Gibt es einen Notfallplan für das AKW Mühleberg?
Interpellation
Jenni, Oberburg (EVP) Kneubühler, Nidau (FDP) Grimm, Burgdorf (Grüne)
Eingereicht am: 05.04.2011
Gibt es einen Notfallplan für das AKW Mühleberg?
Der Regierungsrat wird ersucht, die folgenden Fragen einzeln zu beantworten:
1. Gibt es einen Notfallplan der BKW für eine nukleare Katastrophe, insbesondere auch für eine solche, die ungeachtet der Ursachen von der Dimension her mit derjenigen in Fukushima vergleichbar ist?
2. Falls ein Notfallplan vorhanden ist: Für welche Ereignisdimension ist er ausgelegt? Wie sieht er konkret aus? Wie nimmt er auf den Umstand Bezug, dass das AKW Mühleberg in einem dichtbesiedelten Gebiet liegt und bislang noch keine AKW-Katastrophe in einem vergleichbar dichtbesiedelten Gebiet erfolgte?
3. Welche Stellen bzw. welche Personen würden für die Schadensbehebung aufgeboten? Welche radioaktiven Belastungen würden diesen Personen zugemutet? Welche Geräte und Einrichtungen sowie Schutzausrüstungen stehen zur Verfügung?
4. Falls Personen aus der Bevölkerung aufgeboten würden: Nach welchen Kriterien würden diese Aufgebote erlassen? Was würde mit Personen geschehen, die sich weigern, ihr Leben für eine Technologie zu gefährden, die sie grundsätzlich ablehnen?
5. Falls kein Notfallplan vorhanden ist: Ist geplant, einen solchen zu erstellen und vorzu-bereiten? Wie wird dieser aussehen? Auf welche Ereignisdimension wird er Bezug nehmen?
6. Wie sieht es mit der Haftung aus, wenn die Aare und damit auch der Rhein radioaktiv ver-seucht werden und die Trinkwasserversorgung bis Rotterdam beeinträchtigt wird? Es wird Dringlichkeit verlangt Begründung: Die Vorkommnisse in Japan haben aufgezeigt, dass bezüglich Katastrophen-prävention bei den Betreibern vieles im Argen liegt. Es ist deshalb dringend nötig, dass auch bezüglich des AKW Mühleberg aufgezeigt wird, ob und wie die erforderlichen Notfallmassnahmen vorhanden sind.







