Energiegesetz: Parlament empfiehlt Volksvorschlag zur Annahme
Das hat das Kantonsparlament am Mittwoch bei der Beratung des Volksvorschlags entschieden. Diese Abstimmungsempfehlung kommt eher überraschend, sprach sich doch eine Mehrheit des Grossen Rates im vergangenen März noch für den Gebäudeenergieausweis der Kantone (GEAK) und die Förderabgabe aus.
Allerdings zeichnete sich im Oktober die Wende ab: Die vorberatende Kommission des Grossen Rats empfahl damals den Volksvorschlag zur Annahme. Der Entscheid fiel am Mittwoch im Grossen Rat mit 81 zu 63 Stimmen bei 7 Enthaltungen.
Das Volk kann sich zu diesen zwei umstrittenen Inhalten des neuen kantonalen Energiegesetzes äussern, weil Hauseigentümerverband sowie Vertreter von SVP, FDP, BDP und verschiedener Arbeitgeberorganisationen im April den Volksvorschlag ergriffen, der einem Referendum entspricht.
Er kam im Sommer mit 20'063 Stimmen – 10'063 mehr als nötig – komfortabel zustande.
Egger will mit 0,5 Rappen starten
Die kantonale Bau-, Verkehrs- und Energiedirektorin Barbara Egger-Jenzer versuchte am Mittwoch im Rat, die sich abzeichnende Niederlage für den Regierungsrat – er ist gegen den Volksvorschlag – noch abzuwenden.
Der GEAK habe sich in anderen Kantonen bewährt. Und wenn die Förderabgabe abgelehnt werde, trete ein Gesetz in Kraft, das grosszügige Fördermittel für Gebäudesanierungen enthalte, ohne dass dann aber die Finanzierung gesichert sei.
Die Gegner dieses Teils des neuen Energiegesetzes bezeichnen den GEAK als unnötig, die Förderabgabe als unsoziale, ineffiziente und aufwändige Konsumsteuer. Gegen die übrigen Inhalte des neuen Gesetzes haben sie nichts einzuwenden.
Egger hielt dem entgegen, eine Förderabgabe von 1 Rappen pro Kilowattstunde Strom werde für einen Durchschnittshaushalt etwa 35 Franken Mehrausgaben pro Jahr bedeuten, für ein KMU wie etwa einen Coiffeursalon 8 bis 25 Franken pro Monat. Das seien weder unsoziale noch untragbare Beträge.
Sie gebe aber jetzt bekannt, so Egger weiter, dass sie dem Regierungsrat beantragen werde, vorerst mit 0,5 Rappen Förderabgabe zu starten. Dennoch vermochte sie mit dieser Erklärung die Mehrheit des Kantonsparlaments nicht mehr umzustimmen. (met/sda)







