19.09.2011 | Medienmitteilung der EVP BE, 19.9.2011

Die EVP ist nicht zufrieden mit der Vorstossantwort der Regierung

Die Anerkennung der gemeinnützigen Tätigkeit von Organisationen mit Kultuszweck bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden besonders bei Kirchen und Freikirchen wurde gestrichen. Ein Vorstoss von EVP-Grossrat Hans Kipfer will dies ändern. Nun hat de Regierung den Vorstoss von Hans Kipfer beantwortet. Fazit: Die EVP ist gar nicht zufrieden mit der Antwort des Regierungsrates.

1.Worum geht es?

Heute hat der Regierungsrat seine Vorstossantworten auf eine Motion und eine Interpellation von EVP-Grossrat Hans Kipfer veröffentlicht. Es geht bei beiden Vorstössen um die Anerkennung der gemeinnützigen Tätigkeit von Organisationen mit Kultuszweck bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit von Spenden. Der Motionär fordert dabei den Regierungsrat auf, einen Vorschlag zu unterbreiten, wie die ganze oder teilweise gemeinnützige Tätigkeit von Organisationen, die aus Zwecken des Kultus steuerbefreit sind, bei der steuerlichen Abzugsfähigkeit der Spenden berücksichtigt werden kann.


2. Die EVP wehrt sich

Die EVP wehrt sich gegen die in der Antwort formulierte Argumentation, diese ist unvollständig und unlogisch formuliert. Die EVP Fraktion wird sich im Rat dafür einsetzen, dass das Anliegen intensiver geprüft und einem besseren Lösungsvorschlag zugeführt wird.

 

Grundsätzlich ist zu bemängeln, dass die heutige Zuteilung von Steuerbefreiung aus Kultuszwecken eine gemeinnützige Anerkennung ausschliesst. Das ist nicht fair und widerspricht der Leistung, die die betroffenen Organisationen erbringen. Organisationen, welche eine gemeinnützige Anerkennung wollen, müssen demzufolge auf ihren Kultusstatus verzichten. Eine unhaltbare Situation! Den Organisationen werden offensichtlich falsche Motive unterstellt. Der Kultuszweck steht einer gemeinnützigen Tätigkeit nicht im Wege.

Weiter findet die EVP es als stossend, dass die Regierung Zahlen zu den betroffenen Organisationen nicht liefern will oder kann. Siehe Interpellation Antworten zu Fragen 2, 3, 4 und 7.

 

Ebenfalls besteht keine verbindliche Liste von spendenabzugsberechtigten Organisationen. Die Öffentlichkeit hat ein Interesse, die als gemeinnützig anerkannten Organisationen zu kennen. Im Rahmen der Steuerharmonisierung ist die Gültigkeit für die gesamte Schweiz sicherzustellen. Die EVP verlangt eine einheitliche, öffentlich zugängliche Auflistung.

Eine unverantwortliche Unterstellung und Ignoranz stellt die These dar, dass Freikirchen nur gemeinnützig sein wollen und sind, weil sie missionarische Zwecke beabsichtigen. Der Regierungsrat verkennt völlig, dass Freikirchen und freikirchliche Institutionen den Menschen als wertvolles Gegenüber betrachten und nicht als Objekt der Manipulation anschauen. Der Dienst der Freikirchen geschieht in erster Linie aus Nächstenliebe und als Dienst am Nächsten und basiert auf zentralsten christlichen Werten. Dass Kirchen und Freikirchen eine Mission und eine Botschaft haben, liegt wie bei jedem Unternehmen, jeder Organisation und jedem Verein in der Natur der Sache.

 

Die EVP findet, dass hier differenziert werden muss. Weiter hat die EVP den Eindruck, dass das Anliegen besser zu prüfen sei und eine solche Schnellschussargumentation niemandem hilft.

 

Die EVP findet, dass die Schaffung mehrerer Rechtsträger die Sache nicht vereinfacht, sondern in einem ungebührlichen Masse Bürokratie und Unübersichtlichkeit noch erhöht. Am Schluss bleibt für die Gemeinnützigkeit weniger übrig, weil Verwaltung dieser Rechtsträger mehr als nötig Zeit und Geld beanspruchen.
Es gilt darauf hinzuweisen, dass es sich bei diesen Spenden um freiwillige Spenden, die Mitglieder, Freunde und Unterstützer direkt an diese Institutionen leisten, handelt.

 

Die EVP wünscht sich dringend, dass dieses Anliegen nicht mit solch einer Antwort vom Tisch gewischt wird, sondern ernsthaft geprüft wird.

Kontakt

Hans Kipfer, Grossrat, Mobile 079 624 13 88

 

19.9.2011 / hk/gt