Sexualerziehung ja, aber mit Augenmass
Die Sexualerziehung an Berner Schulen gemäss geltendem Lehrplan 95 hat sich in der Praxis bewährt:
-Die Sexualerziehung ist eine gemeinsame Aufgabe von Schule und Elternhaus. Die Eltern haben das Recht, ihr Kind von der schulischen Sexualerziehung dispensieren zu lassen.
-Die Lehrkräfte beachten bei der Sexualerziehung die Unterschiede in der körperlichen und seelischen Entwicklung von Mädchen und Knaben.
Aktuelle Meldungen aus dem Kanton Basel-Stadt lassen aber aufhorchen: Als Bestandteil eines neuen Fachs „Sexualkunde“, welches ab Kindergarten obligatorisch ist, kommen ein „Sex-Koffer“ und eine „Sex-Box“ mit verschiedenen Aufklärungsgegenständen zum Einsatz. Vielerorts wird nun befürchtet, dass diese Art von Sexualkundeunterricht ab 2014 – mit der Einführung des Lehrplans 21 – auch im Kanton Bern obligatorisch wird.
In der grossrätlichen Fragestunde vom Juni 2011 hat Erziehungsdirektor Bernhard Pulver betont, dass im Kanton Bern kein obligatorischer Sexualkundeunterricht ab Kindergarten geplant sei. Die Frage, welche Rolle die Sexualpädagogik im zukünftigen Lehrplan 21 einnehmen wird, liess er indes offen. Bereits zuvor habe ich einen Vorstoss eingereicht, welcher den Mangel an Mitwirkungsmöglichkeiten beim Lehrplan 21 thematisiert.
Die EVP-Grossratsfraktion wird sich dafür einsetzen, dass die im Kanton Bern bewährten Regelungen zur Sexualerziehung (d.h. Elternmitverantwortung, alters- und stufengerechte Sexualerziehung) auch im zukünftigen Lehrplan 21 gelten sollen.
Daniel Steiner-Brütsch, Grossrat EVP
-weitere Dokumente im Anhang.







