Motion Hans Kipfer: Kanton soll beitragberechtigte Organisationen berücksichtigen

Titel der Motion
Berücksichtigen der beitragsberechtigten Organisationen des zweiten Arbeitsmarktes beim Bezug von Dienstleistungen durch den Kanton
Begründung:
Organisationen des zweiten Arbeitsmarktes aus den Bereichen AVIG und BIAS, aber auch aus dem IV Bereich bieten ein breites Sortiment an Dienstleistungen an von der Gastronomie über Unterhaltsarbeiten bis hin zu administrativer Unterstützung. Damit stellen diese Organisationen sicher, dass ihre Teilnehmenden eine sinnvolle Arbeit und Aufgabe ausführen können und gleichzeitig an die reale Berufswelt herangeführt werden. Für diese Qualifizierungsprogramme, berufliche und soziale Integrationsangebote und Beschäftigungsprogramme leistet der Kanton einen nicht unwesentlichen Teil an der Finanzierung. Damit die Dienstleistungen möglichst nahe an der Realität erbracht werden können, braucht es entsprechende Abnehmer der angebotenen Dienstleistungen und Produkte. Eine konstante Auftragslage sichert zudem die Qualität der Angebote. Es ist also durchaus im Interesse des Kantons, wenn er die selber subventionierten Angebote unterstützt, indem er nach Möglichkeit Leistungen von diesen bezieht. Im Sinn von Rahmenverträgen oder Einzelbestellungen können diese Organisationen unter anderem berücksichtigt werden beim Bezug von gastronomischen Leistungen bei Apéros, Empfängen etc. Gleiches gilt für den Bezug von Arbeitsleistungen im Bereich von Unterhalt, Gartenpflege etc. Diverse Programme bieten auch Produkte zum Kauf an oder administrative Dienstleistungen.
Für den prioritären Bezug dieser Dienstleistungen sollen Regeln festgelegt werden, damit bei marktüblichen Konditionen und gleichwertiger Qualität diese Anbieter durch die Verwaltung vorrangig beauftragt wird. Es könnte auch sinnvoll sein die Organisationen des zweiten Arbeitsmarktes zu beauftragen, eine Anlaufstelle für „staatliche Bestellungen“ zu schaffen, damit ein einfaches Auftragsverfahren gewährleistet werden kann.
Zusammenfassend: Der Kanton kann einen wesentlichen Beitrag an die sinnvolle Auftragserfüllung der Organisationen des zweiten Arbeitsmarktes leisten, in dem er mögliche Aufträge an diese Institutionen vergibt. Diese Unterstützung soll für die Zukunft so geregelt werden, dass die Verwaltung eine gewisse Pflicht einer vorrangigen Berücksichtigung erhält.
Hans Kipfer, 22. November 2010







