Motion I Niklaus Gfeller: Vertrauensärztlichen Untersuchungen nicht länger zu Lasten der Gemeinden

Begründung:
Die Sozialdienste verfügen nicht über medizinische Fachkenntnisse. Sie ziehen deshalb zur Klärung von medizinischen Fachfragen einen unabhängigen Vertrauensarzt bei. Dieser untersteht wie jeder andere Arzt auch dem Arztgeheimnis.
Der Vertrauensarzt soll als neutrale Fachperson insbesondere abklären, ob und wie unterstützte Personen mit medizinischen Problemen in Beschäftigungs-, Arbeits- und Integrationsprogrammen eingesetzt werden können. Dank der vertrauensärztlichen Tätigkeit kann die berufliche und soziale Integration betreuter Personen gezielt unterstützt werden.
Der Vertrauensarzt unterstützt die Sozialdienste durch Beratung und Erstellen von Gutachten. Er führt selber aber keine Behandlungen durch.
Die Kosten für diese vertrauensärztlichen Gutachten stellen Verfahrenskosten dar, die gemäss den heutigen Vorgaben grundsätzlich von den Gemeinden getragen werden müssen. Dies führt dazu, dass dieses sinnvolle Instrument aus Kostengründen oft nicht eingesetzt wird.
Es wird Dringlichkeit beantragt, da die Revision des SHG bereits am Laufen ist.







