Abstimmung vom 18. Juni 2023

Kantonale Vorlagen

JA zur Änderung der Kantonsverfassung (Anpassungen bei den Schuldenbremsen)

In den letzten Jahren hat sich aber aus Sicht des Grossen Rates gezeigt, dass die allei­nige Ausrichtung der Schuldenbremsen auf den Schuldenabbau den Bedürfnissen des Kantons nicht mehr gerecht wird. Im Kanton Bern stehen für die kommenden Jahre grosse Investitionen an, vor allem für eine Vielzahl an Grossprojekten im Hochbau. Der Grosse Rat hat sich deshalb entschieden, die Schuldenbremsen moderat anzupassen. Die wichtigste Änderung ist die sogenannte Mehrjahresbetrachtung bei der Investitions­ rechnung: Falls der Kanton in den Vorjahren Überschüsse erwirtschaftet hat, soll er diese künftig für anstehende Investitionen anrechnen dürfen. Das ist heute nicht möglich.


Argumente


JA zur Volksinitiative für eine kantonale Elternzeit

Die Initiative für eine kantonale Elternzeit verlangt, dass im Kanton Bern eine 24­wöchige, bezahlte Elternzeit eingeführt wird. Diese Elternzeit soll zusätzlich zum bestehenden Mutterschafts­ und Vaterschaftsurlaub gelten. Je sechs Wochen der Elternzeit sollen für jeden Elternteil reserviert sein. Die restlichen zwölf Wochen können die Eltern frei unter sich aufteilen. Beziehen können sie die Elternzeit ab Geburt des Kindes bis zum Eintritt in den Kindergarten.

Argumente

Eidgenössische Vorlagen

Ja zum Klimaschutzgesetz (Gegenvorschlag Gletscherinitiative)

Mit dem Klimaschutzgesetz (Gegenvorschlag zur Gletscherinitiative) können griffige Klimaziele und konkrete Schritte für den Klimaschutz schneller gesetzlich verankert und umgesetzt werden.

Argumente


JA zur OECD-Mindestbesteuerung

Grosse, international tätige Unternehmen sollen künftig in jedem Land weltweit mindestens 15 Prozent Steuern auf ihre Gewinne bezahlen. Mit der OECD-Mindeststeuer stellen wir sicher, dass das Steuergeld weiterhin in der Schweiz bleibt.

Argumente


JA zum Covid-19-Gesetz

Um möglichen saisonalen Erkrankungswellen v.a. in den Wintermonaten 2023/2024 zu begegnen, wurden ausgewählte Artikel des Covid-Gesetzes bis im Sommer 2024 befristet verlängert.

Argumente