29.10.2010 | EVP Schweiz

Kein Alkoholverkauf zwischen 21 und 7 Uhr

Die EVP Schweiz fordert im Rahmen der Totalrevision des Alkoholgesetzes ein generelles Verbot von Lockvogelangeboten, ein Verkaufsverbot im Detailhandel zwischen 21 und 7 Uhr, ein Werbeverbot für Bier und Wein am TV, die Anhebung des Alkoholsteuersatzes und den Verzicht auf die unverständliche und gefährliche Steuerbefreiung von jährlich 10 Litern reinen Alkohols pro Person.

EVP fordert in der Vernehmlassung zum Alkoholgesetz eine Ausweitung der guten Erfahrungen in Genf