10.06.2010 | Motion von Patrick Gsteiger

EVP Grossrat Patrick Gsteiger fordert die Einführung der Quellensteuer

Die Steuererklärung, ihre Spitzfindigkeiten und Abzüge: das ist ein wahres Minenfeld für die Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Diese sind jedoch nicht die einzigen, die unter dem aktuellen System leiden: beträchtliche finanzielle Mittel des Staates werden benötigt für die Kontrolle der Steuererklärungen, zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten und schliesslich auch beim Eintreiben der Steuergelder.

 

MOTION

 

Gsteiger, Perrefitte (EVP)

Eingereicht am 9. Juni 2010

 

Die Quellensteuer: eine einfache und effiziente Lösung

 

-Der Regierungsrat wird gebeten, die Modalitäten zur Einführung der Quellensteuer für Lohnempfängerinnen und Lohnempfänger sowie für Rentnerinnen und Rentner zu definieren.

 

-Der Regierungsrat wird nicht nur gebeten, diesen Vorschlag auf kantonaler Ebene ernsthaft zu prüfen, sondern entsprechende Schritte zur Einführung der Quellensteuer auch auf nationaler Ebene zu unternehmen.

 

Alle Jahre kommt sie wieder – die Steuererklärung – und sie ist immer mit den gleichen Ängsten verbunden, weil sie zu komplex ist für den Durchschnittsbürger.

 

Die Steuererklärung, ihre Spitzfindigkeiten und Abzüge: das ist ein wahres Minenfeld für die Mehrheit der Steuerzahlerinnen und Steuerzahler. Diese sind jedoch nicht die einzigen, die unter dem aktuellen System leiden: beträchtliche finanzielle Mittel des Staates werden benötigt für die Kontrolle der Steuererklärungen, zur Klärung von Rechtsstreitigkeiten und schliesslich auch beim Eintreiben der Steuergelder.

 

Die Steuererhebung würde merklich vereinfacht, wenn die Quellensteuer flächendeckend eingeführt würde. Die Steuern würden in Form von Lohnabzügen vom Arbeitgeber eingezogen, wie dies heute schon für Grenzgängern und für Ausländerinnen und Ausländer mit B-Ausweis der Fall ist.

 

Die Mehrheit der Abzüge könnte abgeschafft werden, respektive wären schon in der Steuertabelle enthalten.

 

Rund 60% der Steuerzahlenden müssten demnach keine Steuererklärung mehr ausfüllen. Diese wäre nur noch nötig im Falle zusätzlicher Einkommen (Einkommen aufgrund von Vermögen), eines Vermögens oder spezieller Abzüge.

 

Kurz: warum ein kompliziertes Verfahren beibehalten, wenn am anderen Ende einer Steuerreform eine einfache Lösung wartet?

 

 

Nichtamtliche Übersetzung der EVP BE: S. Hyka / G. Tannheimer