Ja zur Berner Solarinitiative

Die Solarinitiative die auch von der EVP miteingereicht wurde, verlangt im Kern, was dringend nötig ist, wenn unsere Gesellschaft die Energie- und Klimaziele erreichen will: 
Geeignete Dächer und Fassaden von Wohnliegenschaften und von Industriegebäuden sollen zur Energiegewinnung beitragen. Dabei wird die thermische Energie der elektrischen gleichgestellt.

Konkret verlangt die Initiative, dass Dächer oder Fassaden von Neubauten, wenn sie sich dazu eignen, möglichst vollständig für die solare Energiegewinnung genutzt werden müssen. Dasselbe gilt, sofern zumutbar, auch für die bestehenden Gebäude. Die Solarpflicht gilt jedoch erst dann, wenn die Dachsanierung sowieso ansteht, spätestens aber bis im Jahr 2040. Die Eigentümer müssen die entsprechenden Anlagen nicht zwingend selber bauen, sondern sie können sie auch durch Dritte erstellen und betreiben lassen (z.B. durch eine Solargenossenschaft).

Für Neubauten und bestehende Bauten ist vorgesehen, dass der Regierungsrat per Verordnung Eignung, Zumutbarkeit und Umfang der minimal zu installierenden Leistung festlegt. Weiter kann der Regierungsrat Ausnahmen z.B. bei denkmalgeschützen Bauten festlegen. 
Wer auf den Bau einer Anlage verzichten will, kann sich durch eine Ersatzabgabe von der Pflicht befreien. Die Ersatzabgabe berechnet sich aus der nicht installierten Leistung pro Kilowatt. Preis und Höhe der Abgabe legt der Regierungsrat in der Verordnung fest.

Der Grosse Rat hat einen Gegenvorschlag zur Initiative ausgearbeitet. Leider wurde dieser dank erfolgreicher Lobbyarbeit des Hauseigentümerverbandes von der bürgerlichen Mehrheit im Parlament so stark zerzaust, dass vom ursprünglichen Anliegen der Initiative nicht mehr viel übriggeblieben ist. So sieht der Gegenvorschlag nur noch für Dächer von Neubauten eine Solarpflicht vor. Bei Dachsanierungen gilt lediglich eine Meldepflicht mit Nachweis über die Eignung für eine Solaranlage. 

Der Rückzug der Initiative zu Gunsten des Gegenvorschlages wurde durch diese Abschwächungen verunmöglicht.

Aus diesem Grund werden wir über Initiative und Gegenvorschlag abstimmen. Ich empfehle Ihnen wärmstens, sowohl die Initiative wie den Gegenvorschlag anzunehmen und beim Stichentscheid für die Initiative zu stimmen.

Hanspeter Steiner, Grossrat, Vechigen