie Wiederaufnahme der Läden und Betriebe stärker. Die EVP steht weiter hinter der Strategie des Bundesrates und befürwortet die langsame und schrittweise Lockerung der Massnahmen. «Der Bundesrat handelt in dieser Krise umsichtig und ist gut beraten, weiter den Ratschlägen der Expertinnen und Experten zu folgen» meint Marianne Streiff, Präsidentin der EVP Schweiz. «Nicht wir Politiker sind die Experten und darum sollten wir die Profilierung und Eigeninteressen in den Hintergrund stellen».
Zweite Welle unbedingt verhindern
Angesichts des erfreulichen Rückgangs der Ansteckungszahlen und des hervorragenden Krisenmanagements der Spitäler ist nun eine Lockerung der Massnahmen angezeigt, um das gesellschaftliche und wirtschaftliche Leben nicht noch mehr in Mitleidenschaft zu ziehen. «Wir müssen aber unbedingt eine zweite Ansteckungswelle verhindern, da der gesundheitliche, gesellschaftliche und wirtschaftliche Schaden sonst immens grösser wird» ist EVP-Nationalrätin Lilian Studer überzeugt. Nur eine schrittweise Lockerung bei gleichzeitiger Sensibilisierung der Bevölkerung kann dies gewährleisten.
Augenmerk auf «Vergessene» legen
Die vom Bundesrat eingeleiteten wirtschaftlichen Massnahmen zur Rettung zahlreicher Unternehmen und Kleinbetriebe werden von der EVP begrüsst. Wichtig ist nun, auch jene zu unterstützen, welche bisher «vergessen» gingen oder die noch nicht genügend berücksichtigt wurden, wie beispielsweise Institutionen der Kinderbetreuung oder Selbständigerwerbende.
Aber auch die psychische Belastung der Isolation, welche insbesondere ältere, einsame oder depressive Menschen stark betrifft, muss beachtet werden. Die EVP freut sich darum über das gesellschaftliche Engagement, das seitens der Zivilgesellschaft, kirchlichen Institutionen und Vereinen ins Leben gerufen wurde. «Die Solidarität der Bevölkerung ist der positive Lichtblick während der Krise» ist sich EVP-Nationalrätin Marianne Streiff sicher. Insbesondere gilt es auch jene zu erwähnen, welche die private Pflege oder mobile Care Teams gewährleisten.
Kinder und Familien unterstützen
Rasche Lösungen sind auch für Kinder und Familien gefragt. Die Isolation und das Home-Schooling kann für Kinder und Eltern zu einer grossen Belastung werden. Etwa dann, wenn die Beziehungen angespannt sind oder die Eltern nicht ausreichend für das Beschulen der Kinder und die Betreuungsmöglichkeiten sorgen können. «Viele Kinder lechzen nach sozialen Kontakten in Freizeit und Schule. Das muss nun schrittweise ermöglicht werden», meint EVP-Nationalrat und 3-facher Vater Nik Gugger.
Der Unternehmer unterstützt selber während der Krise zahlreiche KMU und Selbständigerwerbende. Mit der neu gegründeten kostenlosen Plattform www.kmu4u.net fördert und unterstützt er Betriebe. KMU können sich jederzeit selbständig eintragen und vom Angebot und der Vernetzung profitieren.